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Dienstag den 2. December.
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92 düt. wird mit 1 0 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Diensßtag, Wee a Samstag. 8 tchestet, 4 5
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Amtlicher Theil. te, N 8 15— Arretbend⸗ Die Ausführung des Gesetzes vom 26. November 1872 über die Gehalte ber Volksschullehrer. Friedberg am 1. Dezember 1873. e Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Ain ben, a die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bönstadt, Bruchenbrücken, Butzbach, Dorheim, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, 8 2 8 Ibenstadt, Maibach, Münzenberg, Ober⸗Florstadt, Ossenheim, Pohl⸗Göns, Rockenberg, Trais⸗Münzenberg, Wisselsheim und Wölfersheim. Unsere Verfügung eum 9. October werden Sie binnen 8 Tagen bei Meidung der Zusendung von Wartboten erledigen. Neichät der *— 55 r. Ur N et H, Bekanntmachung. dellet'sden Sttreffend: Den einjährig freiwilligen Militairdienst der Medͤlciner.
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Nachstehenden Erlaß bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
119 Friedberg am 27. November 1873.
In Folge der durch die Allerhöchste Verordnung vom 6. Februar 1873 über die Organisation des Sanitäts⸗Corps getroffenen Anordnungen 995 der§. 172 der Militär Erssatz⸗ Instruction vom 26. März 1868
873. ie nachstehende Fassung.
* 7. 172.
1141* einjährige freiwillige Dienst der Medieiner.
5—51 Zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigte Medieiner 25 linen 1 Militärdienstpflicht bei einem selbstgewählten Truppentheile 9 weder ganz mit der Waffe oder während der ersten 6 Monate mit der A Giffe und nach Absolvirung der i während der übrigen - Monate als Arzt genügen.
W. W/. 2. Die allgemeinen Bestimmungen aber die Bewilligung von Aus- n
ind zum Dienstantritt(§. 159) finden auf die zum einjährig freiwilligen Mlitärdienst“berechtigten Medieiner in vollem Umfange Anwendung. Behufs Aholvirung der Promotionen und Staatsprüfungen darf seitens der Ersay⸗
2 Großherzogliches Kreis amt Friedberg. Ter a p p.
Bekanntmachung, betreffend den einjährig freiwilligen Militärdienst der Medieiner.
werden, mit der Verpflichtung, die übrigen sechs Monate ibrer activen Dienstpflicht nach Absolvirung der Staatsprüfungen als Arzt zu dienen. Behufs Erfüllung des Restes ihrer einjährigen Dienstzeit wird ihnen auf Ansuchen Ausstand über das 23. Lebensjahr hinaus ertheilt.
4. Haben Mediciner während der Dauer des ihnen bewilligten Ausstandes die Staatsprüfungen nicht absolvirt, oder das Studium der Mediein aufgegeben, so leisten sie 12 active Dienstpflicht, beziehungs weise den Rest derselben mit der Waffe ab.
5. Bei der Einstellung zu e Dienstzeit als einjäͤhrig freiwilliger Arzt ist die unbedingt freie Wahl der, Garnison und des Truppentheils nicht gestattet, jedoch sollen die Wünsche der Betreffend en in Beziehung anf die Garnison möglichst berücksichtigt und ihnen die Ce mpetenzen der Unter Aerzte zugebilligt werden, wenn sie außerhalb der Garnison ihrer Wahl in vacanten Stellen verwandt werden.
6. Bei eintretender Mobilmachung finden alle dazu qualiffcirten,
N Shbrven dritter Instanz aus nahmsweise eine Zurückstellung bis zum vol. dienstpflichtigen Medieiner, gleichviel in welcher Weise sie etwa ihrer activen eil. eweten 27. Lebensjahr verfügt werden. Dienstpflicht genügt haben, nach Maßgabe des Bedarfs im Sneudienst 1 3. Diejenigen Mediciner, welche ihrer activen Dienstpflicht theils Verwendung. 09 2 9 4 u der Waffe, theils als Arzt zu genügen wünschen, können die sechs⸗ Berlin den 21. October 1878. 301 187m 21% 157
N acatliche Dienstzeit mit der Waffe in jedem Semester ihres Stud iums Der Reichskanzler. Der Kriegs- Miner.
Led und] ibolviren“ Haben sie bei Ablauf dieser Zeit die Approbation als Arzt Im Auftrag:* In Vertretung: „ lngn nicht erlangt, so dürfen sie auf ihren e zur Reserve entlassen Eck. 48 2 ne.
