Ausgabe 
4.10.1873
 
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die Ackerbauschule zu

Der Unterricht an unserer Anstalt beginnt in zwei Abtheilungen am 3. November d. J. und umfaßt folgende Gegenstände:

Untere Abtheilung. Wöchentliche Stunden: Deutsch 4, Schön⸗ schreiben 2, Geographie 2, Geschichte 2, Rechnen 4, Geometrie 2, Zeichnen 2, Gesteinslehre 1, Botanik 2, Pyhysik 2, Chemie 4, Bau der Haus- thiere 2, Ackerbau 4, Obst⸗ und Gartenbau 1, Thierzucht 2.

Obere Abtheilung. Wöchentliche Stunden: Deutsch 2, Land- wirthschaftliches Rechnen 2, Feldmessen, Nivelliren, Planzeichnen 3, Geo- metrie 2, Phyfik 2, Chemie 4, Zoologie 2, Botanik 2, Thierheilkunde 2, Allgemeiner. und specieller Pflanzenbau 3, Obst⸗ und Gartenbau 1, Be⸗ triebslehre 3, lanpw. Buchführung 1, Wiesenbau 1, landw. Maschinen⸗ kunde 1, Thierzucht 3, Volkswirtbschaft 1, Landwirthschafts recht 1.

Lab Der Unterrie wird ertheilt von den Herren: Dr. Heuser(seither orstand der Acker bauschule zu Eppingen, Baden), Rückert, Landwirth⸗ schaftslehrer und Abiheisungsvorständen, Lehrer an der Musterschule Bit sch, Kreisveterinärarzt Dr. Born, Wiesenbaumeister Greb, Seminarlehrer Dr. Heidt, Reallehrer Dr. Klein, Reallehrer Lang, Seminarlehrer

Süß, Seminarlehrer Wahl, Lehrer an der Musterschule Weinel.

...en

Friedberg betreffend.

holungs-Arbeitsstunden unter Aussicht eines Lehrers statt. Aufnahmefäbig sind junge Leute vom 14. Lebensjahre an, welche die in einer Volksschule erreichbaren Vorkenntn.sse besitzen und mit den practischen Verrichtungen Neueintretende werden

der Landwirthschaft nicht ganz unbekannt sind. in die untere Abtheilung aufgenommen. Die Schüler des Wintercursus 1872/73 rücken in die obere Abtheilung vor, ebenso diejenigen Neuein; tretenden, welche durch ein Zeugniß oder eine abzulegende Prüfung als hierzu befähigt erscheinen. Das Verhalten der Schüler in- und außer der Schule wird streng überwacht. N

Das Schulgeld beträgt im oberen Cursus 20 fl., im unteren 25 fl. Anmeldungen können, bei dem unterzeichneten Curatorium erfolgen und werden wegen der räumlichen Einrichtungen möglichst frühzeitig erbeten. Ausführliche, den Lehrplan enthaltende, Prospecte, sind von den Herren Directoren der landw., Bezirktsvereine, sowie von uns erhältlich und sind wir zu jeder weiteren Auskunft, gleichwie zur Vermittelung von Wohn- ungen gerne erbötig.

Der Unterricht wird durch Excursionen, Demonstrationen und mehrere Sammlungen unterstützt. Jeden Abend finden von 7 9 Uhr Wieder-

Frfedberg im Sißpkember 1879. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. Ter a p p, Lindeck, Haas,

Regitrungsrath. Rentamtmann. Kreisassessor.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Se, K. H, der Großherzog hat sich am 1. d. mit dem um 9 Uhr 15 Min. abgehenden Zuge der Hess. Ludwigsbahn über Mainz nach Alzey begeben, um von dort aus die neue Strecke nach Kaiserslautern zu befahren.

