Ausgabe 
4.3.1873
 
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Dienstag den 4. Mötz.

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berhessischer Anzeiger.

N Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstaßz.

Für den Monat März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags⸗Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.

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indernagel mit dem Heutigen söhnlichen Geiste zu redigiren, we DerAnzeiger wird und wi wer größeren politischen Eine besondere Aufmerksamkeit werden w euch ferner mit den nöthigen Notizen versehen zu Zöhtes Interesse zu verleihen suchen. Friedberg, 3. März 1873.

Nachdem unser seitheriger Redacteur, Herr Her vorläufig die Redaction übernommen. lcher dem Verstorbenen in so hohem Grade eigen war.

ll auch ferner keine Politik treiben, sondern denjenigen Abon Zeitung nicht gestatten, eine kurze Uebersicht

Durch landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen,

An unsere Leser.

mann Schimpff, am 28. Februar in ein Derselbe hofft, daß es

der wichtigsten Tagesereignisse

ir dem localen Interesse widmen und bitten deßhal

wollen.

hat Herr Carl

beßeres Jenseits eingegangen ist, in demselben

ihm gelingen werde, denAnzeiger

nenten, denen irgend welche Gründe das Halten bringen. b unsere Freunde in Stadt und Land uns gütigst

Markt- und Coursberichte ꝛc. 1c. werden wir demAnzeiger nach wie vor ein

Die Expedition des Oberhessischen Anzeigers.

ketreffend: Das Landgestüt, hier den Abgang der Lan

Das Großherzogliche Kr

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ö Am 17. Februar Vormittags wurde in d Seit dem Tode des Kindes konnten am Die Leiche befand sich in einer einfachen (eidenpapier. Die Schachtel selbst war in ei Es wird um Anzeige ersucht, falls über d

Frankfurt a. M. den 25. Februar 1873.

1 Wir benachrichtigen Sie zur Bekanntmachung in sationen Berstadt, Grünberg und Niederwöllstadt am

die Leiche eines neugeborenen

Amtlicher Theil.

ogestütsbeschäler auf die Landgestütsstatione

eisamt Friedberg an die Ihren Gemeinden,

N.

Ausschreiben.

Wiesenhütten'schen Garten lebensfähigen ausgetragenen Tage der Auffindung 3 bis 10 Tage verstriche grotzen Schachtel, war eingewickelt in ein neue n Stück Packleinwand mit schwarzem Garn ein

oder

ie Verbringung der Leiche an den Fundort,

em

26. und für Düdelsheim am 27. d. M.

Friedberg am 28. Februar 1873.

Großherzoglichen Bürgermeistereien. daß die Großherzoglichen Landgestütsbeschäler für die

Landgestüts⸗

abgegangen sind. Trapp.

an der Gutleutstraße Kindes weiblichen Geschlechts aufgefunden.

n sein, 6 Stück Shirting, genäht. die Mutter des Kindes

hatte zu Unterlage 2 Stücke

etwas bekannt sein sollte.

Königliches Polizei⸗Präsidium.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Von Seiten der Abgeordneten Ulmann und Wolz ist ein Antrag auf Vorlage mes neuen Wahlgesetzes mit allgemeinem geheimen Etimmrecht und directer Wahl der Abgeordneten tir zweiten Kammer und Bestrafung Derjenigen, zelche sich ohne genügende Rechtfertigung an der Bahl nicht betheiligen, eingebracht worden. Es türd zunächst ausgeführt, daß den kleineren Städten eme unverhältnißmäßige große Vertretung einge⸗ täumt sei, daß die Bildung der Landwahlbezirke euf eine Art erfolge, welche zu dem Glauben ver⸗ lite, daß hierbei eine besondere Absicht obwalte, sewie daß das System der indirecten Wahlen jwesmal der bestorganisirten oder rührigsten Partei ius Feld überlasse.

Nachdem der Ausschuß der ersten Kammer siinen Bericht(Referent Graf Görtz) über den Entwurf der neuen landständischen Geschäftsordnung sistgestellt hat, wird die erste Kammer voraus- schtlich am nächsten Mittwoch wieder zusammen⸗ beten, um über diesen Gegenstand zu berathen. Ob die zweite Kammer alsdann nochmals vor Heginn des Reichstags zusammentreten wird, hängt zon den Beschlüssen ab, welche die erste Kammer sussen wird, und kann deshalb nicht voraus be⸗ fimmt werden.

