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denkenden Menschen neunundneunzie Sozialdemokraten sind, 3 5
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jo dürfte es dem Hundertsten, selbst wenn er ein Junker ist,
kaum möglich sein, sie mit der Reitpe itsche nach seinem Willen
zu lenken. Und wenn der Kampf mit geistigen Waffen nach
dem Geständnis der Kreuzzeitung mit einem kläglichen yiasko endete dem geistlosen Kn üppelregi ment, das sie als letzte Rettung aus der Not empfiehlt, wird sicher k f chicksal beschieden sein!
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ältnisses.
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11 Probleme des Arbeitsver
1 Von Dr. Heinz Potthoff, Düsseldorf f Das Bllrgerliche Gesetzbuch ist an der Frage eines deutschen . Arbeitsrechtes noch vorübergegangen. Aber heute rückt sie in den
1 Vordergrund der Erörterung. Die Gesellschaft für soz iale Reform, die eine Hauptsörderin des Gedankens eines einheit— lichen Privatbeamtenrechtes ist und darin neuerdings vom deutschen Juristentage unterstlitzt wird, hat das Programm erweiert und will energisch auf ein einheiliches deutsches Arbeitsrecht hinarbeiten. Gerade zur rechten Zeit erscheint da in der Politischen Bibliothek ein Band„Probleme des Ar- Mark, aus der Feder des Potthoff, der die
von Eugen Diederichs, Jena, beits rechtes“, Preis kart. 4 früheren Reichstag abgeordneten Forderungen erörtert un
wirtschaftliche
dringendsten sie auf eine gemeinsame, vor allem Wurzel zurückführt. Dr. Potthoff ist er ist auch
d volks der Vorkämpfer des
lichen Angestellten rechtes;
eine der treibenden Kräfte dem jetzigen Vorgehen der Gefell schaft für soziale Reforn Es wird unseren Lesern erwünscht sein, f in folgendem eine Uebersicht seiner Auffassung zu erhalten
1 Unsere soziale Frage ist aus der Talsache erwachsen, daß
Kapitalverzinsung erfolgt, da das, was ausgenutzt wird und ge⸗ schützt werden muß, der Mensch mit seiner Arbeitskraft ist, so liegt das Wesen der Sozialpolitik klar zutage: Schutz der Person gegen das Vermögen. 0
Mit diesem Schutz hat unser Recht sich seit bald hundert Jahren in bescheidenem Maße besaßt. Wir haben der Ausnutzung von Frauen⸗ und Kinderarbeit Grenzen gezogen, haben gewisse Be- schränkungen oder Verbote gesundheltsschädlicher Arbeit auch für Männer, haben Bürgschaften für Nacht⸗ und Sonntagsruhe, Min- destbedingungen des Arbeitsvertrages und anderes geschassen. Die wohltätigen Folgen liegen auf der Hand und werden nicht mehr bestritten.
Das zweite, das privatwirt schaftliche Problem, be⸗ zieht sich auf die Verteilung des Arbeitsertrages zwischen Kapital und Arbeit, oder zwischen ihren Trägern, dem Unternehmer und dem Arbeiter. Dieses Problem ist theoretisch sehr vlel erörtert, aber der Staat hat sich grundsätzlich bisher davon serngehalten. Arbeitslohn, Unternehmergewinn und Kapitalzins regeln sich ohne gesetzliche Vorschriften, hler gibt es nur Machtfragen, keine Rechts- fragen.
Aber wird dleser Zustand dauernd bestehen bleiben können? haben Machtkämpfe um Lohnhöhe und anderes erlebt, bei denen die schwere Schädigung der Gesamtheit deutlich vor aller Augen lag. Soll die Gesamtheit ruhig zusehen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Aussperrung und Streik sich gegenseitig zu schädigen suchen und dadurch gleichzeitig wichtige Gebiete der Volkswirtschaft lahmlegen?
