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verhältnisse zerstören und den Armen, welchen sie be⸗ sonders schütze, gegen den Reichen in die größten Nachtheile bringen) und Reh protestirt wiederholt dagegen, daß er die Regierung zum Oktroyiren auf⸗ fordern wolle).
Am Schlusse ergreift Ministerialradkh Wernher nochmals das Wort zur Widerlegung der von Abg. Müller⸗Melchiors über den jetzigen sittlichen Zustand gemachten Bemerkungen, gibt aber zu, daß in der Provinz Starkenburg die Brände weit häufiger seien, als in Rheinhessen und Oberhessen.
Bei der Abstimmung wird der Antrag des Abg. Krug einstimmig angenommen, der Antrag des Abg. Reh dagegen verworfen.
Der weitere Gegenstand der Tagesordnung ist die Beschwerde des Bürgermeisters in Langsdorf, die Aufnahme der dortigen früheren Schutzjuden als Orts⸗ bürger betreffend. Die Beschwerde ist gegen den Be⸗ schluß des Bezirksrathes gerichtet. Die Gemeinde Langsdorf will die Juden nicht aufnehmen. Es sind sieben Familien, welche schon seit langer Zeit in Langs⸗ dorf wohnen.
Der Petitionsausschuß trägt auf Verwerfung der Beschwerde an.
Abg. Draut ließt ein Promemoria ab, worin er nachzuweisen versucht, daß eine Beschwerde an die Kammer gegen Beschlüsse des Bezirksrathes zulässig sei. Er findet den Grund der Zulässigkeit in Art. 81 der Verfassungsurkunde. Dem Herrn Draut wird während seiner langen Vorlesung die allgemeine Nicht⸗ aufmerksamkeit zu Theil.
Abg. Kretschmar vertheidigt die Rechte des Bezirksrathes im Allgemeinen, und insbesondere den speziellen Beschluß dieser vom Volke gewählten Behörde.
Ministerialrath Maurer gibt mehrere faktische Auf⸗ klärungen und glaubt, daß Herr Draut die Sache nicht vom richtigen Gesichtspunkte aufgefaßt habe. Die Staatsregierung hält die Entscheidungen des Bezirks⸗ rathes für endgültig und den Antrag des Petitions⸗ ausschusses für vollkommen richtig.
Abg. Reh untersucht die Frage, ob nicht eine Entscheidung des Bezirksrathes auf dem Wege der Beschwerde an das Ministerium aufgehoben werden könne. Er bejaht diese Frage und stellt deßfalls ein Amendement.(Oh! Oh! Oh! Herr Reh. Sie müssen Minister werden!)
Abg. Kuhl widerlegt Herrn Reh.
Abg. Metz ist durch die Ausführung des Herrn Draut mit Erstaunen und Unwillen erfüllt. Diese Ge⸗ fühle sind durch den Vortrag des Herrn Reh noch gesteigert worden. Die klarsten Bestimmungen des Bezirksrathsgesetzes versuche man zu deuteln und zu vernichten. Redner tritt mit allen Gründen des Ge⸗
setzes gegen die Herren Reh und Draut auf und ver⸗
sucht die Kammer durch Verwerfung der Beschwerde der Gemeinde Langsdorf die in dieser Gemeinde gegen die Juden bestehenden großen Vorurtheile zu vernichten.
Herr Reh will sein Amendement zurücknehmen.
Die Linke widersetzt sich und verlangt, daß über dieses
berkwürdige Amendement abgestimmt werden müsse.
Abg. Hofmann spricht gegen Reh und Draut, ebenso g. Krug. Beide erachten die Beschlüsse des Be⸗
Arksrathes als endgültig.
Herr Hofmann fordert das Ministerium auf,
zur Durchführung des Bezirksrathes mit aller Strenge
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wird eine Kamalität für das Land sein, die Credit⸗
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gegen den Bürgermeister der anzugehen. a 2
Krug hofft, daß alsdann er Bürgermeister von Langsdorf Ordre pariren werde.