7 Dieutsches Reich. 5 würden wir es, wenn wir den nächstliegenden Die Wen bat den Standen den 46 Fe Auf die Nachricht hin, daß Inkeressen nicht nach Wunsch gerecht werden könnten. Rechenschafts Bericht über die großh. hesst 135 Marken Nachtzug 10, 50 von Frankfurt ab eingehen Königliche Direction der Main-Weset-Bahn. Militär Verwaltung für 1868 vorgelegt. Es e ale, bat sich der hiefige Handelsverein sofort an Domeier. 5 dreht f sich dabei darum, ob. das vormglige hessische berg ie Direction der Main- Weser-Bahn nach Cassel Friedberg. Einem Geschäfts briefe eines Kriegsministerjum die von den Ständen im Juni — I wandt und darauf folgende Antwort erhalten: New⸗ Aorker Hauses, welchen, eine hie ige Firma 1868 bewilligten Mittel, nämlich 3,000, 000 fl., 1 assel den 27. November 1873. Dem 7 7 5 Gal 5 empfing, 55 1900 ende 110 ü e 1 05 fecbte l a efällige Stelle: Die Zeiten fahren fött, sich so n- gewesenen„„ zur Bestreifung
le e, eee 1100. eden 4010 0 Ae Militär- Aufwandes nicht überschritten hat, und
1 475 eben vom gestrigen Tage, betreffend die Auf- n e ug unsetes von. Frankjurt abgebenden Aa. 1 wur jerzuges e ergebenst u erwidern, bs wir aller- ee 1 beit Bestit 11 dieses Zuges schon seit 11 bngerer Zeit, e zwar in ehren Wicht angestrebt 7 61 statt dessen einen den ö 1 hettigen Interessen besser entsprechenden durch- „ gtenden Petsonenzug einzulegen, der etwa gegen — N% odet 1015 Abende Frankfürt verlassen, auf — lin Stationen anhalten, und gegen 5 Uhr früh oh. Sesse eintreffen würde, um hier Anschlüsse nach 1 a stfalen, Hannover und Nordhausen resp. Halle 19 7% u gewähren. e, Sie sehen also, daß unsere Absichten ganz ee un ihren Wünschen zusammenfallen. Der Ver⸗ he a niklichung derselben haben jedoch bisher post⸗ ln ische Jateressen entgegen gestanoen. Darüber, ob dieselben auch ferner noch für
scheint ein allgemeines Stocken im Vekktrauen zu
Ruhestanp versetzt.
1 botig genug erachtet werden, um gedachten 0 Hen fich tconrierzug aufrecht zu erhalten, steht uns A klich ein Urtheil nicht zu. Bedauern aber
günstig allen Geschästen in Amerika zu zeigen; es
herrschen, wodurch zu gleicher Zeit ein Mangel an Geld sich fühlbar macht. Der allgemeine Zustand des Landes ist sehr züftiedenstellenv, da Vorzugsweise die Erüdte sehr reich ausgefallen ist; vemnach hofft man, daß sich die normalen Zustände bald wiever herstellen werden, Darmstadt. Am 15. l. Mts. wurde der Canzlist bei dem Hofgerichte der Provinz Ober- hessen Eduard Weidig zum Canzlei⸗Inspector und der Canzleigehülfe Wilhelm Koch zum Canzlisten bei jenem Gerichtshof ernannt und der Stadt- gerichtsactuar Jakob Lieberich in Darmstadt bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den
— Am 29. Nov. k eiste Prinz Alexander nach Wien, um im Auftrag des Gro een dem
Kaiser von Oesterreich zu seinem 25jährigen Regie tungs Jubiläum die herkömmlichen Glückwünsche zu überbringen.
ob den Ber ingungen und Voraussetzungen, unter welchen die Bewilligung erfolgte, auch entsprochen worden ist. Vorerst ist die Vorlage dem Rugfz Ausschuß zur Prüfung unterbreitef..
— Die landesherrliche Sanction der evall⸗ gelischen Kirchen- 0 9555 wie solche aus den Beschlüssen der au en lichen Landes Synode hervorgegangen, soll in naher Aussichk stehen.— Für die dem Fiscus als Grundlast obliegende Reparatur und damit gleichzeitig verbunden stol⸗ gerechte Herstellung des Chors und der Kuppel der ehemaligen Abet, letzt katholischen Pfarrkirche zu Seligenstadt, eines in doppelter Beziehung interessanten Bauwerks, fordert die Regierung von den Ständen die Bewilligung von 24,000 fl.— Soweit sich bis jetzt übersehen läßt, sind die Staats ⸗Einnahmen im laufenden Jahre, mit fast alleiniger Ausnahme der aus der Bestenerung des Weins und ne herrührenden, beträchtlich (höher als die Vorgoschläge.— Der Finanzaus⸗
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