Der Staat kann auf die Dauer solchen Kämpfen gar nicht ruhig zuschauen. Er tut es auch nicht. Oft genug hat dle Ver— waltung schon eingegriffen, um einen Lohnkampf zu beenden. Allerdings sast immer ungerecht, ohne Prüfung des Sachverhaltes zugunsten der Unternehmer, indem man nicht die Erhaltung des Betriebes überhaupt, sondern die Erhaltung des Betriebes zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als ein öffentliches Interesse hin— stellte oder die Streikenden einsach zu Ruhestörern stempelte. Aber euerdings bemüht der Staat sich auch um einen gerechten, fried—
E
1 lichen Ausgleich und gibt in Gewerbegerichten und Arbeitskammern
Wir
Instrumente dazu
Aber er stiftet nicht nur Frieden, sondern er greift auch schon regelnd in das Lohnverhältnis ein. Was ist unsere sozlale Ver- stcherung praktisch anders als eine Lohnregulierung, die ver— hindern will, daß ein vorübergehendes oder dauerndes Aufhören der Arbeitskraft den Arbeiter aller Existenzmittel beraubt. Für diesen ist die Versicherung eine Zwangssparkasse, in die er einen es Lohnes legen muß, damit er in schlechten Zeiten nicht von Almosen der Gesamtheit, sondern von dem Reste seines eigenen Verdienstes leben kann. Für die Arbeitgeber ist sie der Zwang, neben dem Lohne noch eine kleine Amortssationsquote zu leisten für den Verbrauch an Arbeitskraft und Menschenleben. Und das Reichsgericht hat vor kurzem entschieden, daß der Wucherparagraph beitsverhältnis Anwendung findet. Das bedeutet,
Teil sein
auch auf das A
daß nach d Rechte Schundlöhne, die in krassem Mißver⸗ hältnis zur Leistung und ihrem Werte stehen, gegen die guten Sitten verstoßen; daß also der Angestellte nicht nur auf einen
einigermaßen angemessenen der durch Vertrag nicht be⸗ herstellt, wenn im Vertrage seine Arbeitskraft zu einem
Überhaupt, sondern auf einen Lohn Anspruch hat, einen Anspruch, rührt werden kann, den das Gerscht der Arbeiter gezwungen worden ist, unangemessenen Satze zu verkaufen Und nun das dritte, das politische Problem. Unsere politische Entwicklung geht dahin, den einzelnen freier und ein- flußreicher zu machen. Der Untertan war nur Objekt der Gesetz⸗ und Verwaltung: der Staatsbürger ist auch Subsekt. itliche Entwicklung geht den entgegengesetzten Weg
Lohn
wirtscha
zu ter größerer Abhängigkeit vieler von einzelnen. Das ist die zendige Folge unserer auf dem Privateigentum beruhen⸗ de versaffung, nach der die Mehrheit des Volkes auf de ein Arbettsverhällnis angewiesen ist. Dieses Ar⸗ muß zu elner Unterordnung unter den Betriebs⸗ leiter führen, namentlich im Großbetrlebe, in dem ohne straffe
Organisation und Disziplin kein erfolgreiches Arbeiten möglich ist. Aber die wachsende Macht der Inhaber und Leiter großer Unternehmen, die absolute Notwendigkeit für vlele, Arbeit anzu⸗
Millionen von Staatsbürgern Dienste anderer arbeiten und 1 daß diese Millionen von den Arbeitgebern abhängig geworden sind. Nicht der Person ihrer Arbeitgeber; denn nach unserer Ver 5 sassung gelten alle Staatsbürger als gleichberechtigt, Sklaverei und 0 Hörigkeit sind aufgehoben, e besteht der freie Arbeitsvertrag. Wohl aber sind die Massen abhängig von dem Vermögen ihrer Ar — beitgeber Diese Abhängigkeit bedingt drei verschiedene Haupt U probleme, von denen wir das eine als privatwirtschaftlich, das andere als volkswirtschaftlich, das dritte als politisch bezeichnen 1 können f Das volkswirtschaftliche Problem bezieht sich auf die ö Nachteile, die der Gesamtheit erwachsen können durch die rllcksichts f lose Ausnutzung der Abhängigkeit, die das moderne Arbeitsver 1 hältnis, namentlich im Großbetriebe, schafft Die Versuchung zu rücksichtsloser Ausnutzung der Arb tskraft liegt immer nahe, weil der Arbeigeber heute nicht mehr(wie zu den Zeiten der Sklaverei) einen Teil seines Vermögens in seinem Arbeiter anlegt, weil er deswegen nicht auf langdauernde Verzinsung und sangsame Amor lisation dief Kapitals zu sehen braucht Das tut jeder kluge Geschäftsmann von selbst bei seinen Pferden, seinen Maschinen denn er fragt nicht nach hlt der Wert de r Arbeiter nicht mel 4 nimn ei! andern in f nmer noch den größten ährung und Ausbildung en Einwohnern Deutsch icht dreisache Betrag Volkes auf 300 bis 350 der Verzinsung dieser in hängt das Rescher⸗ oder rster Linte ab. Deswegen er Staat, mit aller Energie richtig ausgenutzt wird; 1 jeder einzelne recht lange . g Volt reicher macht sich auf Kosten der Ge 8 8 bnelt feiner de de( schlechtes Diesem Zweck di das soziale Rech Es läßt sich also f nicht nur sittlich begründen, sondern auch volkswirtscha ich Es 9 ist nicht Mitleid mit den Armen, sondern Staatsnotwendigkeit. Da 9 die Ausnutzung der Arbeitskraft stets im 3 teresse einer hohen
nehmen, führt dazu, daß die Arbeitgeber einseitig alle Arbeit
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