Mittwoch, 30. März 1938
Betr.: wie nebenstehend. ,
An die Bürgermeister des Kreises!
Wir weisen Sie auf vorstehenden Aufruf besonders hin und Aufträgen Sie, für ortsübliche Bekanntmachung Sorge tragen Die Erfassung der obigen Jahrgänge erfolgt auf dem kleinen Format der Wehrstammblatter. Die Vordrucke gehen Ihnen rechtzeitig zu lieber den Jahrgang 1918 als auch über den Jahrgang[1919 ist eine getrennte Wehrstammrolle zu führen ' bl? Dienstpflichtigen varzulegenden Ausweise »sw.
vorstehend unter a bis q) sind denselben nach Gebrauch vorgelegfwÄn ' mu['Cn M bn Musterung wieder . ..Die Wehrst«minblätter sowie die Wehrstammrollen der Nnu ^Ä^ange — au her den Formblättern 1b und Sb — finb uns bis längstens 25. April 1938 cinzusenden.
Lauterbach, den 26. März 1938. " .
- Hessisches Kreisamt Lauterbach.
I. V.: Schindel.
Kreisamt Schotten
- Bekanntmachung.
O6 L17??K3 des Reichsnaturschutzgesetzes vom
t*' m *!*, um des, 8 11 der Verordnung zur Durchführung des .ieichsnaturfchutzgeietzes wird folgendes angeordnet:
11 SLh na*ite6cnb auf0efü6rten Naturdenkmäler und Land- 9<^6cJVo,noTn0e ber Bekanntmachung ab ge- n S(ÖUÖ bc5 § 17 Abs. 3 des Reichsnaturfchutz-
d t-1V15V Jj.
a)
b)
c)
d)
Kreisamt Alsfeld
Schotten, den 25. März 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten als untere Naturschuhbchörde.
I. V.: Schwan.
Der Alteburgskopf mit seinen Fclsoruppen und Einzel- Kiicn,
mit chr"en^SeckenEE°" Alteburgskopf und Ealgenberg men und°Heck"n ?einen Wacholder-Sträuchern, Bäu-
Dcr Reichsstatthaltcr in Hessen.
— £l?l'('?c-5ftc8ietu"8 ~ Darmstadt, den 14. März 1938 ~ m wT^w11"8 V Peter-Eemeinder-Straße 3
Zu Nr. VII./IV, 26 377. Ruf-Nr. 7711.
Betreff: Volksschulrechcnbüchcr für das 3. und 4. Schuljahr.
An die Kreis- und Stadtschulämter
'r.i^.""Eer Seinweis auf den Erlaß des Herrn Reichs- und Preu- ß'schcn Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 16. Oktober 1936 — E II a Nr. 2400, M — empfehle ich tler<n 1038 folgende Rechenbücher zur Einführung in den
Volksschulen:
a) »Neues Rechenbuch für Volksschulen" von Rektor Willi Mayer, Verlag Emil Roth in Gießen, Heft 2 für das 3. Schuljahr, Preis. 0,45 RM. und Heft 3 für das 4. Schuljahr, Preis 0,50 RM.
b) „Büttners Rechenbuch für Hessen", Verlag Ferdinand Hirt u. Sohn, Leipzig. Ausgabe A: Heft 3 für das 3. Schuljahr, Preis 0,65 RM., 'Heft 4 für das 4. Schuljahr, Preis 0,70 RM. '
Ausgabe V (Landausgabe): 3. Heft für das 3. und 4. Schuljahr, Preis 0,95 RM.
c) „Rechenbuch für Volksschulen", hessische Heimatausgabe, Verlag M. Diesterweg, Frankfurt a. M.. 3 Heft für das 3. und 4. Schuljahr, Preis 0,80 RM.
Der Gebrauch anderer Rechenbücher für das 3. und 4. Schuljahr ist von Ostern 1938 ab nicht mehr zulässig. Die Rechenbücher für die oberen vier Jahrgänge der Volksschule bleiben bis auf weiteres in Gebrauch.
....... I. A.: Ringshausen.
Tas Nidda-Ufer (Altebach) zwischen der Brücke an der Post und der Brücke nach dem Friedhof.
2‘ w«^’r'texefxe--2r''-orbnunö irt die Beschwerde zulässig.
B^cbwerdeschrift ist in doppelter Ausfertigung binnen kbuOBe^rh»11»-”0" 2.?ß0(ben bei der unterzeichneten Natur- iwutzbeborde einzureichen.
