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. Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regie⸗ run Fuandes des Wohnungs⸗ und Bodenmarktes, der Wohnungsmieten und der Bautätigkeit jährlich zu veröffentlichen. der Reichstag wolle beschließen, den Herrn Reichskanzler u ersuchen, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, daß im Wege r Landesgesetzgebung der Bau von Kleinwohnungen gefördert werde. 1. durch Festsetzung von Normativbestimmungen über Bodenaufteilung, Bebauungspläne und Bauordnungen behufs Verbilligung und Erleichterung des Kleinwohnungsbaues sowie wecks weiträumiger Bebauung und Dezentralisation der Be⸗ fledelung unter Anpassung an die besonderen Verhältnisse in Stadt und Land.

2. durch Gewährung von Steuer- und Abgabenerleichterungen an die Besitzer von Häusern mit Kleinwohnungen sowohl seitens des Staates wie der Kommunen.

3. durch Gewährung des Enteignungsrechtes an die Kommu⸗ nen zur Beseitigung von schweren Mißständen im Bebauungs⸗ und Wohnungswesen.

Sieht man sich den Inhalt an, so muß man anerkennen, daß er verhältnismäßig äußerst reichhaltig ist, das ist umsomehr zu unterstreichen, als der Reichstag sich wie gesagt einstimmig auf sie vereinigt hat— eine Erscheinung, die äußerst selten ist, und daher ein Beweis, wie ernst es ihm mit der Reform des Wohnungswesens zu tun ist. Die Resolution setzt alle wichtigen Punkte fest, an denen nach der Ueberzeugung erprobter Fachmänner auf diesem Gebiete eine erfolgreiche Wohnungsreform einzugreifen hat. Zugleich wird sie in einem wichtigen Punkte der bisherigen Regierungsansicht gerecht, sie anerkennt, daß in der Tat verfassungsmäßig auch den Einzelstaaten ein Teil des Gebiets der Wohnungsreform zu über⸗ lassen ist, andererseits aber umschreibt sie auch klar und fest das⸗ jenige Gebiet, wo allein das Reich mit Erfolg reformieren und ein⸗ zugreifen berufen und in der Lage ist.

Während des Sommers 1912, während der Reichstag in den Ferien war, ist diese seine Resolution draußen im Reich auf Kon⸗ gressen mehrfach Gegenstand eindringlicher Beratungen von Woh⸗ nungsreformen gewesen, teilweise sogar auch die Grundlage fester Beschlüsse und Forderungen derselben geworden. Unter allen sei — nur die zweite deutsche Wohnungskonferenz genannt, die der

eutsche Verein für Wohnungsreform mit den Vertretern aller bürgerlichen Wohnungsreformorganisationen Anfang November seses Jahres veranstaltet hat. Auf ihr war so ziemlich alles ver— treten, was mit einigem Erust eine Reichswohnungsreform im bürgerlichen Lager betreibt. Und gerade auf dieser Konferenz hat die Reichstagsresolution eine besonders eingehende Würdigung und Unterstützung gefunden.

Die Hauptfrage war freilich, wie die Reichsregierung auf diese einmütige Aktion des Reichstags vom 22. Mai 1912 reagieren würde. Die Antwort daruf ist erfolgt, nachdem der Reichstag Ende November wieder zusammengetreten war. Auf eine Anfrage des Unterzeichneten an die Regierung erklärte dieselbe in der Sitzung vom 20. November wörtlich folgendes.

Die Resolutionen des Reichstags liber die Wohnungsreform sind vom Bundesrat dem Herru Reichskanzler überwiesen worden. Der Herr Reichskanzler ist sofort mit den zuständigen Behörden in eine Erörterung eingetreten, die nach manchen Richtungen Schwierigkeiten bieten. Es wird sich darum handeln, die Gren⸗ zen der Zuständigkeit zwischen dem Reich und den Einzelstaaten sestzustellen. Darüber finden eingehende kommissarische Beratun⸗ gen statt, die nach Möglichkeit gefördert werden. Ich vermag aber nicht mit Bestimmtheit zu sagen, ob es möglich sein wird, dem hohen Hause noch in dieser Tagung den Gesetzentwurf vor— zulegen.

