Ausgabe 
29.7.1913
 
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hrigen Aufenthalt im Auslande. Es sind viele politische Flücht⸗ inge nach der Revolution in ihre Heimat zurückgekehrt, die über ihn Jahre im Ausland waren, also nach 8 15 des erwähnten sesetzes die Eigenschaft als Preuße ebenso gut verloren hatten s ich. Einige von ihnen, zum Beispiel J. Venedey, sitzen sogar der dänischen Nationalversammlung. Die preußischen Landes⸗ ylszeibehörden(§ 5 des Gesetzes) könnten also diesen deutschen sesetzgebern ebenfalls, wenn es ihnen beliebt, das preußische (taatsblirgerrecht verweigern! Schließlich halte ist es für durchaus ungehörig, daß die hie⸗ ge Kgl. Regierung resp. der Herr kommissarische Polizeidirektor seiger sich in der mir gemachten Anzeige des WortesUntertan dienen, wo das vorige sowohl wie das jetzige Ministerium diese sezeichnung aus allen ihren offiziellen Aktenstücken verbannt hben und dafür nur von Staatsangehörigen sprechen. Ebenso gehörig ist es, selbst von einem preußischen Staatsbürger⸗ icht abstrahiert, mich einen deutschen Reichsbürger alsAus⸗ inder zu bezeichnen. Wenn ferner die Kgl. Regierung nach age meiner bisherigen Verhältnisse die Bestätigung des preußi⸗ hen Bürgerrechts verweigert, so kann dies sich nicht auf meine sateriellen Verhältnisse beziehen, da selbst nach dem Wortlaut es Gesetzes vom 31. Dezember 1842 nur der Kgl. Stadtrat hrüber zu entscheiden hatte und zu meinen Gunsten ent⸗ Hieden hat. Es kann sich nur auf meine Tätigkeit als Redakteur und Chef er Neuen Rheinischen Zeitung beziehen und heißt dann: nach age meiner demokratischen Gesinnungen und meines oppo⸗ stonellen Auftretens gegenüber der bestehenden Regierung. Wenn aber selbst der hiesigen Bezirks⸗Regierung oder auch em Ministerium des Innern in Berlin die Befugnis zustehen te, was ich leugne, mir in diesem speziellen unter den Bundes⸗ eschluß vom 30. März gehörenden Falle das preußische Bürger⸗ cht zu verweigern so könnten doch derartige tendenziöse (ründe nur im alten Polizeistaat, keineswegs aber im revo⸗ tionierten Preußen und bei seiner verantwortlichen Regierung it Anwendung kommen.

Endlich muß ich noch bemerken, daß der Herr Polizeidirektor füller, dem ich erklärte, nicht auf das Ungewisse hin meine samilfe aus Trier nach Köln übersiedeln zu können, mich ver⸗ scherte, meine Naturalisation werde keinen Anstand finden. Aus allen diesen Gründen verlange ich, daß Sie, Herr inister, die hiesige Kal. Bezirksregierung anweisen, das mir um Vilen Stadtrat bewilligte Niederlassungsrecht zu bestätigen lid mir dadurch die Eigenschaft als Preuße wieder zu verleihen.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner voll mmenen Hochachtung. Der Minister gab der Beschwerde nicht statt; in seinem Ent⸗ ed, der schon am 12. September erfolgte, heißt es:

Daß die Königliche Regierung zu Köln, wie ich Euer Wohl⸗ (boren auf die Darstellung vom 23. vorigen Monats erwidere, Ihnen die nachgesuchte Verleihung der Eigenschaft als Preuße r Zeit versagt hat, kann ich nicht für ungesetzlich erachten, da lie ein Recht auf Naturalisation nicht besitzen; denn durch bnpfang der von Ihnen 1845 behufs Auswanderung nach Nord⸗ tmerika nachgesuchten Entlassungsurkunde, von welcher Sie auch lerch Uebersiedelung in das Ausland Gebrauch gemacht haben, ist uch§ 20 des Gesetzes vom 31. XII. 42 Ihre Eigenschaft als aufe erloschen. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme ist aber em Ausgewanderten weder in jenem Gesetze beigelegt, noch aus em Beschluß der Bundesversammlung vom 30. III. d. J., noch aus allgemeinen Rechtsgründen herzuleiten.(Forts. folgt.)

Die Jugendschristeufrage. 5

Die Förderung und die Zusammenfassung des Biblio ewesens war ein wichtiger Bestandtell jener Bildungs- leit, für die der Mannheimer Parteitag von grundlegen

Bedeutung war. Auf ihm wurde in den Referaten von gulz und Zetkin die Größe der Aufgaben umrissen, an den mit gutem Willen und ehrlicher Begeisterung in den klossenen Jahren gearbeitet wurde. Seit einiger Zeit id nun auch dem Problem der Jugendschrift größere Be hung geschenkt, wird versucht, gute, billige Jugendlektüre weitere Kreise der Arbeiterschaft gelangen zu lassen. Auf zm Gebiete, das für uns zweifellos von außerordentlicher deutung ist, haben uns die besten Köpfe der deutschen slrerschaft in erster Linie Hamburger und Berliner rer eine nicht zu unterschätzende Vorarbeit geleistet. Im Anfange der neunziger Jahre wurden die ersten Mendschriftenausschüsse gegründet, die sich bald zusammen⸗ Ussen, gemeinsam arbeiteten und 1891 das erste Verzeich⸗ empfehlenswerter Jugendschriften herausbrachten. Wi N alle Wertung und Beurteilung damals noch wankte und wie wenig sicher der Boden war, auf dem die sche Sichtarbeit geschah, geht aus der Tatsache hervor, von den im ersten Katalog empfohlenen Büchern Wenige

Jahre später kein einziges Buch mehr aufgenommen wurde. Nichtsdestoweniger gewann die Bewegung an Umfang.