Bekanntmachung.
Betreffend: Gcbührenabgabcn für Automaten, Musikwerke und Radioapparate im Rj. 1938.
.... Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder anderen öffentlichen Orten und Pläßen einen Automaten oder in einer öffentlichen Wirtschaft ein Klavier oder ein anderes Musik- nistrument aufstellen will, hat zuvor bei dem Kreisamt eine Erlaubniskarte zu erwirken und die vorgeschriebene Ecbühren- abgab« zu entrichten. Zu den Musikinstrumenten gebörcn auch Sprechapparate sowie Geräte zum Empfang und zur Wiedergabe oes Nunofunks. 3
on-'-e Abgabe beträgt jährlich für die Zeit vom 1. April bis oi. wtarzi
a) für jeden Automat ic nach Größe, Ankaufspreis und Leistungsfähigkeit desselben — g 20 RM
b) für jedes Klavier oder ein anderes Musik
instrument = 5 jjjjj
Für besondere leistungsfähige Instrumente kann der Betrag auf das Doppelte dieser Gebühr erhöht werden.
Die Halste des Eebührenbctrages wird erhoben, wenn die ?boobepflickit in die Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem oi. rillnrz fallt.
Kiaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden, sind, falls dies nachgcwiefen wird, gebührenfrei.
Solche, Klaviere müssen durch Aufschrift oder durch Befestigung eines Zettels an sichtbarer Stelle mit der Aufschrift „Benutzung nur dem Verein.......für Vereinszwecke ge-
stattet , besonders bezeichnet sein. In den Zeiten der Nicht- benutzuna durch den Verein müssen die Klaviere verschlossen fein. Nichtbeachtung hat die Zahlung des vollen Kebiihreu- betrages zur Folge.
Die Abmeldung seither versteuerter Automaten, Klaviere und sonstiger Musikinstrumente, wie z. V. Radioapparate, kann nur bis zum 31 Mörz eines jeden Jahres schriftlich bei dein Kreisamt erfolgen. Besitzer, die dieses unterlassen, sind für das kommende Recbnungsjahr — 1 April bis 31 März — zur Zahlung der Kebübren verpflichtet.
Alle diejenigen Personen, die auswcislicb unseres Registers für dns Ri. 1937 Automaten. Klaviere und Radioapparate versteuerten. fordern mir hiermit auf die GebiiNrenobaabe für das Rechnungsiahr 1938 f1 April 1938 bis 31. März 1939) bis spätestens 1. Mai ds. Js. bei uns — Zimmer Nr. 3 — zu entrichten. Die Jahreskarte ist bei Zahlung vorzulegen.
Alsfeld, den 19. März 1938.
Kreisaint Alsfeld. D r. Schön hals.
m , Alsfeld, den 19. März 1938.
Betreffend: wie vorher.
An die Bürgernieister des Kreises.
Die vorstehende Vekanntmarbung wollen Sie sofort und wiederholt ortsüblich bekanntmachen' lassen und dafür Sorge tragen, daß die Gebühren bis spätestens 1. Mai ds. Js. entrichtet werden. •
Kreisaint Alsscld. D r. Schönhals.
Bekanntmachung.
Betreffend: Landcspolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Erweiterung des Anschlußgleises der Firma Mitteldeutsche Hartsteinindustrie AG. Werk Rieder-Ofleiden in Klin. 9 der Reichsbahnstrecke Burg- und Rieder-Gemünden—Ricdcr--Oflciden.
Die Firma Mitteldeutsche Hartstein-Jndustrie AG. Werk Nieder-Ofleiden hat Antrag auf landespolizeiliche Genehmigung der Erweiterung ihres Anschlußgleises in Klm. 9 der Reichs- bahnstrecke Burg- und Rieder-Gemünden—Rieder-Ofleiden ge- stellt.
Der Plan zu dem Bauoorbaben liegt 14 Tage lang vom Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet auf der Bürgermeisterei Nieder-Ofleiden' zur allgemeinen Einsicht offen.
Etwaige Einwendungen gegen den Plan sind während der Osfenlegungssrist schriftlich bei dem Kreisamt Alsfeld vorzu- bringen. Wir weisen ausdrücklich daraus hin, daß Einsprüche nach Ablauf der Offeulcgungsfrist weder angenommen noch berücksichtigt werden.
Alsfeld, den 19. März 1938.
Kreisamt Alsfeld. I. V.: Seibert. /