Das Referat über den zwischen der bes⸗

ischen Regierung und Preußen abgeschlossenen

egen Concessionirung der Hes⸗ hugesellschaft zum Bau und Be⸗ Franksurt-Wiesbaden-Camberg, wird nach derM. Ztg.

Staatsvertrag w ssschen Ludwigs ba leb der Bahnstrecke p. Mainz⸗Wies baden

der Abgeordnete Welker in der zweiten Kammer übernehmen.

Der Gesetzgebungs⸗Ausschuß der zweiten Kammer beabsichtigt seine Berichte über die Städte, Kreis- und Gemeinde Ordnung noch vor dem Beginne des Reichstages zu vollenden. Wie wir hören, wird der Kammer demnächst eine Vor⸗ lage wegen des Baues eines Gebäudes für das biesige Polytechnikum zugehen; es soll von der Regierung beabsichtigt sein, für dasselbe eine Summe von etwa derselben Höhe, wie die für den Neubau der Aula zu Gießen bewilligte, zu verlangen. Dem hiesigen Kreisamte ist von dem Vorstande der Stadt Darmstadt bereits wegen

von 150,000 fl. Vorlage gemacht worden. Der Justizpalast wird nächsten Herbst bezogen werden. Der untere Stock wird dem Bezirks⸗Strafgerichte eingeräumt. Den zweiten und dritten Stock be⸗ ziehen Justizministerium, Hofgericht und Ober staatsanwaltschaft. Im mittleren Stock befindet sich der große Assisen Saal. Im dritten Stock wird das nach der neuen Civilprozeß Ordnung vorgesehene Handelsgericht untergebracht werden. Die Local-Justizbehörden werden in ihren seit⸗ herigen Localitäten belassen werden, ebenso das Oberappellations⸗ und Cassationsgericht. Es wird beabsichtigt, die durch die Verlegung des Hof⸗ gerichtes freiwerdenden Localitäten der Central- stelle für den Landes-Gewerbeverein zu überlassen, die sich seither noch in gemietheten Localitäten befand.

Die Antwort der Gr. Regierung auf die Interpellation des Abgeordneten Stüber wegen

einer Subvention zu obigem Gebäude im Betrage

Stellung der Regierung zu dem Lasker'schen An⸗ trag geht dahin:Daß die Gr. Regierung bereit ist, zur Herstellung eines gemeinsamen deutschen bürgerlichen Rechts unter Schonung er galtens⸗ werther eigenartiger Rechtsbildungen mitzuwirken und zu diesem Zweck den Gr. Bevollmächtigten zum Bundesrath instruirt hat, wenn der vorliegende Gegenstand im Bundesrathe wieder zur Verhandlung kommt, einer Abänderung des Art. 4 pos. 13 der Reichsverfassung im Sinne des in der Reichs- tagssession auf den Lasker'schen Antrag gefaßten Beschlusses zustimmen.

Berlin, 1. März. Im Abgeordnetenhause fand die dritte Lesung der zweiten Berathung über die Abänderung der Verfassungsartikel 15 und 18 statt. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Proschner, Schorlemer⸗Alst und Reichen⸗ sperger(Coblenz) gegen, Virchow für die Vorlage. Der Cultusminister erklärte, die Regierung werde durch Drohungen nicht von dem Ernst und der Energie abstehen, womit sie die Vorlagen über die Kirchengesetze durchzuführen entschlossen sei. Dar⸗ auf wurde Art. 15 und 18 in der abgeänderten Fassung angenommen. Ueber das ganze Gesetz fand sodann namentliche Abstimmung statt, welche dessen Annahme mit 228 gegen 108 Stimmen ergab. Im Fortgange der Sitzung genehmigte das Haus in dritter Berathung den Gesetzentwurf über die Amts verbände in den Hohenzollern'schen Landen, sowie das Erbschaftssteuergesetz unverändert.

Der Abg. Lasker ist genöthigt, das Bett zu hüten; er kann also vorläufig an den Be- rathungen der Special⸗Untersuchungs⸗Commission

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