Die außerordentliche Landes synode erledigte in ihrer Sitzung am 29. Sept. die§§. 116 bis 122 nach den Ausschuß⸗Anträgen und begann die Discussion über den F. 123. F. 116 behandelt rie Competenz des Pfarrers. Demsclben liegt darnach ob die Versehung der rein geistlichen Ge⸗ schäfte, der Vorsitz und die Geschäftsleitung in dem Kirchenvorstande und in der Gemeindever⸗ tretung, sowie die Führung der Kirchenbücher und Instandhaltung der Pfarrregistratur. Nach§. 117 ist der Pfarrer bezüglich der rein geistlichen Ge⸗ schäfte unabhängig von dem Kirchenvorstande. §. 118 unterstellt den Pfarrer der Disciplin des Dekans, des Dekanats⸗Ausschusses, des Oberkirchen⸗ raths und bes kirchlichen Diseiplinargerichts; letz- teres entscheidet nach§. 119 über Anlagen wegen Verletzung des Ordinationsgelöbnisses.§. 120 sieht eine kirchliche Dienstpragmatik vor.§. 121 verpflichtet den Pfarrer, auch andere geistliche Amts- handlungen neben seinen ordentlichen Amtsgeschäften zeitweise zu übernehmen.§. 122 ordnet die Ver theilung der Amtsgeschäfte unter mehrere Pfarrer derselben Gemeinde. F. 123 handelt von der Be- setzung der Pfarrstellen. Die Regierungsvorlage beläßt es in dieser Beziehung bei der seitherigen Einrichtung(d. h. der landesherrlichen Ernennung), will nur jedesmal eine gutächtliche Aeußerung des Kirchenvorstandes. Aehnliches enthält ein Antrag der Abgg. Königer, Schwabe und Genossen, der jedoch dies nur bis zu anderweiter Festsetzung ver⸗ ordnet wissen will, ebenso will ein Antrag des Abg. Netz bis zu erfolgter Classifikation der Pfarr- stellen keine wesentliche Aenderung. Die Ausschuß⸗ minorität will die Besetzung ebenfalls dem Kirchen- regiment vorbehalten wissen, jedoch dem Kirchen⸗ vorstand Einwendungen gegen die Bewerber vorzubringen verstatten, über deren Relevanz der, Oberkirchenrath entscheiden soll. Die Ausschuß majorität will der Gemeindevertretung das Recht geben, aus drei von dem Kirchenregiment vorge⸗ schlagenen Bewerbern einen Candidaten zu präsen⸗ tien; ein Antrag Buchner ⸗Schröder⸗Thudichum's erhöht jene Zahl auf sechs. Ein Antrag Kraft's gewährt den Gemeinden das Recht, alle Bewerber bis auf drei abzulehnen und auch gegen diese noch e vorzubringen. Ein Antrag Ohly-

eber's will die Wahl der Pfarrer durch die Gemeindeversammlung eventuell durch die Ge meindevertretung. a

Die außerordentliche Landesspnode erledigte in ihrer 14. Sitzung am 30. September die §§. 123 135 des Verfassungs Entwurfs. Be⸗

ein neu eingebrachter Antrag angenommen, wonach die positive Mitwirkung der Gemeinden durch ein der ersten ordentlichen Landessynode vorzulegendes Kirchengesetz geregelt werden soll, bis dahin aber die seitherigen Vorschristen mit der Maßgabe in Kraft bleiben, daß vor der Besetzung Kirchen Vorstand und Decanats-Ausschuß zu hören sind. Die§§. 124126 fielen in Folge Nichtannahme des§. 123 der Ausschuß⸗Majorität hinweg, da solche nur nähere Modalitäten des in dem letzt- gedachten Paragraphen gedachten Princips ent- hielten. Die§§. 127(Anstellung der Hofprediger, der Anstalts⸗Geistlichen und der Geistlichen, mit deren Pfarramt ein theologisches Lehramt verbun den ist, durch den Großherzog), 128(Classifica- tion des Diensteinkommens der Geistlichen), 129 (die neuen Bestimmungen über die Pfarrbesetzung treten erst nach Erlaß des Classefications-Gesetzes in Kraft), 130(Patronatsssellen), 131(Com- petenz des Decans) und 132(Entlassung des Decans durch den Großherzog auf Antrag des

Wohl aus Veranlassung der neulich er zählten Harun Al Raschid⸗Geschichte hat das Justizministerium durch die Hofgerichte der Unter⸗ gerichten strenge Einhaltung der bestimmten Ge⸗ schäftsstunden an den Amtstagen auferlegt.

Professor Wasserschleben und Hofg. Adv. Dornseiff aus 5 find zu lebenslänglichen Mitgliedern der ersten Kammer ernannt worden. Ein hiesiges Blatt bemerkt hierzu:Möchte die⸗ selbe diesen in Bezug aufs Schulgesetz sehr deut lichen Wink der Regierung beherzigen und dem Zustandekommen des Gesetzes keine übergroßen Schwierigkeiten entgegensetzen.