1893 wurde die Jugendschriften⸗Warte gegründet, die noch heute das Organ der 125 Jugendschriften⸗Ausschüsse ist. Damals bestand berejts eine recht ausgedehnte Jugend literatur. Christoph v. Schmid, der Augsburger Domkapi⸗ tular, Gustav Nieritz, der Dresdener Volksschullehrer, und der Buchhändler Hoffmann, Autoren, die alle eine unglaub⸗ lich produktive Tätigkeit entwickelten, deren Arbeiten, mit einer religiösen Sauce durchtränkt, noch heute die Schüler⸗ bibliotheken füllen, verkörpern die religiös⸗moralische Periode in der Entwicklung der Jugendschrift.

Nach dem siebziger Kriege trat die patriotische Tendenz stärker hervor. Diese Gattung der Jugendliteratur fand ihren produktivsten Vertreter in dem ehemaligen Berliner Lehrer Ferdinand Schmidt. Neben ihm versuchten zahlreiche andere, z. B. Oskar Höcker, Hauptmann Tanera u. a., die Jugend mit patriotischem Geist zu erfüllen.

Eine dritte Spezies ist dann die Abenteuer⸗-Erzählung: die Reisebeschreibung in Romanform und die Indianer geschichte. Auf diesem Gebiete schlägt Karl May die Konkur renz der Wörishöffer, Zobeltitz siegreich aus dem Felde.

Es ist klar, daß die Lehrer, als sie an die Reinigung des Augiasstalles herangingen, nicht nur diebeliebten Jugend schriftsteller gegen sich aufbrachten, sondern auch alle jene, die ein Interesse an der Vermuckerung und der patriotisch-mili⸗ tärischen Erziehung der Jugend hatten. Der Hamburger Lehrer Heinrich Wolgast, der unerschrockene Leiter der Jugendschriften-Warte, war der Rufer im Streit. Sein im Jahre 1906 erschienenes BuchDas Elend unserer Jugend literatur, das in der These gipfelt:Die Jugendschrift in dichterischer Form muß ein Kunstwerk sein! erregte großes Aufsehen. In diesem Buche wurde zum ersten Male mit voller Klarheit die Notwendigkeit der Ausschaltung morali scher, patriotischer und religiöser Tendenzen aus der Jugend schrift gefordert.

Die Dichtkunst kann und darf nicht das Beförderungs⸗ mittel für Wissen und Moral sein. Sie wird erniedrigt, wenn sie in den Dienst fremder Mächte gestellt wird.

Nun gingen Verleger und Verfasser der Tendenz Jugendliteratur zum offenen Kampf gegen die Lehrer über, deren Motive sie als umstürzlerisch denunzierten.

Daß die Jugendschriften-Ausschüsse von katholischer Seite angegriffen wurden, ergibt sich bei ihrer ablehnenden Stellung zu konfessionellen Tendenzschriften von selbst. Aber alle Angriffe und Verdächtigungen hielten die Bewegung nicht auf. In immer größerer Zahl beteiligten sich die Lehrer an der Arbeit der Ausschüsse. 1898 wurde mit der Herausgabe und Verbreitung der ersten billigen Jugend schrift Theodor StormsPole Poppenspäler der An⸗ fang gemacht, der einen glänzenden Erfolg bedeutete. In den folgenden Jahren folgten RoseggersWaldbauernbub, Liliencrons Kriegsnovellen und andere gute, billige Bücher.

In dem ganzen Jahrzehnt stand aber die Frage im Vordergrund der Diskussion, ob man die Jugendschrift nur nach ästhetischen Gesichtspunkten beurteilen dürfe. 1906 erst einigte man sich auf folgende Thesen:

Tendenz im Sinne des Dranges nach Darstellung einer Idee mit den Mitteln der Dichtkunst ist ein not⸗ wendiges Moment dichterischen Schaffens. Tendenz im Sinne des absichtlichen Werbens für einen außerhalb der Kunst liegenden Zweck bringt ein fremdes Moment in das dichterische Schaffen(eigentliche Tendenzschriften).

2. Dichtungen, die bei voller Wahrung der Gesetze künstlerischen Gestaltens, eine religibse, moralische oder patriotische Wirkung ausüben, sind, sofern sie im übrigen der Aufnahmefähigkeit jugendlicher Leser gerecht werden, als Jugendlektüre unbedingt zu empfehlen. 5

3. Eigentliche Tendenzschriften müssen vom Kinde fern gehalten werden, weil sie die Naivität des künstlerischen Genießens zerstören und falsche Normen für die Wertung von Dichtungen festlegen. 5

Einen sehr breiten Raum in den Diskussionen über die Jugendschriftensachen nahm auch die Frage ein, inwieweit das Geschlechtliche in der Jugendschrift behandelt werden