1
Deaoonnerstag den 6. März.
M 257.
0 ati 8
u d
dert dez 74 N
Oberhessischer Anzeiger.
g d a 1 Die Petitzeile
N70 weird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.
Kreisblatt sür den Artis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
-Bulge At usgaben;
ain Amtlicher Theil.
itt. inffend: Die Vertilgung der Feldmäuse.
al. Gage
in Sun.
r der y Indem wir Ibnen das im Abdruck nachfolgende Ausschreiben 8 un da cpherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. v. Mts. zu
M. d. J. 1159 zur Kenntuißnahme mittheilen, empfehlen wir m sich sofort mit den Bestimmungen desselben eingehend vertraut achen.
Inhaltlich desselben soll die Vertilgung der Feldmäuse alsbald in kagriff genommen, jedoch nicht mehr durch das seither allgemein te Giftlegen, das nach dem übereinstimmenden Urtheil Sachver- iger sowohl unzureichend, wie auch in mancher Beziehung nur 0 un chheilig wirkt, sondern durch Anwendung des Räucherofens durch⸗ — b gefhert werden, welcher sich in mehreren Gemarkungen Rheinhessens + im ergangenen Jahre so trefflich bewährt hat, daß dieselben von iu unt näusen vollständig befreit worden sind.
2 af Wir geben Ihnen daher auf, zur sofortigen Inangriffnahme des Anz äucherungs verfahrens:
1 durch den Gemeinderath, welcher alsbald nach Empfang dieser
ref e Verfügung zu berufen ist, eine Commission von etwa 3 Orts⸗
baz Horstandsmitgliedern wählen zu lassen, welche die Vertilgungs⸗
n ben arbeiten zu leiten und zu beaufsichtigen hat, 2* den Gemeinderath wegen Anschaffung einer genügenden Anzahl tame Hon Räucheröfen nebst Zubehör zu vernehmen. Wir bemerken
chen, hierzu, daß erfahrungsgemäß auf je 1000 Morgen 6 Oefen alla möthig sind. Mit Schmiedmeister Häuser in Fauerbach b. Fr.
bon.— paben wir Verabredung getroffen, wonach derselbe in kürzester
ach die C Frist in Gemeinschaft mit andern Gewerbtreibenden die für die fämmtlichen Gemarkungen des Kreises erforderliche Anzahl vor⸗ — fchrifismäßiger Oefen circa 125 Stück à Stück etwa 7 fl. nes liefern will, weshalb Sie sich sofort mit demselben benehmen n I? werden, N
g Deine entsprechende Zahl von bei dem Ausräuchern zu verwen⸗
52 denden Arbeiter schon vorher zu bestellen, damit es bei dem ten Beginn der Arbeiten nicht fehlt. Zweckmäßig ist, daß Sie einen „ ee oder zwei Tage vor dem Aus räuchern die Grundbesitzer zum 5 Schließen der Mauslöcher durch Treten, Stampfen u, dergl. 1 855 öffentlich auffordern und eine Stunde angeben, bis zu welcher ** n dies geschehen sein muß und nach fruchtlosem Ablauf derselben h e das Zutreten auf Kosten der Säumigen durch die bestellten Ar⸗ u beiter aus führen lassen. 5 „. Sollten Sie die Belehrung eines oder mehrerer der von dem —. 0 Wemeinderath gewählten Commissions mitglieder über das Räucher⸗ onen, e „ Nie Der überaus große Schaden, den das massenhafte Auftreten 7 5 Feldmäuse im vergangenen Jahre in allen Theilen des Groß⸗ 1 ee hicgthums der Landwirthschaft zugefügt hat, hat dargethan, daß 1 ig tisber gegen die Mäuse, sei es von den einzelnen Grundbesitzern, 4 Ke. een von den Gemeinden ergriffenen Mittel durchaus ungenügend 1*„. dat vielmehr nur dann ein Erfolg in der Bekämpfung dieser 0 dacgernität erwartet werden kann, wenn dieselbe von der Verwaltungs- e be hals de in die Hand genommen und nach gleichen leitenden Grund⸗ put Je. Wir haben uns daher nach Anhörung der
stelle für die Landwirthschaft und die land⸗ laßt gesehen, die nachsteheuden Bestim⸗
. ingen zu treffen. 1
ie! 1 910. e und in besonderen Gemarkungen die Ge⸗ * 11 l ungs inhaber sind im offentlichen Interesse anzuhalten in allen tte gelen der Gemarkung, also namentlich auch an den in denselben 5 a genen Straßen- und Essenbahndämmen die Vertilung der Mäuse 1„. 0 Maßgabe der von der Verwaltungsbehörde gegebenen Anleitungen 74 uhurhmen zu lassen. Nur durch ein gleichmäßiges Vorgehen in allen
16 ö 2 eee garkungstheilen kann verhütet werden, daß die Mäuse, wenn auch
18 8 a dige die Anstrengungen einzelner Grundbesstzer vielleicht aus einzelnen eee hondstücken oder Complexen vertrieben in anderen sich festsetzen und — hig dort aus sich wieder ausbreiten. Die Kosten der Vertilgung e ig da sie sich in der Regel nicht im Voraus werden veranschlagen
1 00 u, vorlagsweist von den Gemeinden zu bezahlen, konnen aber nlachsten Voranschlag zur Erhebung von den Grundbesstzern vor⸗ * ö 4 f 5
1
Friedberg den 3. März 1873.
