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det Aufklärüng der Köpfe und der Bildung des Herzens. Es hat sich gezeigt, daß nicht der Mensch und die Menschengruppe ihren Platz in der Welt am besten ausfüllen, die am meisten wissen und am meisten gelernt haben, sondern die den besten Willen haben und ihre Pflicht zu erfüllen suchen. Ein Ge⸗ hirnkasten, der mit allen möglichen und unmöglichen Kennt-
nissen vollgepfropft ist— und wieviel Ballast wird hinein- gestopft, der niemals verdaut wird!—, bietet noch lange
nun auch die richtigen indem er richtig
1— 28 101.— Gewähr, daß sein Trager
nicht die a aus seinem Wissen zieht,
Konsequenzen
handelt. Zwischen dem menschlichen Hirn, als dem Sitze des Willens, klafft ein tiefer Zwiespalt, der erst durch eine plan- mäßige Einwirkung überbrückt werden muß. Wir können
es im täglichen Leben häufig beobachten, daß ein kenntnis— reicher Mensch noch lange nicht vernünftig handelt. Ein Mensch, der sehr viel weiß, was ihm förderlich oder schädlich ist, tut noch lange nicht immer das, was ihn fördert, und unterläßt das, was ihm schadet. Es muß noch eine Bearbei⸗ tung des Willens zu der üblichen Erziehung und Aufklärung hinzukommen; der sogenannte Kantsche Imperativ, der uns zwingt, so zu handeln, daß unsere Handlungsweise zu einem allgemeinen Gesetz erhoben werden kann, muß dem Menschen in Fleisch und Blut übergehen. Ebensowenig genügt die Einsicht in die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Zu— sammenhänge, um einen Menschen zu veranlassen, folgerichtig zu handeln und die rechte Stellung zu Staat und Gesellschaft, zu all den weltbewegenden Fragen der Gegenwart zu nehmen. So dürfen wir wohl sagen, daß überall im Leben zu einer Aufklärung des Verstandes eine Massage des Willens hinzu— kommen muß.„Der Wille macht den Menschen groß und klein!“ sagt der Dichter und spricht damit die große Wahr- heit aus, daß es nicht darauf ankommt, was der Mensch weiß, sondern viel mehr noch darauf, was er will und wie er dieses Wollen in die Tat umsetzt. Hieraus erklärt sich auch die Tatsache, daß wir uns in einer allmählichen Abkehr von der einseitigen Verstandskultur und in einer Richtung zur Willenskultur befinden. Und hieraus ergibt sich auch die unabweisbare Notwendigkeit, die genossenschaftliche Bil— dungsarbeit durch eine genossenschaftliche Erziehungsarbeit gänzen. Franz Laufkötter.
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Aus dem Leben von Karl Marx.
III.
Die Denkschrift Lassalles lautet:
„Euer Exzellenz erlaube ich mir ergebens auf Grund einer in den Akten des Königlichen Polizeiprästdiums zu Berlin ent⸗ haltenen, von Herrn Dr. Karl Marx mir erteilten Vollmacht, nach stehende Beschwerde Namens des Dr. Karl Marx gegen das Reskript des Königlichen Polizeipräsidiums vom 25. April 1861 zu unter⸗ breiten.
Infolge der Königlichen Amnestie war Dr. Karl Marx, gebürtig aus Trier, im Monat März aus London nach Berlin zursickgekehrt, um hier zu beantragen, daß seine durch die Königliche Amnestie erfolgte Reintegration in die Qualität eines Preußen anerkannt würde. Durch die drei Reskripte vom 21. und 30. März und 10. April wies der Königliche Polizeipräsident diesen Anspruch al verwies aber in allen diesen drei Reskripten Herrn Dr. Marx auf den Weg, eine neue Naturalisation in Gemäßheit des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 zu beantragen und demgemäß die betreffende Verhandlung vor dem Königlichen Polizeileutnant d
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aufzunehmen. Dr. Karl Marx kam dieser Hinweisung nach, muß jedoch kurze Zeit nach der am 10. April erfolgten Aufnahme 1 1* 1 el ege nh! 9 77 1* 1 11 17 1 betr. Protok Familien angelegenheiten halber nach London zu erer 17** 1 1* ere 0 1 rückkehren und hinterließ mir Vollmacht zur weiteren Betreibung
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Taler besitzt. Folg⸗ des Geseges vom
31. Dezember 1842, die Exemption eines bescholtenen Lebens⸗ wandels übrig, die man doch sicher nicht gegen Dr. Karl Marz erheben kann.
Herr v. Zedlitz eröffnete mir hierauf, daß allerdings die Be⸗ scholtenheit der alleinige ihn zur Weigerung bestimmende Grund sel und auf meine Frage, worin der vom Gesetz erforderte bescholtene Lebenswandel des Dr. Marx bestehen solle, erklärte er mir fres⸗ mütig:„er sehe diesen einzig und allein darin, daß Dr. Marx republikanische oder mindestens keine royalistische Gesinnung habe. Dies sei sein alleiniger Grund, wie er mir mehrfach und ausdrülck⸗ lich wiederholte, dem Dr. Marx die Naturalisation zu verweigern. Dieser Grund würde aber auch immer für ihn maßgebend sein.“
Ich ersuchte Herrn von Zedlitz, mir diese Erklärung schriftlich zu geben, um sie Euer Exzellenz mit meiner Beschwerde unterbreiten zu können. Herr von Zedlitz schlug mir dieses zwar aus sormellen Gründen ab, autorisierte mich dagegen ausdrücklich, mich vor Eurer Erzellenz auf diese seine Erklärung zu beziehen und fügte wieder⸗ holt hinzu, daß er dieselbe auf Befragen Eurer Exzellenz jederzeit strikte als den einzigen ihn an der Gewährung der Naturalisation für Dr. Marx verhindernden Grund bestätigen werde.
