wach der also alle lebendigen Wesen nur dem Grade nach entwickelt und verschieden sind. Ihnen steht eine andere Unsicht der Dinge gegenüber, nach der sich bei den höheren, J. h. entwickelteren Lebewesen, also z. B. bei dem Menschen Eigenschaften finden, die auf seinen Vorstufen überhaupt nicht, also auch im Keime nicht vorhanden sind. Die wich⸗ tigste dieser Eigenschaften ist das seelische Leben, das den Anhängern dieser Theorie als etwas sonst in der ganzen Natur nicht Vorhandenes, nur dem Menschen Verliehenes erscheint.

Beide Meinungen, von denen die erst dargestellte die neuere ist und daher erst wenige Anhänger zählt, während die letztere auf den Schultern der mittelalterlichen Welt anschauung steht, historisch geworden ist und wohl auch des balb noch die Majorität der Naturforscher auf ihrer Seite bat, lassen aber die Frage, wie die Heranbildung neuer Eigenschaften(was man also Entwicklung nennt) vor sich ging, nicht ungeklärt. a An diesem Punkt setzten wieder andere Meinungen ein, 6 die zum Teil aus Versuchen abgeleitet sind. Wieder stehen

sich auch da zwei Lehren schroff gegenüber, die sich um die Namen Darwin und Lamarck gruppieren.

Die Darwinisten lassen die Ursache der Eigenschafts⸗ änderungen völlig offen. Sie sagen: wir sehen täglich, daß die Kinder andere, neue Eigenschaften aufweisen, die den Eltern fehlten. Wir nehmen das als gegebene Tatsache und

N haben nun durch unsere Forschungen gezeigt, daß sich die ö neu aufgetretenen Eigenschaften durch die Vererbung bei den * Kindeskindern dann erhalten, wenn sie für das Dasein irgendeinen Nutzen mit sich bringen.

N Die Darwinisten im strengen Sinn scheiden also bei der N Untersuchung der Ursache der Entwicklung überhaupt aus; sie tun da nicht mit. Die modernen Darwinisten aber, die N sich Mechanisten, auch Entwicklungsmechaniker nennen, fühlen ö diese Lücke und setzen an ihre Stelle folgenden Gedanken gang: Die Eigenschaftsänderung vollzieht sich im lebendigen Körper so wie in den toten. Das Unterscheidende ist nur, daß der lebendige Körper tätig ist. Er übt Funktionen aus und bildet durch sie, weil eben tätige Teile in ihm besser er nährt werden, seine funktionellen Anpassungen aus. Tätige Deile werden stärker, tüchtiger, untätige verkümmern. So

vollzieht sich eine Umprägung der Eigenschaften.

Dieser neue Gedankengang ist aber eigentlich von den Lamarckisten entlehnt. Denn diese haben zuerst die Lehre aufgestellt: Die Ursache der Entwicklung ist die Arbeit!

Arbeit aber hat ihre Ursache im Seelischen, nämlich in den Trieben. Daher müsse man überall das Vorhandensein 0 u annehmen, wo man Arbeit, wo man Entwicklung sieht. 0 Der arbeitende Körperteilentwickelt sich, die Uebung macht vollkommener; der Gebrauch der Eigenschaften steigert sie und durch die Vererbung kommen Nachkommen mit bereits gesteigerten Eigenschaften zur Welt. * Das eigentlich Entwickelnde in der Welt ist also nach 1 dieser Ansicht das Seelische, das in sie gelegt ist und das nach N der Ueberzeugung der Lamarckisten im Keim schon in den Tieren bis hinunter zu den einfachsten, auch in den Pflanzen, a in einer uns noch ganz unfaßbaren einfachen Form in 1 der Weltenmaterie überhaupt vorhanden sein muß, weil wir allüberall Entwicklungen, d. h. Eigenschaf sveränderungen antreffen. Es bahnt sich hier also aus der Naturforschung und ihrer denkenden Verwertung eine Philosophie der Arbeit an, die, wenn sie erst einmal das Denken allgemeiner erfaßt hat, dann natürlich zu ethischen Wertungen führen muß. Höchst vielsagenderweise decken sich diese nun mit den in der sozialen Bewegung zum Durchbruch gekommenen natürlichen Empfindungen des arbeitenden Volkes, weil sie allein Arbeit zalsgut, als fördernd und entwickelnd, als das Pfand der Zukunft erkennen lassen, während derNicht⸗Arbeitende für ssie der Schädling, der Entartende und daher sicher der dem bistorischen Untergang Verfallene ist. 5

Demonstrationen als Kampfmittel.

Liberale politische Massendemonstrationen im Rheinlande in vor⸗ märzlicher Zeit und während der Konfliktsperiode. Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht dasselbe! Justizminister v. Schönstedt. 1

Von einem alten Parteigenossen, der ein guter Kenner der rheinischen Geschichte ist, wird uns geschrieben:

Die von der sozialdemokratischen Presse befürworteten Arbeits- losenversammlungen, verbunden mit Demonstrationen zur Schaf fung von öffentlichen Arbeiten und zur Herbeiführung einer staat⸗ lichen Versicherung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit, sind, wie bekannt, auf den heftigsten Widerstand seitens der Scharfmacherpresse und ihrer Verbündeten gestoßen. Obschon es sich, im Grunde ge⸗ nommen, um nichts weiter als Kundgebungen zu sozialpolitischen Anregungen der Stadtparlamente, der großen politischen Körper schaften, namentlich des Reichstages und der Regierungen handelt, lassen die Scharfmacher keinen Zweifel darüber aufkommen, daß es ihnen wohl am besten anstehen würde, wenn die Regierungen sofort mit bewaffneter Hand jede Regung der Arbeitslosen nach der in Aussicht genommenen Richtung hin verhinderten.

