r digt unt mi seinem ausgesaugt
ten, welch chbar nichts Gedeihen, zierte durch
N. Nachdem
„ erlitten sie r N
n N per n vernimmt, en Vorwochen
tionen aus
e am Freitag
den Deutscht Abank matter. n 25 matter. Von Wechseln en beute Um⸗ ich in Harzer
——
en Viarrer Bot⸗ Buchveld in Im Ganzen t Lelimmung
berh. Anz.
lift
rina.
des Ober⸗ eupfeble l Dußend un
i Lili.
1873.
—
Dienstag den 2. September.
M 102.
7
berhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.“
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Für den Monat
Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den
September kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der
Poststellen mit 16 kr.
abonnirt werden.
Betreffend: Quartierleistung für die bewaffnete Macht im Frieden, hier die Errichtung einer Kreisanstalt für
die Fouragebeschaffung.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen
Amtlicher Theil.
Die Säumigen werden an Einsendung des in rubr. Betreff oufhabenden Berichts erinnert.
Betreffend: Die Einsendung der Waisenhausbüchsengelder für den Zeitraum vom l. September 1872
bis 1. September 1873.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr.
Sie wollen sofort die in Ihren Gemeinden vorhandenen Waisen— büchsen unter Zuziehung eines Gemeinderathsmitgliedes am 1. k. Mis. öffnen, über die darin befindlichen Beträge einen Sortenzettel, welcher von Ihnen und dem zugezogenen Gemeinderathsmitgliede zu unterzeichnen ist, aufnehmen und diesen nebst den Geldbeträgen einsenden.
ung zu bewirken.
unserm Namen eröffnen,
Dabei bemerken wir, daß es nicht nöthig ist, die in den Waisen⸗ befindlichen Gelder unfe
büchsen vorgefunden Münzsorten einsenden, vielmehr empfiehlt es sich, de
Bekanntmachung.
leichteren Verpackung wegen, als Zahlung gültiges Papiergeld umzutauschen und mit diesem die Send⸗
r Großb. Rabinat Gießen abzuliefern hätten.
Friedberg am 27. August 1873.
Bürger meistereien. Trapp.
Friedberg am 29. August 1873.
Polizei⸗Commissär zu Wickstadt. die Geldbeträge in bei öffentlichen Kassen
Den Vorständen der israelitischen Religionsgemeinden wollen Sie in
daß sie die in den Waisenbüchsen der Synagogen hlbar im Laufe des Monats September d. J. an Tera pp.
Die direkten Steuern ꝛc. ꝛc. werden von nun an vom 1. bis 10. jeden Monats Dienstags und Donnerstags erhoben. Nach dem
10. finden alsdann nur 2 Zahltage statt und zwar am 15. und 28.
Friedberg den 30. August 1873.
Die Mahnung beginnt am
12. jeden Monats.
Großherzogliche Distrikts--Einnehmerei Friedberg. J. E. 8
d. Dass Haller, Finanz Aspirant.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Der Ausschuß der Landes- Synode hat behufs Regelung verschiedener in der Kirchenverfassung nicht berührten Punkte den An— trag gestellt, dae Kirchenregiment aufzufordern, unberweilt nach dem Inslebentreten der Kirchen- verfassung Entwürfe über nachfolgende Gesetze vor- zubereiten und auf verfassunge mäßigem Wege ver⸗ abschieden zu lassen, nämlich über kirchliche Wahlordnung, Kirchenzucht, Verwaltung des Kirchenvermögens, Zahl und Bereich der Deca- nate, Geschäfte ordnung der Landessynode, Aus- übung der kirchlichen Disciplinar- Gerichtsbarkeit, kirchliche Dienstpragmatik, Classsficationsgesetz, Visi⸗ tationsordnung und endlich ein Gesetz über die Aufbringung der Mittel zur Bestreitung der kirch⸗ lichen Bedürfnisse. Das letztgenannte Gesetz soll auf dem Selbstbesteuerungs recht der Ortskirchen⸗ gemeinde beruhen und dieses Princip an Stelle der seitherigen Beitragspflicht der Civilgemeinde treten.
— Die Vicefeldwebel des Gr. Hess. Landw. Inf.⸗Regte. Nr. 115 Glania, Menges, Sames wurden zu Sec. Lieuts. der Reserve befördert; Fuchs, Vicewachtm. vom 2. Bad. Landw. ⸗Regt. Nr. 110 wurde zum Sec.-Lieut. der Reserre des Gr. Hess. Drag.⸗Regts. Nr. 23 befördert; Frhr. Röder v. Diersburg wurde vom Gr. Hess. Leib ⸗ garde Regt. Nr. 115 in das k. preuß. Garde⸗ Jägerbataillon und v. Hirschfeld, Sec.-Licut. vom Brandenb. Füfilier⸗Regt. Nr. 35, in das Gr. Hess. Leibgarde⸗Regt. Nr. 115 versetzt.
