Ausgabe 
2.10.1873
 
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f. nn.; 8 Erscheint jeden wird mit, A, Kreuzern benechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Dünne und Samstag.

Donnerstag den 2. October.

begann ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger welcher auch ferner wöchentlich Am dreimal erscheinen wird. Das Abonnement beträgt bei den Posistellen vierteljährlich 38 kr., mit Bestell⸗

30 kr. Auswärtige Abonnenten sind gebeten, ihre Bestellungen bei den Poststellen oder Postboten baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung

5 N 1 geld 47 kr. Bei der Verlags Expedition kostet das Blatt für das kommende Quartal 1. October eintritt und vollzählige Exemplare geliefert werden können. Die Expedition.

Amtlicher Theil. Betreffend; Die Anschaffung von Faselvieh in den Gemeinden des Kreises Friedberg. Friedberg am 30. September 1873. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. 5 Berichten Sie binnen 24 Stunden, ob dermalen in Ihren Gemeinden noch das Bedürfniß zur Anschaffung von Faselochsen vorliegt; wir würden, falls solches einigermaßen von Bedeutung wäre, die Abhaltung noch eines Faselmarktes in Bad⸗Naubheim veranstalten. r,

Betreffend: Den Thierschutzverein für das Großherzogthum Hessen. 105 N Friedberg am 30. September 1873. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Sie werden wiederholt und dringend, unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 5. l. M., in Nr. 104 des Oberhessischen Anzeigers, an Einsenr ung der Subseriptivnslisten erinnert. f Ter a p p.

Betreffend: Schulzucht, bier Frevel durch Schulkinder unter 12 Jahren begangen. Friedberg am 30. September 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien.

Aus den landgerichtlichen Verhandlungen wegen Feld- und sonstigen Polizeivergehen entnehmen wir, daß öfters Anzeigen gegen Kinder, welche das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhoben werden, die die Gerichte aber auf Grund des§. 55 des Reichsstrafgesetzbuchs, wonach Kinder in dem bezeichneten Alter nicht strafrechtlich verfolgt werden können und deshalb der Schulzucht überlassen bleiben müssen, zurückweisen. Der⸗ artige Anzeigen werden aber nicht zurückzuweisen sein, wenn in den Anzeigen Umstände erwähnt werden, welche Verwarnung und resp. Strafen gegen Eltern, Vormünder, Dienstherren oder Gewerbinhaber m. nach sich ziehen können, in welchen Fällen die Artikel 41 und 44 des Polizeistrafgesetzbuchs zur Anwendung kommen.

Wir beauftragen Sie daher, die Polizeidiener und Feldschützen hiernach auf das Genaueste zu instruiren, und Ihrerseits bei Empfangnahme derartiger Anzeigen sorgfältig zu prüfen, ob in den bezeichneten Fällen den Art. 41 und 44 des Polizeistrafgesetzbuchs gemäß das Nöthige in denselben

erwähnt worden ist. T ra p p. Betreffend: Die Vornahme der Feuervisitation für 1873. Friedberg am 29. September 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bauernheim, Ilbenstadt, Melbach, Münster, Münzenberg, Nieder-Florstadt, Nieder⸗Rosbach, Ober-Mörlen, Ostheim, Rockenberg, Staden, Steinfurth und Wisselsheim. An umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 21. Juli d. J. erinnern wir Sie. Den im Rückstand verbleibenden müßten Wartboten

zugehen. Ter a pp.

Betreffend: e hier die Vertheilung der für die Industrieschulen verwilligten Friedberg am 29. September 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, in welchen sich Industrieschulen befinden. Nach Beschluß der Generalversammlung des Mathildenstifts werden auch in diesem Jahre wieder 1250 fl. für Industrieschulen in gleicher Weise wie seither vertheilt. Außerdem können Lehrerinnen, in deren Schulen Außerordentliches geleistet wird, jedoch nur alle drei Jahre, auf Nachsuchen besondere Gratificationen zu Theil werden. Bei dieser Vertheilung erträgt es Ihren Gemeinden die in nachstehendem Abdruck bemerkten Beträge, welche Sie dem Gemeinde-Einnehmer unter Ord.⸗Nr. 22 des Voranschlags in Einnahme dekretiren und controliren lassen wollen.

Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe unserer Verfügung vom 26. Februar 1855 an die Schulvorstände(Intelligenz-Blatt Nr. 17 von 1855), sowie vom 27. Mai 1868 in Nr. 64 des Oberhessischen Anzeigers. Tra p p.

Els utile erhalten:

Assenheim 25 fl. 41 kr. Bad⸗Nauheim 77 fl. 53 kr. Bauernheim 6 fl. 31 kr.] Nieder⸗Weisel 40 fl. 47 kr. Nie der⸗Wöllstadt 29 fl. 35 kr. Ober⸗Florstadt 7 fl. 26 kr. Beienheim 12 fl. 19 kr. Bönstadt 18 fl. 30 kr. Bruchenbrücken 8 fl. 4 kr. Butzbach[ Ober⸗Mörlen 57 fl. 45 kr. Ober⸗Rosbach 39 fl. 56 kr. Ober⸗Wöllstadt 23 fl. 1 kr. 80 fl. 48 kr. Dorheim 22 fl. Dorn⸗Assenheim 20 fl. 8 kr. Fauerbach v. d. H. Ockstadt 34 fl. 2 kr. Oppershofen 18 fl. 14 kr. Ossenheim 9 fl. 10 kr. Ostheim 18 fl. 41 kr. Fauerbach b. Fr. 16 fl. 27 kr. Friedberg 183 fl. 33 kr. Gambach 14 fl. bar kr. Pohl⸗Göns 17 fl. 16 kr. Reichelsheim 26 fl. 53 kr. Rockenberg 42 fl. 27 kr. Griedel 24 fl. 47 kr. Hausen 3 fl. 32 kr. Hoch⸗Weisel 21 fl. 19 kr. 37 fl. 39 kr. Rödgen 6 fl. 21 kr. Schwalheim 15 fl. 42 kr. Sddel 20 fl. 51 kr. Ilbenstadt 26 fl. 46 kr. Kirch⸗Göns 18 fl. 56 kr. Langenhain 15 fl. 59 kr. Maibach Steinfurth 28 fl. 43 kr. Trais⸗Münzenberg 6 fl. 58 kr. Weckesheim 12 fl. 35 kr. 7 fl. 21 kr. Melbach 15 fl. 37 kr. Münster 9 fl. 4 kr. Münzenberg 27 fl. 47 kr. Wisselsheim 6 fl. 58 kr. Wohnbach 19 fl. 30 kr. Wölfersheim 26 fl. 1 kr. Nieder⸗Florstadt 40 fl. 53 kr. Nieder⸗Mörlen 23 fl. 5 kr. Nieder⸗Rosbach 16 fl. 25 kr.

Betreffend: Willhelm hier die Vertheilung der für Industrieschulen für 1873 ver⸗ Friedberg am 20. September 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände derjenigen Gemeinden, welche Industrieschulen- errichtet haben.

Indem wir Ihnen von vorstebender Verfügung an die betreffenden Großherzoglichen Bürger meistereien Kenntniß geben, verweisen wir bezüglich der Verwendung der verwilligten Beträge auf unsere Verfügung vom 26. Februar 1855, Intelligenz Blatt Nr. 17, sowie vom 27. Mai 1868 in Nr. 64 des Oberhessischen Anzeigers, und sehen ihren Berichten wie vorgeschrieben entgegen. Tera p p.