Ausgabe 
1.4.1873
 
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Dienstag den 1. April.

N38.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Krtisblatt sür den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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1. April

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Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren:

Nr. 13. Friedberg den 29. März 1873.

sub. 1 Bekanntmachung, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgaben von Branntwein betreffend.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a pp.

Beteffend: Die Vertilgung der Naupennester.

Friedberg den 29. März 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an Großherzogliche Polizeiverwaltung Bad-Nauheim, Großh. Polizei-Comissariat in Wickstadt und die Großh. Bürgermeistereien.

Es ist die höchste Zeit, in der energischsten Weise zur Vertilgung der Raupennester zu schreiten, und dadurch dem nicht zu berechnenden Schaden an dem Ertrage der Obsterndte, der Folge von Versäum⸗ nissen in der Vertilgung der Brut des schädlichen Ungeziefers sein wird, vorzubeugen.

Wir fordern Sie daher auf, die zur Vertilgung der Raupen nester erforderlichen Maßregeln nach den bestehenden Vorschriften zu treffen und diese öffentlich unter dem Anfügen bekannt machen zu

lassen, daß nach§. 368. pos. 2 des Reichs strafgesetzbuches das Unter⸗ lassen der Vertilgung mit einer Geldstrafe bis zu 20 Thalern oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht ist.

Zugleich werden Sie die Feldschützen anweisen, genau zu über⸗ wachen, daß Ihren Anordnungen Folge geleistet wird und die Säumigen zur Anzeige zu bringen. Sollten die Feldschützen hierin nachlässig sein, haben solche Disciplinarstrafen sich zu gewärtigen.

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Betreffend: Das Beweiden der Wiesen.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

* Nach Art. 12 der Wiesen⸗Polizei⸗Ordnung sind die Wiesen dieselben sonach vom 1. April an nicht mehr beweidet werden.

Friedberg am 30. März 1873.

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. vom 1. April bis zum 1. October jeden Jahres geschlossen und dürfen

i Wir beauftragen Sie, die Schäfer Ihrer Gemeinden noch besonders hierauf aufmerksam zu machen, dieselben durch die Feldschützen in Bezug hierauf überwachen, und wenn sie gegen die Vorschrift handeln, zur Anzeige und Bestrafung bringen zu lassen.

Nachlässigkeit in Ueberwachung der Schäfer Ihrer Seits oder Seitens der Feldschützen sind wir genöthigt auf dem Disciplinarwege i

zu ahnden.

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Unterrichts Cursus im Wiesenbau an der Acker bauschule des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen zu Friedberg.

Nachdem der Vereinskulturtechniker, Herr Wiesenbaumeister Greb, seinen ständigen Wohnsitz in Friedberg genommen, ist die Verbindung einer Wiesenbauschule mit der hiesigen Ackerbauschule beabsichtigt und hat der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen in seiner Sitzung vom 25. Januar d. J. auf Antrag der Unterzeichneten zur Abhaltung eines Unterrichiscursus im Wiesenbau fache bereits für das laufende Jahr die erforderlichen Geldmittel gewährt.

Es ist hierbei von der Erwägung ausgegangen worden, daß an Technikern fraglicher Kategorie dermalen thatsächlich Mangel herrscht und der Vereinswiesenbaumeister zur Bewältigung der sich fortwährend vermehrenden Aufträge zur Aufstellung und Ausfuhrung von Culturplänen nur dann im Stande ist, wenn ihm demnächst eine entsprechende Zahl von Gehülfen und Wiesenbauaufsehern zur Seite steht.

Der Unterricht sell am 21. April d. J. beginnen und bis zum 21. Juni d. J. dauern. Er umfaßt: Deutsch, Schönschreiben, tech nisches Rechnen, Geometrie, Botanik, Feldmeßkunst, Nivelliren, Plan zeichnen, Aufstellung von Culturplanen und Kostenübrschlägen, Theorie des Wiesenbaues, der Drainage ꝛc. verbunden mit Demonstrationen und praktischen Uebungen bei den in Ausführung begriffenen Melio⸗ rationsanlagen. f

Der Unterricht ist unentgeltlich und wird von dem Wiesenbau⸗ meister und von Lehrern der Ackerbauschule ertheilt. Aufnahmefähig sind junge Leute, welche eine Ackerbauschule besucht, angehende Geometer, Bauaspiranten, solche die bereits einige Kenntnisse im Wiesenbau haben und sich diesem Fach widmen wollen.

Eine entsprechende Anzahl der Theilnehmer wird voraussichtlich alsbald nach Absolvirung des Unterrichtscursus als Gehüuͤlfen des Wiesenbaumeisters beziehungsweise als Wiesenbauaufseher je nach Befähigung gegen entsprechende Vergütung, bei den in allen Theilen der Provinz in der Ansführung begriffenen Meliorations-Unter⸗ nehmungen Verwendung finden und ist deuselben hierbei volle Gelegen heit zu ihrer Ausbildung als selbstständige Techniker gegeben.

Anmeldungen haben thunlichst bald längstens bis zum 7. April d. J. unter Vorlage eines Führungsattestes, etwaiger Zeugnisse über Schul⸗ besuch, Prüfungen 1c. bei dem unterzeichneten Curatorium zu erfolgen, das zu jeder weiteren Auskunft gerne bereit ist.

Friedberg den 20. März 1873.

Das Curatorium der Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen zu Friedberg. Trapp, Lindeck, Haas, Regierungsrath. Rentamtmann. Kreis assessor.

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Die Forst- und Feldstrafen von der I. Periode 18 73 können an den bestimmten Zahltagen Dienstag und Donnerstag

au das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden.

Als besonderen Erhebungstag bestimmen wir für den Landgerichtsbezirk Butzbach Samstag den 5. April d. J. Nach⸗ mittags von 1 bis 3 Uhr im Gasthaus zum Stern zu Butzbach. Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses

Friedberg den 26. März 1873.

im Intetesse ihrer Orts angehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem 15. April die Mahnung erfolgt.

Großherzogliches Rentamt Friedberg. Lindeck.

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