— Am 20. Sept. wird sich der bekannte alt⸗ lutherische Pfarrer Baist von Ulsa vor dem hie sigen Bezirksstrafgericht wegen durch die Presse begangener Beleidigung des Oberconsistoriums zu verantworten haben.
— Sicherem Vernehmen nach irttt der Ge— setzgebungs-Ausschuß ber ersten Kammer am 4. d. M. und zwar zunächst zur Behandlung der Kreis-,
Städte- und Landgemeinde-Ordnung, auf Grund des vom Referenten, früheren Finanzministers v. Schenck, erstatteten Berichts zusammen. Wann der Finanzausschuß der ersten Kammer zusammen⸗ tritt, ist noch nicht bestimmt.
Mainz. An die hiesigen Buchhändler ist polizeilich und zwar auf höheren Befehl die Weisung ergangen, daß sie keine Pläne der Stadt Mainz, auf welchen die Festungswerke verzeichnet sind, mehr verkaufen und in Handel bringen dürfen. Eine hiesige Buchhandlung kommt dadurch sehr zu Schaden, da sie erst kürzlich eine neue Auflage des Wittich'schen Planes veranstaltete.
Berlin. Kaiser Wilhelm ist am 29. Aug. Abends 8⅝% Uhr auf dem Anhalter Bahnhof an⸗ gekommen, wo die Prinzen Carl und August von Württemberg, die Minister, der Stadteommandant General v. Schwarzkoppen und der Polizeipräsident zur Begrüßung erschienen waren. Der Kaiser sah sehr rüstig und vergnügt aus, ertheilte dem General v. Schwarzkoppen als Vorsitzenden der Subcom⸗ mission für die Enthüllungsfeier noch einige Be⸗ fehle und fuhr dann durch die Königgrätzer Straße nach dem Palais. Die Umgebung des Bahnhofs und die Straßen waren mit dichten Menschen— massen besetzt, welche den Kaiser mit enthustastischen Zurufen begrüßten. 5
— Zu der Feier des 2. September ist das Präsidium beider Häuser des Landtages, aber nicht das des Reichstags, geladen. Der Grund liegt darin, daß die Siegessäule, um welche die offizielle Feier sich concentrirt, zugleich zum Ge⸗ dächtniß an die Ereignisse von 1866 errichtet ist. Der erste Präsident des Reichstags, Dr. Simson, bat indeß eine private und persönliche Einladung erhalten.
— Nach F. 5 des Postgesetzes vom 28. Oe⸗ tober 1871 ist das Briefgeheimniß unverletzlich.
Die bei sirafgerichtlichen Untersuchungen und in
Concurs- und civilprocessualischen Fällen nothwen⸗ digen Ausnahmen, welche in den Gesetzgebungen der einzelnen deutschen Staaten in ganz verschie⸗ dener Weise angeordnet worden, sollen durch ein Reichsgesetz fesigestellt werden. Der Reichstag wird sich, wie verlautet, in seiner nächsten Session wahrscheinlich hiermit zu beschäftigen haben.
— Mit Rücksicht darauf, daß das Auftreten der Cholera an verschiedenen Orten Deutschlands zu besonderer Vorsicht auffordert, um die Ver⸗ schleppung des Ansteckungsstoffes zu verhüten, hat der Handelsminister in einer Verfügung an die Eisenbahnverwaltungen dringend empfohlen, die Ablassung von Personen-Extrazügen zu Massenex⸗ cursionen aus Orten, an denen eine größere Ver- breitung der Cholera bereits eingetreten ist, einst- weilen einzustellen.
Fulda. Gegen Pfarrer Helferich in Dipperz und Domcaplan Weber hier ist wegen unerlaubter Vornahme von Amtshandlungen auf Grund des §. 23 der Kirchengesetze der Prozeß eingeleitet.
Leipzig. Der Abend und die Nacht vom 28. Aug. sind vollständig ruhig verlausen. Eine Menschenansammlung hat nicht stattgefunden. Das Militär blieb in der Caserne constgnirt.
Braunschweig. Der Obergerichtspräsident Triebs ist von Sibyllenort nach Genf abgegangen, beauftragt, die Rechte des Herzogs Wilhelm auf die Hinterlasseuschaft seines Bruders zu wahren.
Landsbut. Wie von hier berichtet wird, wurden am 25. Aug. durch telegraphischen Befehl des Kriegsministeriums die Anordnungen wegen Errichtung eines Lagers bei Altdorf zurückgenommen und die aus Ingolstadt am 22. Aug. in Altdorf eingetroffene Pionier-Compagnie angewiesen, wieder in ihre Gernison zurückzukehren. Die Arbeiten waren bereits ziemlich weit vorgeschritten und es waren schon ziemlich viele Zelte aufgerichtet, welche fämmtlich am 25. noch abgebrochen wurden.