Berlin. DerStaatsanzeiger veröffentlicht einen königlichen Erlaß vom 27. Sept., wonach im Disciplinarverfahren gegen solche Geistliche und Kirchenbeamte Hessens, die sich Amtsvergehungen zu Schulden kommen ließen, welche Amtsentsetzung nach sich ziehen, in erster Instanz das Kasseler Consistorium, in zweiter das Cultusministerium entscheidet.

erweiterten Oberkirchenraths) wurden gemäß der Ausschuß Anträge angenommen. Eine Bestimmung der Regierungs-Vorlage über die Existenz beson⸗ derer Super-Intendenten wurde hierauf abgelehnt. Die§§. 133(Ausübung des dem Großherzog

desselben durch den Großherzog, Rechte Pflichten derselben) wurden ebenfalls gemäß den Ausschuß⸗ Anträgen angenommen. F. 135 über den Wirkungskreis des Oberkirchenraths wurde, unter Annahme verschiedener Amendements zu⸗ stimmend erledigt. Ein Antrag, wonach die Mit- glieder des Oberkirchenraths als Super-Inten- denten gewisse ständige Functionen selbstständig haben sollen, wurde abgelehnt.

der zweiten Kammer am 30. September wurde, wie dieDarmst. Zeitung mittheilt, über den Antrag des Abg. Landmann auf Einführung der obligatorischen Civilehe, sowie über den Gesetz⸗ Entwurf über das Notariat in Rheinhessen be rathen und die von dem Abg. Drmont erstatteten Berichte festgestellt.

Am 30. September kamen bei der ersten Kammer nicht weniger als 27 Adressen aus allen Landestheilen für das Schulgesetz ein. Der hie⸗ sige Stadtvorstand hat auch eine Adresse zu Gunsten des Schulgesetzes an die erste Kammer votirt. Bei der Abstimmung der Landessynode über den Ohlyh'schen Antrag auf directe Wahlen der Pfarrer durch die Gemeinde stimmten nur 5 im Amte be⸗ findliche Geistliche für denselben, nämlich Bonhard, Ewald, Fischer, Schlich und Wirthwein. Gegen sie stimmten 25 ihrer Amtsbrüder. Für den Neu-

zustehenden Kirchen-Regiments durch den Ober⸗ kirchenrath) und 134(Ernennung der Mitglieder. nd.

In der Sitzung des zweiten Ausschusses a

München. Vom 30. Sept. auf den 1. Oct. ist dahicr kein Choleraerkrankungs- oder Todesfall mehr vorgekommen. Von 4 ärztlichen Besuch⸗ stationen sind 3 aufgehoben. Die Verpflichtung der Apotheker Eis zu halten, ist sistirt.

8 Ausland.

Schweiz. Genf. Wie es heißt, hatte

hiers sich vorgenommen, noch mehrere Tage im Hotel Beaurivage zuzubringen. Da aber, wie das, Journal de Gendve wissen will, am Dienstag Briefe aus Paris eintrafen, worin Thiers unter dem Hinweis auf gewisse, ganz nahe bevorstehende Ereignisse zur unverzüglichen Rückkehr aufgefordert wurde, so änderte er seinen Entschluß und trat schon am 1. October die Rückreise an. Frankreich. Paris. Die Monarchisten, bereits 300 Unterschriften für die Restauration be⸗ sitzend, bereiten einen Antrag zur Einberufung der Kammer auf den 15. d. Mts. für die nächste Permanenz Sitzung vor.

Ein Brief des Grafen Chambord an Rodez⸗Beénavent, Deputirter des Departements Herault, beklagt die revolutionäre Propaganda und sagt: Der Versuch, das Gespenst des Krieges, sowie die Wiederherstellung des Feudalrechtes und des Zehnten wieder heraufzubeschwören, sei thöricht, gegenwärtig unmöglich, ein Argument, welches eine ernsthafte Erwiderung nicht verdiene. Der verständige Sinn der Bevölkerung würde hoffentlich diese unredlichen Umtriebe richtig würdigen. Man müsse an die Hingebung aller ehrlichen Leute auf Grund der socialen Reconstitulrung appelliren. Ich bin keine Partei und bedarf der Hülfe Aller, wie Alle meiner bedürfen. Denjenigen, welche die

bau eines Gymnasiums in Gießen verlangte die

Regierung einen Credit von 175,000 fl. don ar

treffs der in§. 123 geregelten Pfarrwahl wurde! Ständen.

so lopal vollzogene Versöhnung des französischen Königshauses zu entstellen suchen, sagen Sie, daß es das einzige Ziel desselben sei, Frankreich seinen

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