Ausgabe 
29.7.1913
 
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für den kann eine andere Gesellschaftsordnung nur als Utopie bestehen, als gedankliche Konstruktion, wie man wünscht oder hofft oder denkt, daß sie sein wird. Das gilt auch für den Anarchismus, der in diesem Sinne als bürgerliche Zukunfts⸗ theorie die Fortsetzung des alten Utopismus bildet.

Am klarsten tritt das in den Schriften der Anarchisten selbst zutage. iden die Richtungen nach der Utopie oder Zukunftsvorstellung, die jede verwirklichen will. In ihrer Bekämpfung der Sozialdemokratie heben sie als den Gegensatz beider hervor, daß die Sozialdemokraten eine an- dere Gesellschaftsordnung wollen als sie, und zwar eine schlechtere, eine verkehrte, den sogenanntenKollektivismus oderStaatssozialismus, wobei alle Arbeit und alles Leben durch die Zwangs während sie selbst den echten, auf Freil eit gegründetenKom- munismus wollen. Sie glauben also, daß die Sozialdemo kraten genau solche Utopisten sind wie sie selbst und auch be⸗ stimmte Konstruktionen der Zukunft im Kopfe haben, die sie verwirklichen wollen. Nun mag es allerdings hin und wieder Sozialdemokraten geben, die sich nicht nur bestimmte Vor- stellungen gebildet haben über die Art und Weise, wie die Zukunftsgesellschaft umgebaut wird, welche Rolle dabei die Staatsgewalt zu erfüllen hat und welche irgend eine andere Institution sondern diese Vorstellungen auch für das Wesentliche der sozialdemokratischen Anschauungsweise halten und danach die Resultate einer Untersuchung der wirklichen Kräfte in der Gesellschaft beurteilen oder verwerfen. Aber es ist klar, daß dies nur ein augenblicklicher Rückfall in den Utopismus ist. Die Sozialdemokratie hat nicht eine be⸗ stimmte Zukunftsvorstellung zu verwirklichen, sondern die Hemmnisse aus dem Wege zu räumen, die der wirtschaftlichen Entwicklung und ihrer wichtigsten Bedingung, der politischen Herrschaft des Proletariats, im Wege stehen. Sie untersucht die Kräfte, die in dieser Entwicklung von Wirtschaft und

Klassenkampf eine Rolle spielen, und sucht ihr Resultat zu er

Sie unterscheid

ewalt des Staates von oben geregelt wird,

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kennen; diesem Ergebnis paßt sie ihre Vorstellungen über die Zukunft an, nicht umgekehrt. Daher werden ihre Vor stellungen über diese Zukunft sich wandeln mit der Entwick lung der Gesellschaft selbst, die immer neue Einblicke ge

Konstruktonen der Das feste Fun marxistische Grund

währt, im Gegensatz zu den Utop'sten aller g dament der Sozialdemok

nur die realen Kr ch vorhandenen Ge die Zukunft bestimmen und daß nur die Er dieser Kräfte uns einen Einblick in die Zukunft

Aus dem Leben von Karl Marx.

te von Karl Marr er Zeitung mit. Es

handelt sich um die beiden Gesuche, die Karl Marx 1848 und 1861 das zweite Mal mit Unterst ig Lassalle an die preußische chtete, um wiede preußische Stae gerrecht zu

Marr bekanntlich den preußischen

nachdem ihn die Zensur von

akteur der Rheinischen Zeitung am 1. Januar g batte sich nach Paris gewandt, wo er mit deutschfranzösischen Jahrbücher herausgab, von in Heft erschien. Weiter arbeitete Marx damals

Vor 8 N erscheinenden schen Verhält ott überschüttete Regierung von is aus Frankreich Anfangs des

die a0 Jahres 1845 Regierung Regierung seine ersuchte Marx stimmung] zur den er am 1

s wanderung d zwar angeblich ne Amerika 1845 auch erhielt. Nach dem Gesetz vom 31. De e 1 Erwerb und Verlust der Eigenschaft als preußischer Untertan batte damft Marx sein preußisches t= bülrgerrecht verloren. Aber auch in Brüssel war

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eines Bleibens

nicht sehr lange. Die 8 1 des J 18s rief auch in Belgien Unruhen und so ließ die Ne g ihn, der der Bewegung nicht b, verhaften und verfügte am 2. Mürz

1848 seine Ausweisun 1 a Auf Einladung der provi⸗ lorischen Regierung der französischen Republik begab sich Marx nach Paris. Anfangs April war er dann wieder in Köln, wo er vom

1. Juni ab die Neue Rheinische Zeitung herausgab. Da am 80. März der Bundestag beschlossen hatte, daß den politischen Flücht⸗ lingen das aktive und passive Wahlrecht zur deutschen National- Verfammlung zustehen folle, wenn sie nach Deutschland zurllck⸗ kehrten und ihr Staatsbürgerrecht wieder anträten, glaubte auch Marz, sein preußisches Staatsbürgerrecht wieder erwerben zu können und suchte bei der Kölner Stadtverwaltung um die Naturalisation nach. Der Kölner Stadtrat war bereit, dem Ge⸗ such stattzugeben, die Kölnische Bezirks⸗Regierung jedoch machte Schwierigkeiten einmal wegen der Person Marxens, dann auch wegen seiner Tätigkeit als Redakteur der Neuen Rheinischen Zei⸗ tung. Man wollte erst den Ausgang eines gegen Marx anhängig gemachten Preßprozesses abwarten und zog auch Erkundigungen über sein Verhalten in Brüssel ein, die natürlich ungünstig für ihn im Sinne der Regierung lauteten. Unter dem 3. August 1848 ging Marx daher ein Bescheid des Polizeidirektors zu, wonach sein Gesuch vorläufig abschlägig beschieden sei. Am 29. August richtete darauf Marx die folgende Beschwerde an den Minister Kühlwetter gegen die Entscheidung der Kölner Regierung. die von Herrmann erstmalig veröffentlicht wird. Die Eingabe lautet:

