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All diente nur d di zuspit d kaptalistischen Gesellschaft Sprengung zu fördern. Schon in Sozialist, d Org der unab
t di revolutionäre Taktik der
B nt ist eine Institution,
re Herrschaft über das Proletariat
hier etwas für die Arbeiter ertrotzen
unmöglich daher jede positive Mit— arbeit an der Gesetzgebung. Der gewerkschaftlich-sozialistis g
Klassenkampf erscheint als die zweckmäßigste Form, unter der die Arbeiter heute der Bourgeoisie gegenübertreten kann.
Er„beschleunigt den Konzentrationsprozeß des Kapitals, in
dem er namentlich den Kleinbetrieb vernichten hilft. Die Beseitigung des Kleinbürger- und Kleinbauerntums halten wir für eine der Vorbedingungen des Sozialismus. Die
wirtschaftliche Entwicklung räumt bereits damit auf, und wir Werden den Untergang dieser Elemente nur zu beschleunigen suchen. Das ist eines der wichtigsten Unterscheidungsmerk— male zwischen uns und der offiziellen Sozialdemokratie“. (Erste programmatische Nummer des Sozialist vom 15. No— vember 1891.) Rasch steuert man zu letzten Ansichten eines revolutionären Syndikalismus. Streiks werden nur als Mittel zur Verschärfung der Klassengegensätze und damit
den
zur Aufhebung der Klassenherrschaft aufgefaßt. Damit er— reichte die Bewegung der Jungen ihr Ziel.
Die Jungen führten bestimmte vom Marxismus her— vorgekehrte Tendenzen gedanklich bis zur äußersten starren
durch kapitalisti
und verloren so
Konsequenz Sie beachteten nicht die in der
schen Gesellschaft wirkenden Geg
entendenzen
schließlich den Zusammenhang mit der Wirklichkeit der öko nomisch-sozialen Entwicklung. Der Völkerkrieg der Fürsten. 181915 Von Kurt Eisner. Zweites Kapitel: Napoleons deutsche Politit. IV.
Man kann das napoleonische System nur aus sich selbst und
durch sich selbst begreisen. Nichts führt mehr in die Icre als der
Versuch, es in fremde Formeln zu pressen. So hat man gemelunt, die Erscheinung, daß Deutschland wie über Nacht die starre Ver wirrung eines tausendjährigen Zustandes abwarf und die französi sche Verfassung übernahm, damit erklären zu sollen, daß die
n Vor-
aussetzungen für die napoleonische Verfassung in den meisten Staaten des Kontinents bereits bestanden hätten.„Der Staat
Napoleons ist die Vollendung der absoluten Monarchie zehnten Jahrhunderts. Alles, was in dieser angestrebt und versucht wurde, alle ihre Ideen sind in dem System des französischen Kaisers mit eiserner Konsequenz durchgeführt.“ Und zur Begründung solcher Auffassung wird etwa gesagt:„Das Charakteristische der absoluten Monarchie des achtzehnten Jahrhunderts ist die außerordentliche Anspannung und Ausdehnung der Staatstätigkeit. Sie sucht die Schranken der Sonderrechte der Provinzen und Städte zu durch brechen, Verwaltung und Rechtspflege, Kirche und Schulwesen, Deer und Finanzen werden im ganzen Lande einheitlich organisiert
* ins
des acht⸗
Der it hört auf, ein Konglomerat von zufällig aneinande geveil Territorien zu sein; der neue Staat ist eine wirkl Einheit nicht nur das Staatsgebiet soll nach gleiche Grundsätzen regiert werden, auch die Einwohner sollen sich nicht
glieder eines Standes, Wie die Vorrecht der Korporationen
werden zu
mehr als Angehörige einer Stadt oder W sie sollen sich als en der Provinzen, so werden auch die und der Einzelnen beseitigt, ie g hherem Recht erhoben. Aus de Gleichheit.“
Es ist kein größeres Unverständn
l 0 8 möglich. sche der absoluten Monarchie war vielmehr die e utgegen⸗ gesegte Ersche g. daß in ihr die Idee des Staates auch nicht in
Das Charakteristi
der schwächsten Andeutung le 5 aus dynastisch⸗ständischen Privatunternehmungen, die jeden Begriff des berhaupt aufhoben. Im wesentlichen überall
und wirkte. Die absolute Monarchie
— Sta
Staates
zwischen
gleich, bestanden die Unterschsede nu der Machtverteilung de
Ständen. Die äußere und eut Territorienbi
1 Nongrchi Monarchien d
1 dungen zusammengeballt hatten, ermangelken dien
einheit iiberhaupt aus dort wirkte da Unterordnung Preußen; die unselbf und deshalb drängten dann die Selbstverwaltung Staat, auch nur
e Städte unter den Staat t
im bescheidensten Sinne des
Begriffes. lichen Besitzungen fügten sich ganz und gar nicht in die Verwaltungs
Die west⸗
praxis der alten Provinzen. Dieser Osten selbst war nur eine(ole Ansammlung von adligen Sultauaten. Und das ganze zusammen⸗ geraffte, zusammeneroberte Gebiet wurde auch wirtschaftlich zer rissen und zerklüftet durch Binnenzölle und Akzisen, die auf feder Quadratmeile innerhalb derselben Monarchie zahlreiche Grenz, pfähle errichteten.