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Das Nächste wäre, daß die einmütige Aktion der Parteien des

en zu ersuchen, die Ergebnisse der Wohnungsaussicht, des] Reichstags sich nunmehr in die Landtage fortsetzte. Das heißt, daß

überall, wo diese Landtage in diesem Winter tagen, dort alsbald ähnliche Resolutionen wie die im Frühjahr 1912 im Reichstag be⸗ schlossene in diesen Einzellandtagen eingebracht und die Nezjerun⸗ gen aufgefordert werden, ihren Widerstand gegen eine Reichs⸗ wohnungsreformgesetzgebung aufzugeben.

Was sonst noch in dieser Richtung geschehen könnte, muß von den Anhängern der Reichswohnungsreform und insbesondere von den Parteigenossen an Ort und Stelle erwogen und getan werden. Jedenfalls tut Eile not. Denn die Erklärung des Regierungsver— treters in der Sitzung der Wohnungskommission des Reichstages schloß mit der Mitteilung, daß wahrscheinlich schon in den nuͤchsten Wochen eine endgültige Stellungnahme des Bundesrats zu er⸗ warten sei. Es besteht also die Gefahr, daß durch die ablehnende Haltung einzelner einflußreicherer Bundesstaaten der Wille der Reichsregierung zur Reform wiedr gebrochen werden könnte. Das aber muß auf alle Fälle und mit allen möglichen und erlaubten Mitteln schleunigst verhütet werden.

Paul Göhre.

Das Orieutproblem. Von Parvus. 9. Die Eisenbahnen.

Die Eisenbahnen sind dem türkischen Staat sehr teuer zu stehen gekommen. Sie haben bei alledem das Land von der europäischen Hochfinanz erst recht abhängig gemacht.

Wie bei dem Bau der Eisenbahnen die Türkei übervorteilt wurde, das mag hier wieder kurz an dem Beispiel der Orientallschen Eisenbahn gezeigt werden, die ich schon bei der Charakteristik der Finanzoperation der Türkenlose erwähnt hatte. Die Türkenlose im Nominalbetrag von 792 Millionen Franes waren ja zum Bau dieser Eisenbahn bestimmt. Wir wissen, daß Baron Hirsch das Ganze für 255 Millionen Franes aufgekauft hatte. Dieses Geld hatte er aber nicht etwa an die türkische Regierung gezahlt, sondern er hatte bloß die Verpflichtung libernommen, damit die Eisenbahn zu bauen. Die Kosten des Baues waren aber nach einer Rechnung, die der vorsichtige von Morowitz in seinem Buch über die türkischen Finanzen aufstellt, nur höchstens 180 Millionen Franes. Nach demselben Autor betrug der Gesamtprofit, den die ersten Konzessionäre, also vor allem Baron Hirsch, während zehn Jahren aus dem Unternehmen gezogen hatten, 170 bis 180 Millionen Frances.

Es ist die Regel bei den türkischen Eisenbahnkonzessionen, daß der Staat eine Durchschnittseinnahme per Kilometer garantiert, die stets so hoch gefaßt ist, daß sie reichlich alle Ausgaben, Kosten und Zinsen deckt. Zur Sicherung der Zahlung der Garantien werden bestimmte Steuererträge verpfändet. Besonders beliebt sind dabei die Erträge des Zehenten. Der Ertrag des Zehenten ganzer Vylajets ist auf diese Weise verpfändet worden, und zwar nicht bloß an der Strecke, die von der resp. Eisenbahn durchzogen wird, sondern oft in ganz entlegenen Gebieten. Auch die Schaf⸗ steuer dient als Garantie. Sehr beliebt sind in der letzten Zeit als Garantie die Zollerträge geworden, ferner die Ueberschüsse, die die