Herr Minister! Ich erlaube mir hiermit, bei Ihnen Rekurs einzulegen gegen einen Beschluß der hiesigen Regierung, der mich persönlich betrifft:

Ich verließ im Jahre 1843 meine Heimat Rheinpreußen, um mich einstweilen in Paris niederzulassen. Im Jahre 1844 erfuhr ich, daß auf Grund meiner Schriften vom Königlichen Ober⸗ präsidenten in Koblenz ein Verhaftsbefehl gegen mich an die betreffenden Grenzpolizeibehörden abgegangen war. Diese Nach⸗ richt wurde auch in Berliner zensierten Blättern veröffentlicht. Ich betrachtete mich von diesem Augenblick an als politischen Flüchtling. Später Januar 1845 wurde ich auf direkte Veranlassung der damaligen preußischen Regierung aus Frank- reich ausgewiesen und ließ mich in Belgien nieder.

Da auch hier von der preußischen Regierung Anträge auf meine Auslieserung bei dem belgischen Ministerium gestellt wur⸗ den, sah ich mich endlich genötigt, meine Entlassung aus dem preußischen Staatsverbande zu fordern.

Ich mußte dies letzte Mittel anwenden, um mich solchen Verfolgungen zu entziehen. Daß ich nur aus Notwehr einen Auswanderungs⸗Konsens verlangte, dafür ist der beste Beweis, daß ich in keinem anderen Staat das Bürgerrecht angenommen habe, obwohl es mir in Frankreich nach der Februar-Revolution von Mitgliedern der provisorischen Regierung angetragen wurde.

Ich bin nach der März⸗Revolution in meine Heimat zurück⸗ gekehrt und habe mich in Köln im Monat April um das Bllrgec⸗ recht beworben, das mir auch vom hiesigen Stadtrat ohne Anstand bewilligt wurde.

Der Paß ging nach dem Gesetze vom 31. Dezember 1842 an die Kgl. Regierung zur Bestätigung. Ich erhielt nun vom hie⸗ sigen kommissarischen Polizeidirektor Herrn Geiger ein Schreiben folgenden Inhalts:

Ew. Wohlgeboren benachrichtige ich, daß die Kgl. Regie⸗ rung nach Lage Ihrer bisherigen Verhältnisse von der durch § 5 des Gesetzes v. 31. 12. 42 ihr beigelegten Befungnis, einem Ausländer die Eigenschaft als preuß. Untertan zu verleihen, zu Ihren Gunsten für jetzt nicht Gebrauch gemacht hat, Sie daher nach wie vor, als Ausländer zu betrachten sind(§ 15 und 16 des angeführten Gesetzes).

Köln, d. 3. August 1848. Der kommiss. Polizeidirektor

(gez.) Geiger.

An

den Herrn Dr. Marx Wohlgeboren

Nr. 2678 Hier.

Ich halte den Bescheid der Kgl. Regierung für ungesetzlich und zwar aus folgenden Gründen:

Nach dem Vundesbeschlusse vom 30. März dieses Jahres sind wahlberechtigt und wählbar zur deutschen Nationalversammlung nicht nur die politischen Flüchtlinge, wenn sie nach Deutschland zurückkehren und erklärt haben, ihre Bürgerrecht wieder antreten zu wollen Beschluß des Parlaments, das zwar keine direkte gesetz⸗ igkeit hat, aber das für die Aussichten und Verhelßun⸗ ud ist, die dem deutschen Volke gleich nach der Revo⸗ ge t wurden, gibt das aktioe und passive Wahlrecht t denjenigen politischen Flüchtlingen, welche im Auslande er geworden sind, aber ihr deutsches Bürgerrecht wieder an⸗ wo Jedenfalls ist aber der Bundesbeschluß und die

auf beruhende Wahlordnung des Winisteriums Camphausen in Preußen gesetzlich gültig. Da ich durch meine Anmeldung zur Erwerbung des Niederlassungs rechtes in Köln, meine Absichk, deutsches Bürgerrecht wieder antreten zu wollen, deutlich werklärt habe, so steht es fest, daß ich zur deutschen National- Verfammlung Wähler und wählbar war, also mindestens das deutsche Keichsbürgerrecht besitze. Wenn ich aber das höchste Recht besitze, das ein Deutscher baben kann, so wird mir das niedrigere Anrecht auf das preußische Staatsbürgerrecht um so

weniger verweigert werden können. Die Lal. 1

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viel Köln beruft sich auf das Gesetz vom 51. Dezember 1842. Au dies Gesetz im Zusammenhang mit dem obigen Bundesbeschluß, spricht für mich.

Man verliert nach§ 15, 1 und 9, die Eigenschaft als Preuße durch Entlassung auf Anträg des Untertanen oder durch zehn⸗

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