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Eins wissen wir uns mit ihm im Streben zum Ziele einer besseren Welt— sind auch unsere Wege dahin verschieden!
Aus der reichen Fülle der Schriften Roseggers heben
wir hervor:„Waldheimat“,„Als ich noch jurg war“, die für die Jugend bestimmte Sammlung„Als ich noch der Wald- bauerndub war“, serner„Söhenfeuer“ und„Neue Waldge⸗ schichten“. Ferner di großen Romane:„Der Gottsucher“, „Jakob der Letzte“ und„Erdsegen“. Sie geben am besten
die Eigenart des Dichters wieder!
Aus dem Leben von Karl Marx. 1
Streng an dem Buchstaben des Gesetzes gemessen, ist diese Ant⸗ wort bes Ministers richtig. Mit Recht führt daher Herrmann in seiner Würdigung der Aktenstücke aus:„Der Bundestagsbeschluß vom 30. März handelt von politischen Flüchtlingen. Marx war aber, wenigstens im rechtlichen Sinn, kein solcher, sondern für die preußische Regierung nur ein Ausländer, dem gegenüber von ihrem Rechte der Naturalisation Gebrauch zu machen sie keine Veranlassung hatte. Aber auch wenn man Marx wegen des in absentia( ein feiner Abwesenheit“) gegen ihn ergangenen Verhaftsbesehls als politischen Flüchtling ansieht, ändert sich die Sachlage nicht zu seinen Gunsten. Daß der genannte Bundestagsbeschluß eo ipso( van sich schon“) die Naturalifation gewährte, ist ein unhaltbarer Schluß und der Begriff des„höheren Rechtes“ des Reichsbürgers, noch bevor es ein Reich und eine Verfassung gab, zum mindesten kühn.“ Wenn man aber auch anerkennen muß, daß die preußische Regierung hier gegen das formale Recht Marx gegenüber nicht verstieß, weil Marx als Ausländer keinen Rechtsanspruch auf die Naturalisation hatte, so muß doch andererseits, wie das auch Lassalle in seiner unten wiedergegebenen Denkschrift vom Jahre 1861 und die Redak— tion der Frankfurter Zeitung tun, darauf hingewiesen werden, daß Marx doch nur, um den Belästigungen der preußischen Regierung zu entgehen, gewissermaßen von ihr dazu gedrängt, sein preußisches Staatsbürgerrecht ausgegeben hatte. Dem Geiste des Bundestags- beschlusses und den Ansprüchen einer höheren Gerechtigkeit gemäß, hätte die preußische Reglexung sicher gehandelt, wenn sie Marx die Naturalisation nicht abgeschlagen hätte.
Marx mußte also, da er auf preußischem Boden nur geduldet war, jederzeit seinex Ausweisung aus Köln gewärtig sein, zumal er sich durch seine Führung der Redaktion der Neuen Rheinischen Zeitung nichts weniger als beliebt bei der Regierung machte. In der Tat sind auch ossenbar andauernd Erwägungen über seine Aus⸗ weisung gepflogen worden, wie aus einem gleichfalls von Herrmann veröffentlichten Berichte der Kölner Regierung an den Minister Manteuffel vom 10. März 1840 hervorgeht; dort lesen wir: weilt inzwischen noch immer hier, ohne mit einer Aufenthalts⸗Erlaubnis oder Karte versehen zu sein, und die von ihm redigierte Zeitung fährt in ihren destruktiven Tendenzen unter Verhöhnung und Verspottung alles dessen, was sonst der Mensch achtet und heilig hält fort, zum Umsturz der bestehenden Verfassungen und zur Herstellung der sozialen Republik aufzu⸗ reizen und wird um so schädlicher, als Frechheit und Laune, mit welcher sie geschrieben wird, ihren Leserkreis immer mehr ver⸗ größern.
Die früher gegen ihn anhängig sene Untersuchung hat seine Freisprechung n Resultat gehabt, nicht winder die spätet gegen ihn eingeleitete wegen direkter Aufreizung zur Rebellion
Dermalen hat nun die hiesige Festungs- Kommandantur die Polizeidirektion a den Marx als einen gefährlichen Menschen von hier aus 2 m wir den betreffenden Antrag mit dem Be rich s Polizeidirektors hier beifügen können wir der A en nur beipflichten, daß eine
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Der in diesem Berichte zum Ausdruck gebrachten Ansicht, daß es nicht unbedenklich sei, Marx ohne besonderen Anlaß, einzig wegen seiner Führung der Redaktion der Neuen Mbeinischen Zeitung aus- zuweisen, schloß sich in einem Bericht vom 29 März der Oberpräsi⸗ dent Eichmann an, und so„verfügte am 7, April Manteuffel, daß er
gegen die Ausweisung kein Bedenken habe, den Zeitpunkt aber der (Kölner) Regierung überlassen mülsse. Es sei allerdings wünschens.