ziese A ede dan r alsbald, e tuse⸗ 8. N 5 8 5 5 Diese Antwort wurde dann noch in einer alsbald, einberuser] inlernationale Schuldenverwaltung erzielt. So sitzt hier eine

nen Sitzung der Wohnungskommission durch weitere Erklärungen

eines anderen Regierungsvertreters ergänzt. Aus ihnen ergab] l d 2 e l auf die Ver⸗ Vertreter der Hochfinanz die Aussicht, die Kontrolle, überall ist die

sich, daß die Regierungen mehrerer Bundesstaaten

Garantie auf der anderen. Alles verpfändet. Ueberall haben die

1 deen ad da en nen niche end eie Selbständiakeit des Staats eingeschränkt. Die stärkste Kontroll

ind. nter denen aber, die in sie eingetreten sind, gibt konzentrie N 1 2. i

es einige, die noch heute die Meinung deten die Wohnungs⸗ konzentriert sich in den Händen der internationalen Schuldenver- 1 g waltung. Es gibt aber auch Steuererträge, die unter der speziellen

reform fei allein Sache der Einzelstaaten, nicht des Reichs.

Mit dem Vorstehenden ist der gegenwärtige Stand der Be⸗ wegung auf Schaffung einer gründlichen Wohnungsreform in Deutschland charakterisiert. Aus ihm geht etwa folgendes Wich⸗

Kontrolle der Deutschen Bank oder der Ottomanischen Bank oder des Hauses Rothschild stehen. Die verpfändeten Steuererträge sind selbstverständlich reichlich

tiges hervor: Die Reichsregierung hat offenbar ihren bis Früh⸗ 2 2 jahr 1912 innegehabten Alehaenben Sbenlzunt mobifigiert. Sie genug gemessen, um die übernommenen Garantien zu decken. So berechnete z. B. die Anatolische Eisenbahndirektion selbst vor einem

wäre unter Umständen bereit, eine Wohnungsreform, soweit sie ver⸗

lasfungsmäßig durch das Reich möglich ist, in die Wege zu leiten zunächst einmal durch Schaffung eines Reichswohnungsaufsichts

3 „J Jahr in ihren Prospekten über die Ausgabe neuer Obligationen „der Bagdadbahn, daß die vom türkischen Staat verpfändeten Steuern

gesetzes und alsdann durch Errichtung eines Hypothekengarantie⸗ f F fonds für Erbbaupachtwohnhäuser. Der Widerstand liegt nunmehr gewährte Garantie um 140 Prozent das Risiko übersteigt, 3 daß die Garantie 240 Prozent der in Betracht kommenden Summe

— einer Reihe von Einzelstaaten. Einen von ihnen hat Genosse r. Frank in seiner Etatsrede bereits genannt: es ist Preußen. beträgt. Es gibt aber Garantien, die selbst da

s sechsfache und

Die anderen i 1 9 una aber sind noch unbekannt. Nach den Andeutungen 1 ee eee 1 N e— 1 mehr der garantierten Summe erreichen. des Regierungsvertreters sind sie jedoch nur unter den süddeutschen E 2 5 3 2 2 verpfändet, so darf der Staat ohne Ein⸗

— Baden, Württemberg und Bayern

Ist nun eine Steuer verp

fa 1 Denn nur diese vier sind es, die schon Wohnungs- willigung der Gläubiger die betressende Steuer nicht mehr ändern.

u. aufsicht besitzen. Soll also der Karren der Reichswohnungs

E Auf diese Weise ist besonders der Zehente gebunden, diese

ktlorm n 0 f f icht im partikularistischen Dreck stecken bleiben, so ist nun furchtbare Geißel des Bauerntums,

die nächste Aufgabe in den Einzelftaaten den Bebel anauletzen.

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