Nichts war in Deutschland vorbereitet vor dem Zusammen⸗ bruch. Die absolute Monarchie war das Gegenteil des napoleonsschen Staates. Napoleon schuf erst in Deutschland Staaten. Die Jeit der geschmähten Fremdherrschaft war der eigentliche Befrelungs⸗ krieg des deutschen Volkes. Es gab zum erstenmal politisch und wirtschaftlich eine deutsche Nation. Und wie immer die Wander⸗ dünen der heiligen Allianz, nach dem Sturz Napoleons, die frisch aufkeimenden Gefilde versanden mochten, die napoleonische Zeit und das napoleonische System hat Deutschland gerettet, gereinigt; aus vielhundertjährigem Verfall und unheilbarer Verstockung be⸗ freit. Seine Schöpfung konnte verschüttet, aber nicht vernschtet werden.
V.
Die Bemühungen Napoleons um die innere Gewinnung der Völter wurden nicht nur durch die privilegierten Stände auf alle Weise gehemmt, welche die französische Gesetzgebung als demo⸗ kratische Pest verabscheuten; sondern auch dort, wo das neue Recht im vollen Umfang in Kraft trat, wie in Westfalen, wurden die guten Absichten der Gesetze vielfach durch die deutschen Beamten durchkreuzt, die mit der Ausführung betraut werden mußten, Während die höhen französischen Beamten an der Spitze durchaus im Geist der neuen Verfassung regierten, arbeiteten die unteren Exekutiven häufig nach den Gewohnheiten und der barbartischen Willtür des alten feudalen Polizeistaats. So beklagt sich z. B. im Jahre 1809 der Präfekt des Elda-Departements, daß die„hohe Polizei“ sich herausnahm, Dirnen zu Gefängnisstrafen förmlich zu verurteilen und ihnen(wie bisher üblich war! einen„Willkomm“ von dreißig Rutenhieben erteilen zu lassen. Das sei ein unberech⸗ tigter Eingriff der Polizei in die Rechtsprechung der Tribunale erster Instanz. Freiherr v. Strombeck bezeugt, daß die Schaffung des Friedensrichters, der den Beruf hatte, in den Rechtshändeln niederer Gerichtsbarkeit den Bauern ein väterlicher Berater, wir würden heute sagen„ein guter Richter“, zu sein, darunter litt, daß die mit dem Amt betrauten Personen nicht selten in der bisherigen brutalen Weise die Bauern behandelten.
Dergestalt gelangten die Reformen, soweit sie überhaupt bis zur Gesetzeskraft reiften, nicht zum vollen Ertrag ihrer Volks⸗ tümlichkeit und senkten ihre Wurzeln nicht so tief in die Herzen der großen Masse, daß daran jeder Versuch, sie wieder zu beseitigen, scheitern mußte. Umso freier konnten sich die Widerstände der aus den alten Privilegien Gestürzten organisieren. Die Fürsten ver⸗ gaßen niemals, daß sie ihren Thron der Gunst eines einzelnen und Unebenbürtigen verdankten. Der Adel wurde durch die Beseiti⸗ gung der Leibeigenschaft, noch mehr durch die Aufhebung der Steuerfreiheit und des Vorrechts auf alle Aemter wirtschaftlich und gesellschaftlich deklassiert. Auch die bürgerlichen Besitzenden grollten wegen der Steuerlasten, die sich infolge der ewigen Kriege fündig erhöhten. Die Handwerker waren unzufrieden, soweit sie durch die Gewerbefreiheit ihre zünftlerische Monopolstellung-verloten hakten, Und es waren doch immer nur noch die herrschenden Stände, deren Urteile und Beschwerden eine Zunge fanden und die össenk⸗ liche Weinung bestimmten. Gerade weil zum erstenmal der Deutsche Steuern nach der Leistungsfähigkeit diktiert erhielt, wurde das Jammern über den Steuerdruck allgemein; die große Masse, namentlich die bäuerliche, die zum erstenmal von tausendfährigem Steuerdruck entlastet wurde, blieb stumm. Und wenn die Bauern durch die allgemeine Wehrpflicht von dem furchtbaren Monopol
tärischen Leibeigenschaft befreit wurden, so blieben die Seufzer der Erleichterung ungehört, während die Klagen der Bürgersöhne, die jetzt auch die Wassen tragen mußten, umso lauter sich verbreiteten.
Die Völker empfanden nach dem Krieg ihre Mitwirkung an der Befreiung der Fürsten von Napoleon als Betrug. Aber sie später beseufzten, war noch mehr die Folge des Selb st betrug, des Betrugs. Daß der Krieg nicht dem Unterdrücker, sondern dem Revolutfonär Napoleon galt, das hätte den politisch denkenden Köpfen niemals zweifelhaft zu sein brauchen. Ein sehr merkwürdiges Zwischenspiel der Zeit beweist, welche Beweggründe nicht nur in Preußen, sondern auch in über napoleonischen Rheinbundsstaaten, wie Bayern, durch die nationale Phrase verdeckt wurden.
(Fortsetzung folgt.)
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