wert, daß sie in unmittelbarem Anschluß an eine Verschuldung er ⸗
folge“(nach Herrmann). Der Anlaß zu der Ausweisung war bald gefunden: die Tätigkeit Marxens in der Redaktion seiner Zeitung fiel der Regierung auf die Nerven, umsomehr, als sie ihm durch die
Gerichte nicht beikommen konnte— am 7. Februar 1849 stand A 8
vor den Geschworenen wegen Preßvergehens und am 8. wegen Au forderung zum bewaffneten Widerstand gegen die Regierung Gur⸗ zeit der Steuerverweigerung, November 1848) und beide Male wurde er freigesprochen(J. o. im Bericht der Kölner Regierung!). Wegen der Haltung der Zeitung wurde ihr Weitererscheinen im Mai 1849 verboten— ihre letzte Nummer erschien am 19. 1849— und Marx aus Preußen ausgewiesen. So mußte er zum zweiten Male sein gastliches Vaterland verlassen— als Ausländer, wie er es betreten hatte. N Den zweiten Versuch, sein preußisches Staatsbürgerrecht wiederzuerlangen, machte Marx im Jahre 1861. Im Januar 1801 hatte Wilhelm 1. nach dem Tode seines irrsinnigen Bruders Fried⸗ rich Wilhelm IV. den Thron bestiegen und eine Amnestie(Stras⸗ erlaß) für die politischen Flüchtlinge am 12. Januar erlassen. Jetzt hielt Marx— auf Veranlassung von Lassalle— die Gelegenheit gekommen, um nach Deutschland zurückzukehren und um seine Naturalisation nachzusuchen. In Lassalle dürfen wir die Triebfeder zu diesem Schritte sehen, da er eine große, im Dienste seiner und Marxens Ideen stehende Zeitung in Berlin herauszugeben ge⸗ dachte, an deren Redaktion Marx und Engels mitarbeiten sollten, Schon im März 1800, als der Tod des Königs nahe bevorzustehen schien, hatte er diese Bläne den Londoner Gesinnungsgenossen unter⸗ breitet. Am 10. Januar 1861 fragte er sosort brieflich bei Marx an, wieviel Kapital zur Gründung des Blattes nötig sei und wer von den ehemaligen Redakteuren der sich an der Herausgabe der Zeitung beteiligen wolle. Marx war dazu bereit und kam, um seine Sache selbst in die Hand zu nehmen, Ende März 1861 zu einem kurzen Ausenthalt nach Berlin, wo er vom 1. bis 12 April bei Lassalle wohnte. Da er nach London zurückkehren mußte, beauftragte er Lassalle damit, seine Sache bei der Regierung zu führen. Lassalles Bemühungen waren ohne Er⸗ folg. In einem Briese vom 1. Juli 1801 unterrichtete er Marx dariiber“) Herrmann veröffentlicht nun eine Denkschrist, die Lassalle in der Angelegenheit am 20. Juni 1861 an den Minister des Innern, den Grasen Schwerin, richtete, und aus der die von ihm unternommenen Schritte und der Gang der Sache klar werden
Die Jugendschrifteusrage. II.
Eine außerordentlich bedeutungsvolle Frage ist auch die, in welchem Verhältnis die Weltanschauung zur Jugendschrist stehen soll. Hierüber kamen die 1910 auf ihrer Versammlung in Straßburg zu der Auf⸗ fassung, daß es mit zu den Aufgaben der Jugendlektüre ge⸗ Kräfte bilden zu helfen, die den Menschen befähigen, sich eine eigene Weltanschauung zu erarbeiten. Aufgabe könne jedes Buch erfüllen, hinter dem eine Persön⸗ lichkeit stehe. Der Ausdruck einer bestimmten Weltanschau⸗
Hör 1 hört, alle
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ung allein dürfe kein Ablehnungsgrund sein. indpunkt, den auch wir Sozialdemokraten durchaus teile
Im allgemeinen schriften-Ausschüsse der Lehrerschaft in den zwei Jahrzehnten ihres Bestehens gute Arbeit geleistet haben. Aber sie haben
zur Klärung des Jugendschriftenproblems. sie haben auch praktisch und positiv an der Be ⸗ a 2 dliteratur durch Herausgabe guter ersten Anläufe dazu(Storm, Lilien
erwähnt. Von 1909 an brachten
die Deutsche Jugendbücherei her
gab die
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Dichter · Gedächtnis-„Hauz⸗ bücher“ erscheinen. f
1 1 Daß auch die Verleger in manchen Fällen Verständnis für die neuen Jugendschriften-⸗Bedürfnisse zeigten, Tatsache, die zugegeben werden muß, wenn auch kei
„ Dieser Brief in berelts von Frans Mehring in dem Werke Aus dem literarischen Nachlaß von 8 Friedrich Engels und Ferdinand Lassalle, Band IV, S. 820 ff. desprochen von Mehring ebenda S. 340 ff.
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Jugendschriften-Ausschüsse 84
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Und diese Das ist ein
8 3 1 85 21 muß man anerkennen, daß die Jugend⸗ 5*
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Jahren über 4 Millionen Hefte gedruckt 21


