Kmtsverkiindigungsblatt
der Ureisämter Gießen, Zriedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und 5llsfeld
9!^80. #$al)tgang 1938 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung
öicücn. 1. Juni 1938
Kreisamt Gießen
Polizeiverordnung.
Bett.: Den Betrieb der Anschlußgleisanlage der Reichsaütobahn am Bahnhof Neiskiräjen.
Mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen, Landesregierung, vom 23. Ami 1938 zu Nr. IV/12842/38 und nach Vernehmung des Bürgermeisters von Reiskirchen wird auf Grund des Artikels 64 des Gesetzes die Innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betreffend vom 8. Juli 1911 und der Verordnung über Bermügensstrafen und Buhen vom 6. Februar 1924 für den Betrieb der obengenannten Bahn- anlags hiermit folgenves angeordnet:
§ 1.
Beim Ertönen der Lokomotivfignale oder sonstiger Warnzeichen hat sich jedermann rechtzeitig von den Gleisen zu entfernen. dem Zuge vollständig auszuweichen und sich in angemessener Entfernung der Bahngleis« zu heilten. Es ist verboten, Fuhrwerke oder Vieh ohne Aufsicht auf oder neben dell Fahrgleisen stehen zu lassen. Personen, welchen die Aufsicht über die auf der Straße oder sonst in der Nähe der Bahn befindlichen Tiere obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, daß oie Tiere nicht den Bahnkörper betreten. Das Bahnpersonal ist befugt, alle die Gleise versperrenden Gegenstände von dem Bahnkörper zu entfernen.
§ 2.
Pflüge, Eggen und ander« Geräte, Baumstämme und ander« schwere Gegenständ« müssen beim Transport über die Bahn entweder getragen oder auf Wagen oder untergeschobenen Schleifen gefahren werden.
§ 3.
Jede Beschädigung der Bahn und der dazugehörigen Anlagen. sowie der Betriebsmittel nebst Zubehör, das Auflegen von Steinen, Holz ufw. auf das Planum der Bahn, das Äuf- und Abladen von Gegenständen auf dem Fahrgleise oder näher als 1 Meter 75 Zentimeter von der äußeren Schiene, das Anbringen sonstiger Fahrhindernisse, di« Erregung falschen Alarms, die Nachahmung von Signalen, die Verstellung von Ausrveirh- vorrichtungen und überhaupt die Vornahme aller den Betrieb störenden Handlungen ist verboten.
§ 4.
Zuwiderhaudlungen gegen die . Bestimmungen werden, soweit nicht auf Grund anderweitiger Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150.— RM. geahndet.
Gießen, den 30. Mai 1938.
Hessisches Kreisamt Gieße«. Dr. Lotz.
Bett.: Maul- und Klauenseuche in Holzheim und Ober-Hörgern.
Bekanntmachung. ,
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Holzheim und Ober-Hörgern erloschen und die Desinfektion abgenommen worden ist, werden die mit den kreisamtlichen Verfügungen vom 5. Mai bzw. 25. April 1938 an- geordneten Maßnahmen hiermit aufgehoben.
Gießen, den 28. Mai 1938.
Krcisamt Gieße«. I. V.: Weber.
Dienstnachrichten.
Der Bauer Wilhelm Krug von Geilshausen wurde zum 2. Beigeordneten der Gemeinde Geilshausen ernannt.
Kreisamt Friedberg
Betr.: Scharfschießen.
Bekanntmachung. !
Am 22., 23. und 24. Juni 1938 findet jeweils von 7 bis 43 und von 14 bis 17 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen
in Richtung Klceberg. Gesährdct ist das Gelände südlich Ebers- Göns südlich Ober-Kleen und ostwärts von Kleeberg. Für die Schießtage werden gesperrt: die Straße Hausen—Kleeberg und die Straße Ebers-Göns—Kleeberg. Den Weisungen der ausgestellten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten.
Die gefährdete Höhe bei dem Gefechtsschießen beträgt 500 Meter.
Friedberg (Hessen), den 30. Mai 1938.
Kreisamt Friedberg (Hessen). Dr. Braun.
Bett.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg.
Bekanntmachung.
In den Gemeinden Reichelsheim, Dorn-Assen- heim, Klein-Karben, Weckes heim, Renvel, Groß-Karben und Petterweil ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. In den genannten Gemeinden und Gemarkungen werden sämtliche viehpolizeilichen Maßnahmen aufgehoben. Diese Gebiete unterliegen daher keinerlei Beschränkungen mehr.
Friedberg (Hesien), den 28. Mai 1938.
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.
Kreisamt Büdingen
Bett.: Maul- u«d Klauenseuche im Kreis« Vüdingc«.
Bekanntmachung.
1. In de« Gemeinden Aulendieb ach, Dauernheim, Hainchen, Himbach, Grund-Schwalheim, Ortenberg, Rinderbügen und W a l l e r n h a u s« n ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden wieder aufgehoben und die genannten Gemeinden «inschl. Gemarkungen zum freien Gebiet erklärt.
2. Die bisher als Beobachtungsgebiet geltende Gemeinde Rohrbach wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung zum freien Gebiet erklärt.
Büdingen, den 30. Mai 1938.
Kreisamt Büdingen. I. V.: Kessel.
Dicnstnachrichten.
Ludwig Becker in Echzell wurde zum Wegewart der Gemeinde Echzell ernannt und verpflichtet.
Richard Fell mann von Heegheim wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Heegheim ernannt und verpflichtet.
Otto Harth, Hch. Jung mann I., Hch. Klöppel II. und Karl Müller zu Elauberg wurden zu Feldgeschworenen der Gemeinde Glau berg ernannt und verpflichtet.
Otto Weitzel von Eckartshausen wurde zum Gemeindediener der Gemeind« Eckartshausen ernannt und verpflichtet.
Der Sparkassenbeamte Fritz BLdeker wurde zum Rechner der Bezirkssparkasse Büdingen ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung.
Bett.: Maul- und Klauenseuche in Eichenrod.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Eichen rod erloschen und die Schlußdesinfektion abgenommen ist, werden die durch Verfügung vom 29. 4. 1938 angeordneten Schutzmaßnahmen wieder ausgehoben.
Damit ist das gesamte Gebiet des Kreises Lauterbach seuchenfrei.
Lauterbach, den 28. Mai 1938.
Hessisches Kreisamt. I. 83.: Schindel.