Demgegenüber sei darauf aufmerksam gemacht, daß das Bürgertum selbst in vormärzlicher Zeit, als es bekanntlich in Preußen noch kein Vereins- und Versammlungsrecht gab, Mani⸗ festationen gegen schädliche Regierungsmaßnahmen und für Forde⸗ rungen des Volkes veranstaltete, wobei man nicht erst um die gnädige Erlaubnis zu solchen Kundgebungen einkam, sondern der hohen Obrigkeit ein Schnippchen zu schlagen suchte und sie tatsächlich überrumpelte und verhöhnte. Auch in der Konfliktsperiode während der 60er Jahre wurden seitens der Liberalen gegen Gewaltmaß⸗ nahmen der Regierung und zur Herbeiführung wirklicher konsti⸗ tutionellen Staatseinrichtungen Massendemonstrationen zu Wasser und zu Lande abgehalten, obschon es auch dabei nicht ohne Zu⸗ sammenstöße mit der Polizei abging. Und die Demonstrationen richteten sich nicht bloß gegen die Regierung, sondern gegen das Staatsoberhaupt selbst.

Die preußische Regierung legte nämlich im Jahre 1843 dem siebenten rheinischen Provinziallandtag, als Ersatz des damals noch geltenden französischen Strafrechts, den Entwurf einer neuen Ge⸗ richtsverfassung und eines Strafgesetzbuches zur Begutachtung vor. Das französische Strafrecht hatte manche Härten, die namentlich durch das Räuberunwesen am Ende des achtzehnten und am Anfange des neunzehnten Jahrhunderts geboten erschienen, in sich aufge⸗ nommen, die jedoch in Frankreich durch die Volksvertretung ge⸗ mildert, aber am Rheine, weil keine gesetzgebende Versammlung vorhanden war die Provinziallandtage konnten nur Gutachten abgeben keine Aenderung erfahren hatten.

Der Entwurf der preußischen Regierung war in einigen Punkten milder als das am Rhein geltende französische Strafgesetz⸗ buch, was jedoch gegenüber den andern Vorteilen des letzteren nicht in die Wagschale fiel. Der preußische Entwurf wollte sogar das öffentliche und mündliche Gerichtsverfahren sowie die Geschworenen⸗ gerichte beseitigen und die durch die Franzosen am Rhein be⸗ seitigte Prügelstrafe wieder einführen.

Nun wurde überall, wo es eben angängig war, in den Han⸗ delskammern, an der Börse, in den Gemeindevertretungen, von Tür zu Tür gegen die Regierung mobil gemacht und Proteste beim Landtage in Düsseldorf eingereicht, worin Ablehnung des Regie⸗ rungsentwurfes ohne Diskussion verlangt wurde. Zur Begut⸗ achtung wurde jedoch eine Kommission gewählt, die 11 Mitglieder rählte und 28 Sitzungen abhielt. Die Wiedereinführung der Prügelstrafe wurde einstimmig verworfen. Schließlich wurde dem Plenum folgende Frage zur Abstimmung vorgelegt:

Ist die Ständeversammlung damit einverstanden, daß des Königs Majestät untertänigst gebeten werde, die Einführung des mitgeteilten Gesetzentwurss in der Rheinprovinz nicht zu be⸗ fehlen, dagegen aber allergnädigst verordnen, daß unter Zu⸗ grundelegung der rheinischen Gesetzgebung und der betreffenden Beratungsprotokolle des siebenten rheinischen Landtages ein neuer Entwurf des Strafgesetzes ausgearbeitet, solcher den rheinischen Gerichten und der Presse zur Veröffentlichung und sodann einem künftigen Landtage zur Prüfung vorgelegt werde.

Diese Frage wurde von der Versammlung einstimmig bejaht, mit dem Bemerken, daß hierdurch gleichzeitig alle auf den Straf⸗ gesetzentwurf bezüglichen Petitionen und Anträge ihre Erledigung gefunden. Sogar ein Redner der rheinischen Ritterschaft hatte eine glänzende Rede gegen die Beibehaltung der Todesstrafe gehalten.

Ich bin gegen die Todesstrafe so sagte er in längerer ge⸗ haltvoller Rede weil ich dieselbe als unvereinbar mit den Grundsätzen des Christentums halte. Mag sie selbst in die Ge⸗ setzgebung des Judentums eingezogen sein, ich halte sie dennoch für unchristlich. Das Judengesetz war, wie die heilige Schrift felbst sagt, für ein Volk durae cervicis(von steifem Nacken) ge⸗ geben und forderte noch Blut um Blut, und zwar war die Steinigung die gewöhnliche Todesstrafe, die wir darum nicht in unser Gesetz aufnehmen werden, weil dieselbe im Gesetze der Hebräer stand. Weder die Vergeltung noch die Abschreckung, noch die Sicherstellung von Versonen und Eigentum sind Motive, durch die das Christentum die Todesstrafe retten kann.Mein ist die Rache, spricht der Herr, und wenn auch z. B. bei frischer Tat das Rache⸗ oder wenn man will, das Gerechtigkeitsgefühl noch Jo laut um Blut fordert, so ift das immer das Gefühl mensch

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