Es entsteht nun eine Discussion darüber, ob das Reh'sche Amendement, das von gar Niemand unter⸗ stützt wird, von Herrn Reh zurückgenommen werden kann. Endlich zieht es Herr Reh zurück.
Bei der Abstimmung wird die Beschwerde der Gemeinde Langsdorf mit allen Stimmen gegen eine (Draut) verworfen.
Eine ganz ähnliche Beschwerde des Ortsvorstandes der Gemeinde Inheiden wird in gleicher Weise ver⸗ worfen. 5
Am Schlusse der Sitzung, welcher erst um 3 Uhr Nachmittags erfolgt, wird der wichtige Ausschuß zur Berichterstattung über den Entwurf eines neuen Wahl⸗ gesetzes erwählt.
Er besteht aus den Abg. Klippstein(Vorsitzen⸗ der), Hofmann, Reh, Breidenbach und Witt⸗ mann. Ein Ministerieller, drei Gothaner und ein Demokrat!
Nächste Sitzung Morgen den 11. April, Vormit⸗ tags 10 Uhr. Auf der Tagesordnung steht die Be⸗ schwerde der deutschkatholischen Gemeinde in Mainz gegen Verfolgungen.
4 Gießen, 16. April Bei der Ziehung der Ge⸗ schwornen für das 2. Quartal 1851 sind folgende Namen aus der Urne hervorgegangen:
Hauptgeschworne.:
1. Curt, Peter, Landwirth von Leusel; 2. Aßmus, Karl, Revierförster von Eckelshausen; 3. Seriba, Theo⸗ dor, von Schotten; 4. Frank, Friedrich, Revierförster von Merlau; 5. v. Breidenstein, Friedrich, Geh.⸗Rath von Breidenstein; 6. Becker, Heinrich II., Oekonom und Bürgermeister von Oberofleiden; 6. Gossi, Jean, Weinh. in Großenlinden; 8. Stein, Heinrich V., Oe⸗ konom von Stumpertenrod; 9. Schultheiß, Ludwig J., Brandweinbrenner von Steinfurth; 10. Reiber, Gg., Privatmann in Gießen; 11. Glaser, Ludw. Dr., von Biedenkopf; 12. Nau, Joh., Landwirth von Metzlos; 13. Heß, Abraham, Kaufm. in Hungen; 14. Horrmann, Gg. Adam, Bürgermeister von Niederofleiden; 15. Müller, Joh. Landwirth in Glauberg; 16. Dietrich, Heinrich, Landwirth in Basdorf; 17. Walter, Johann Gg. VI., Landwirth von Bauernheim; 18. Dippel, Conrad, Landwirth von Liederbach; 19. Eifländer, Con⸗ rad, Oekonom von Untersorg; 20. Jakobi, Johann VI., Bürgermeister von Rodheim; 21. Groß, Joseph Dr., Oekonom in Colnhausen; 22. Roth, Dr., Seminarlehrer in Friedberg; 23. Wallach, Meier, Garnhändler von Alsfeld; 24. Hilß, Jakob III., Weinh. von Ortenberg; 25. Winheim, C., Forstm. von Bingenheim; 26. Weiß, Heinrich, Landw. von Leusel; 27. v. Schenk, Wilhelm, Privatm. von Burggemünden; 28. v. Riedesel, Erb⸗ marschall in Lauterbach; 29. Weber, Conrad II., Gast⸗ wirth in Langgöns; 20. Pückel, Carl, Steuer⸗Com. in Büdingen.
Ergänzungsgeschworne: i
1. Will, Heinrich, Dr. und Professor; 2. Knapp, Friedrich, Dr. und Professor; 3. Stürz, Gr. Hofg.⸗ Secretär; 4. Ettling, Dr. und Professor; 5. König, Johannes, Bierbrauer; 6. Becker, Georg I., Oekonom; 7. Laubenheimer, A., Oberbaurath; 8. Hirschhorn, S. Löb, Kaufmann und Heinrich, Wolfgang, Goldarbeiter sämmtlich in Gießen.