3 Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei-Commissär zu Wickstadt.
verfahren für wünschenswerth erachten, so ist uns sofort unter Namhaftmachung der betreffenden Mitglieder dies anzuzeigen. Wir werden dieselben anfangs kommender Woche zur Instruirung durch einen Sachverständigen hierher eitiren.
Im Uebrigen sind die Vorschriften des Ministerialausschreibens auf das Allergenaueste einzuhalten.
Wir bemerken weiter, daß wir vorläufig eine andere Vertilgungs⸗ art, insbesondere durch Vergiftung, beziehungs weise die dadurch ent— stehenden Kosten unter keinen Umständen genehmigen werden und Ihnen empfehlen, jeden Versuch die Genehmigung zum Giftlegen zu erhalten, als zwecklos zu unterlassen, wobei wir Sie an Ihre Ver⸗ antwortlichkeit für die Nachtheile jeder Verzögerung erinnern müssen.
Da im ganzen Lande gleichmäßig vorgegangen werden soll, so kann sich für die Regel keine Gemeinde von der Anwendung der an⸗ geordneten Maßregeln ausschließen, weshalb wir dringend wünschen, daß Sie auch in dieser Beziehung, so viel thunlich, unnöthige Berichterstattungen unterlassen. Sollte Ihr resp. Gemeinderath jedoch der Ansicht sein, daß eine Vertilgung der Feldmäuse bei Ihnen absolut nicht erforderlich sei, so wollon Sie dies sofort anzeigen. Wir werden alsdann eine demnächst von dem Bezirksrath zu waͤh⸗ lende interimistisch von uns zu bestellende Kreiscommission zur Prüfung der Sache in Ihre Gemarkung entsenden, von deren Urtheil unsere Entschließung abhängig sein wird. Findet diese Commission eine Ver— tilgung dennoch für erforderlich, so hat, abgesehen von etwa noth⸗ wendiger Bestrafung wegen unrichtiger Berichterstattung, Ihre Ge⸗ meinde die durch die Localbesichtigung und andere Anordnungen ent⸗ stehenden Kosten zu tragen.
Bis zum 11. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, sehen wir Ihrer Anzeige, daß Sie unserer Verfügung entsprochen haben und der Ein⸗ sendung der aufhabenden Gemeinderathsbeschlüsse entgegen. An die Säumigen gehen am 12. d. Mts. ohne Weiteres Wartboten ab. Indem wir noch auf die kürzlich in Nr. 8 der landwirth⸗ schaftlichen Zeitschrift erschienenen Abhandlungen über diesen Gegen⸗ stand aufmerksam machen, versehen wir uns zu Ihnen, daß Sie im Interesse der Landwirthschaft den Anordnungen Großherzoglichen Ministeriums des Innern und den unsrigen mit größter Gewissen⸗ haftigkeit und Pünktlichkeit nachkommen, da nur durch energisches einheitliches Vorgehen eine wirksame Bekämpfung der auch in diesem Jahre drohenden Maäusecalamität möglich ist. 8
Ter a p p.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.
gesehen werden. In besonderen Ge marlungen tragen die Gemarkungs inhaber die Kosten.
2) Die Vertilgung der Mäuse hat nicht blos dann zu geschehen, wenn dieselben in größerer Anzahl auf⸗ treten, sondern regelmäßig in jedem Jahr. Wenn die Mäuse einmal massenhaft aufgetreten sind, dann ist es gewöhnlich zu spät, um sie mit Erfolg zu bekämpfen; wenn aber alljährlich gegen sie vorgegangen wird, koͤnnen sie nie überhand nehmen, es wird in Folge dessen nie bedeutender Schaden entstehen, aber auch kein großer Kostenaufwand erforderlich werden. In mehreren Gemarkungen Rhein⸗ hessens, in denen seit einer Reihe von Jahren alljährlich gegen die Mäuse vorgegangen wird, haben dieselben selbst im vergangen Jahre nur sehr unbedeutenden Schaden veranlaßt.
3) Zweckmäßig wird der Bezirksrath eines jeden Kreises bei seinem nächsten Zusammentritt für den ganzen Kreis oder für die einzelnen Theile desselben eine oder mehrere Commissionen wählen, die die Controle darüber zu üben hätten, daß die vorgeschriebenen Maßregeln zum Volzug gebracht und in der richtigen Weise gehand⸗ habt werden. Diese Commissionen hätten das Resultat ihrer deß⸗ fallsigen Beobochtungen den Kreisämtern behufs weiterer Verfügung anzuzeigen. Die Kreisämter konnen auf das Gutachten dieser Com missionen genehmigen, daß in einzelnen Jahren in einzelnen Ge⸗ markungen oder Gemarkungstheilen von Ergreifung von Maßregeln gegen die Mäuse abgesehen wird. Der Bezirksrath wäre bei der Wahl dieser Commissionen nicht auf seine Mitglieder beschraͤnkt.
2