Es unterliegt nun wohl nicht dem geringsten Zweifel, daß Euer Exzellenz dieser Entscheidung nicht Ihre Sanktion geben wer⸗ den. Gefinnungs-⸗Inquisition und Verfolgung wegen politischer Gesinnungen haben immer zu den Dingen gehört, welche Eure Ex⸗ zellenz selbst am meisten verurteilt haben!—
Ueberdies hat bereits das Staatsministerium in der— freili erst nach dem abschlägigen Bescheide vom 25. April, gegen den 1 recouriere— auf eine Interpellation in der Kammer abgegebenen Erklärung sestgestellt, daß niemandem die neue Erteilung der Eigen⸗ schaft eines Preußen deshalb verweigert werden soll, weil er straf⸗ bare politische Handlungen begangen habe. Wenn nicht einmal strafbarer politischer Handlungen wegen die Naturalisation
verweigert werden soll, so wird sie es also umsoweniger wegen der
— zudem in solchen Handlungen immer ja zugleich bekundeten— politischen Gesinnungen werden können.
Nach der von dem hohen Staatsministerium selbst in der Kammer abgegebenen Erklärung wird die Naturalisation des Dr. Karl Marx vielmehr nicht dem geringsten Anstand unterliegen können. Es fallen ihm nicht einmal Kriminalprozesse in der Ver⸗
gangenheit zur Last, sondern die Prozesse, wegen welcher er 1849
sich gezwungen sah, Köln zu verlassen, sind lediglich politische Preß⸗ prozesse gewesen, die er sich in seiner damaligen Stellung als ver⸗ antwortlicher Redakteur der„Neuen Rheinischen Zeitung“ zu Köln zugezogen.
Sein Privatleben war stets ein untadelhaftes. Seine Subsistenz ist gesichert. Unter diefen Umständen einem geborenen Preußen, der burch politische Konflikte zum Vaterland hinausgedrängt worden ist, jetzt die Wiederaufnahme in dasselbe verweigern, würde doch immer in letzter Analyse darauf hinauslaufen, ihm aus jenem von Herrn v. Zedlitz mir mit so großer Ossenheit eingestandenen Ge⸗ sinnungsmotiv die Naturalisation abzuschlagen.
Ew. Exz. haben aber bereits die Güte gehabt, mir persönlich zu eröffnen, daß Sie nichts für des preußischen Staates und Ihrer eigenen Persönlichkeit unwürdiger betrachten würden, als die in einer solchen Weigerung sich aussprechende Furcht vor den politsschen Ansichten eines Individuums.
Ich habe noch eines untergeordneten Punktes Erwähnung zu tun, nur in dem Interesse, daß derselbe nicht Gegenstand einer irrigen Darstelluna bei Ew. Exzellenz werden kann. In den ersten Eingaben und Reskripten, die Herr Dr. Karl Marx und Herr von Zedlitz wechselten, und in welchen es sich noch um Anerkennung der preußischen O tät in Marr ohne neue Naturalisation handelte, ist mehrfach von der Tatsache die Rede, daß Dr. Karl Marx durch einen Verhaftungsbesehl wegen der von ihm in Paris redigierten „Deutsch-französischen Jahrbischer“ an der Rückkehr nach Preußen verhindert 1 durch die preußische Gesandtschaft unter dem Ministerium G auch noch im Ausland verfolgt, im Jahre 1845 einen Auswanderungskonsens aus Preußen gelöst hat, um dadurch den preußischen Gesandtschaf unmöglich zu machen, fernerhin, wie von ihnen in Frankreich und Belgien geschehen war, seine Aus⸗ weisung im 5 zu beantragen.
Läge die Sache selbst so, so würde dies dennoch ein moralif wie rechtlich ganz unerheblicher Umstand sein: moralisch, wei Marx doch immer nur durch politisch⸗literarische Konflikte und seine bei der Rückkehr nach Preußen eintretende Verhaftung aus dem Vaterlande hinausgedrängt worden war, auch nie ein neues er⸗ at und die königliche Amnestie doch nicht nur speziell über don 1818, sondern über alle bis 1861 eingetretenen solche politische Reibungen, welche dem Jahr 1848 den Schleier der Vergessenheit wersen soll. Recht⸗ es natürlich ganz gleichgültig ist, ob der einmal gesetzli O zät eines Preußen durch die gesetzli ehnjähriger Abwesenheit oder durch die chene Ursache einer Austrittserklärung— umer in der zehnjährigen Abwesenheit weigend und einbegriffen“) enthalten
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chon als von der Anerkennung seiner Qualität als Preuße durch die Kgl. Amnestie eo ipso und ohne neue Naturall⸗ sation die Rede war, hat Dr. Marx in seiner Eingabe vom 6. IV. auf die hierfür Bezug genommen wird, die gänzliche Gleichgültigteil dieses Umstandes ausführlich nachgewiesen. Vollständig aber
ver⸗ schwindet derselbe jetzt, wo nur von einer neuen Naturallsasen
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