4) Die Vertilgung der Mäuse muß so frühzeitig vor Beginn“ der Frühjahrssaat angefangen werden, daß noch vor deren Anfang
die ganze zu behandelnde Fläche vorgenommen werden kann. Zeit in wärmeren Gegenden der b.
Um diese Zeit haben sich die
der Regel wird daher die geeiguetste ebruar, in kälteren der März sein. Mäuse auf die geringste Zahl reducirt und in kleines Gebiet zurückgezogen; dadurch wird sich d aufwand auf ein geringeres Maß beschränken.
5) Die Vertilgungsarbeiten müssen gewannweise in der Art aus⸗ daß auf sämmtlichen Grundstücken einer Gewann am Seite her nach der gleichen Richtung vorge⸗ d. Tag nach derselben Richtung die anstoßende
geführt werden, gleichen Tage von einer gangen und am folgenden
Gewann in Angriff genommen wird. Für einen
größere Fläche in Angriff genommen werden, als am gleichen Tag
beendigt werden kann. 6) Die Arbeiten
fern nicht in Folge stattgehabter besitzer in der zu behandelnden Fläche theiligen, wodurch dieselbe arg schnellsten geförde den einzelnen Grundbesitzern die
nicht zu erzielen.
7) Es empfiehlt sich nähren, möglichst zu schonen. Wiesel, Igel, Krähen und Dohlen, die Füchse,
8) Was bisher am meisten übliche Vergiftung derselben
theilen verknüpft, daß in der Regel von dere abgesehen werden müssen.
diejenigen Thiere,
entbehrlich, wenn allgemein schon vor Eintrit
regelmäßig in jedem Jahr die Vertilgung der Mäuse durch das Räuchern Dasselbe ist in folgender
mit dem Räucherofen unternommen wird. Weise durchzuführen:
a. Es muß angewendet werden, wenn der Boden noch fest und ge⸗ schlossen ist, also vor Beginn der Frühjahrsbestellung, indem der
Betreffend: Anstellung eines Bezirksbauaussehers im Kreise Friedberg.
Oeffentliche
Durch Todesfall ist die Stelle eines Bezirksbauaufsehers im Kreise Friedberg in Erl
welche sich um diese Stelle bewerben wollen, aufgefordert, Zeugnisse ihres Leumundes, ihrer wendung längstens bis Ende des laufenden Monats bei uns einzurei
wenigstens der III. Classe bestanden haben.
Der Gehalt besteht in 425 fl.
von, unter Leitung des Gr. Kreisbauamts Fried
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Rechner des Kurhospitalfonds daselbst ernannt.
Herr Polizeirath Gleim zu Bad Nauheim wurde zum chen von dieser Stelle entbunden worden.
Polizeidiener Leininger von Ilbenstadt ist auf Nachsu
sind unter Leitung von Ortsvorstands mitgliedern 1
durch von der Gemeinde bezahlte Arbeiter vornehmen zu lassen, inso⸗ Verständigung sich sämmtliche Grund⸗ gleichzeitig an der Arbeit be⸗
Ausführung auf ihre Kosten voll⸗ ständig überlassen, so ware ein gleichzeitiges planmäßiges Vorgehen Dazu gehören insbesondere die Bussarde, die Art der Vertilgung der Mäuse betrifft, so ist die Durch das Auslegen von Gift sind be— kanntlich in den letzten Jahren eine Menge nützlicher Thiere, selbst
Hausthiere zu Grund gegangen und sind auch Menschen durch Mäuse⸗ gift geschadigt worden. Das Vergiften wird aber wohl für die Regel
jährlich, einer Vergütung für
In werden kann.
ein verhältnißmäßig c. ann auch der Kosten⸗
Tag darf daher keine e.
rt wird. Wollte man
die sich von Mäusen zahlung fortzusetzen. Nattern und Katzen.] stimmten Mäusezahl mit so vielen Nach⸗ n Anwendung möchte
t des Frühjahrs und
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.
Rauch alsdann von einem Mittelpunkt aus in alle A in weitem Umkreis bis zu 15 bis 20 Meter Entfernung
Den Tag vor dem Räuchern müssen alle Mauslöcher sor durch Treten, Stampfen u. dgl. zugemacht werden. Alsdann wird der Räucherofen nur auf jenen Stellen auf wo frische Mauslocher geöffnet sind, was anzeigt, daß do Eingang zu einem bewohnten Nest sich befindet. Währen Räucherns sind alle Oeffnungen, aus denen Rauch en sorgfältig zuzumachen. Zum Räuchern werden zweckmäßig Feldschützen gegen ei sondere Gratification verwendet werden. Nachdem die Gemarkung vollständig durchräuchert ist, muß nochmals durchgangen werden, um etwa übersehene ein Mausnester zu zerstören. Der Räucherofen muß richtig construirt sein. liche Bürgermeister Tobias Deiß in Offstein bei Worms i bötig, für Beschaffung einer beliebigen Zahl von musterhaft O in kürzester Frist zu sorgen, damit sie an anderen Orten Muster zur Nachahmung dienen können. 122 9) Nach eingetretener Vegetationszeit und begonnener Frühjahr bestellung ist von dem Räuchern ein Erfolg nicht mehr zu erwartt es ist daher alsdann das Vertilgungsgeschäft mit anderen Mitteln u. ganz besonders durch Einfangen und Abliefern der Mäuse gegen g Von einer zwangsweisen Lieferung einer nach Verhältniß der Fläche ist hierbei abzust
10) Nur wenn ungeachtet der Aus führung der unter 8 und zeichneten Vertilgungsarten die Zahl der Mäuse mehren sollte, ist zu dem Vergiften zu schreiten. für Rechnung der Gemeinde zu größter Sorgfalt in die Gänge einzulegen.
Wir empfehlen Ihnen, diese Bestimmungen alsbald du Kreisblätter zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, die rechtzeitige allgemeine Ausführung der getroffenen Anordnungen schon in diesel! Frühjahr und zwar ohne Verzug zu veranlassen und mit der Um und Energie zu überwachen, die die Bedeutung dieses für das g deihen der Landwirthschaft hochwichtigen Gegenstandes erfordert.
Bekanntmachung.
edigung gekommen; es werden Kenntnisse, ihrer Leistungen bei seitheriger Bu mn chen und sich darüber auszuweisen, daß a
Schreibmaterialien und Bezug von Tagegeldern bei Verwendung berg, ausgeführt werdenden Neubauten oder Hauptreparaturen. 9
W
wi
Der Groß
+
sich erheblich Das Gift ist beziehen und durch Angestellte
Sit ar ck. f 11 v. Gager n.
417 Friedberg am 4. März 1873. 1
berg
daher diejenign 1
sie das Examen als Ge om
richts 0 bebe
Deutsches Reich.
Darmstadt. Die Feier des fünfundzwanzig⸗ jährigen Regierungs⸗Jubiläums des Großherzogs wird nicht, wie auch wir gemeldet hatten, am 6. März, sondern, der„Darmst. Ztg.“ zufolge, am 17. Juni stattfinden.
Gießen. Dem Vernehmen nach ist Professor Keim in Zürich für die dogmatische Professur in Gießen berufen worden. Damit wäre den bisher in die Schweiz verbannten Vertretern der äußersten theologischen Linken der Weg nach Deuschland wieder geöffnet, vorausgesetzt, daß andere Regie- rungen dem Vorbilde der hessischen folgen.
Berlin. Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen hat den Auftrag erhalten, Bericht darüber zu erstatten, welche Orden und ordens⸗ ähnliche Congregationen als dem Orden der Ge⸗ sellschaft Jesu verwandt anzusehen seien. Diesem Beschlusse des Bundestaths ist ein Bericht des Ministers Delbrücküber die Ausführung des Jesuiten⸗ gesetzes vorangegangen. Demselben ist zu ent⸗ nehmen: In Lauenburg, Sachsen, Würtemberg, Baden, Mecklenburg, im Großherzogthum Sachsen, in Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Schwarz- burg, Waldeck, Reuß, Lippe, den sächsischen Herzogthümern und in den Hansestädten sind Nieder- lassungen der Angehörigen des Ordens der Ge— sellschaft Jesu oder verwandter Orden oder ordensähnlicher Congregationen nicht vorhanden
Auflösung der Niederlassungen des Ordens überall vollzogen.
— Das Kriegsministerium hat eine Aufforde⸗ rung erlassen, worin alle Personen aufgefordert werden, die den letzten Feldzug mitgemacht und noch keine dekorative Auszeichnung erhalten haben, sich bis zum 15. März zu melden.
— Die außerordentliche Japanesische Mission, von deren bevorstehender Rückkehr nach Japan kürzlich in andern Blättern Erwähnung geschah, befindet sich gegenwärtig, nachdem sie Brüssel ver⸗ lassen hat, in Haag. Ihr Eintreffen in Berlin steht in nicht zu ferner Zeit in Aussicht. Sie wird vermuthlich auf der Reise hierher noch in den Westprovinzen einen kurzen Aufenthalt nehmen, da die Chefs der Gesandtschaft von hervorragen— den industriellen Etablissements Rheinlands und Westphalens, namentlich den Krupp'schen Werken in Essen Besichtigung zu nehmen wünschen.
— Der Droschkenstrike dauert in vollständig unveränderter Weise fort. Am 2. d. waren viele Droschken mit verklebten oder abgenommenen Nummern wahrnehmbar. Eine am Sonnabend Vormittags vorgenommene amtliche Revision er gab, daß auch nicht eine Droschke in Dienst ge⸗ stellt war. Ueber 5000 Droschken haben die Fahrten eingestellt. f
— Der„Staatsanzeiger“ enthält einen könig lichen Erlaß, wonach der König sich anläßlich des
gewesen. In den übrigen Bundesstaaten ist die
von dem Staatsministerium unterstützten Antrages
—
des Handelsministers damit einverstanden erllã daß das Staatsministerium sich bis auf Weila der Prüfung, sowie der Bewilligung oder! 1 lehnung der Anträge auf Concessionirung u. Eisenbahnen gemäß der bezüglichen früheren, gewissem Maße außer Uebung gekommenen stimmungen vom 30. Nov. 1838 künftig wiede unterziehe. J
— Der Kaiser conferirte am 3. d. mit ie Cultusminister Falk, dem Präfidenten des Och kirchenrathes Herrmann, dem Propst Brückner
wird im Reichstage erneuer der Annahme im Bundesrath.
— Nach einer Meldung liegt im C ministerium ein Reorganisationsplan füt
Realschulen fertig; das Latein wird ganz au schlossen, die Realschul⸗ Abiturienten werden zum Universttäts⸗Studium zugelassen. 905
— Die Droschkenbesitzer beschlossen in e
ö Ztg.“ se zug auf die Mittheilung des„Jou
5


