Ausgabe 
1.6.1938
 
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Kmtsverkiindigungsblatt

der Ureisämter Gießen, Zriedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und 5llsfeld

9!^80. #$al)tgang 1938 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung

öicücn. 1. Juni 1938

Kreisamt Gießen

Polizeiverordnung.

Bett.: Den Betrieb der Anschlußgleisanlage der Reichsaütobahn am Bahnhof Neiskiräjen.

Mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen, Landes­regierung, vom 23. Ami 1938 zu Nr. IV/12842/38 und nach Ver­nehmung des Bürgermeisters von Reiskirchen wird auf Grund des Artikels 64 des Gesetzes die Innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betreffend vom 8. Juli 1911 und der Verordnung über Bermügensstrafen und Buhen vom 6. Februar 1924 für den Betrieb der obengenannten Bahn- anlags hiermit folgenves angeordnet:

§ 1.

Beim Ertönen der Lokomotivfignale oder sonstiger Warn­zeichen hat sich jedermann rechtzeitig von den Gleisen zu ent­fernen. dem Zuge vollständig auszuweichen und sich in angemesse­ner Entfernung der Bahngleis« zu heilten. Es ist verboten, Fuhrwerke oder Vieh ohne Aufsicht auf oder neben dell Fahr­gleisen stehen zu lassen. Personen, welchen die Aufsicht über die auf der Straße oder sonst in der Nähe der Bahn befindlichen Tiere obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, daß oie Tiere nicht den Bahnkörper betreten. Das Bahnpersonal ist befugt, alle die Gleise versperrenden Gegenstände von dem Bahnkörper zu entfernen.

§ 2.

Pflüge, Eggen und ander« Geräte, Baumstämme und ander« schwere Gegenständ« müssen beim Transport über die Bahn ent­weder getragen oder auf Wagen oder untergeschobenen Schleifen gefahren werden.

§ 3.

Jede Beschädigung der Bahn und der dazugehörigen An­lagen. sowie der Betriebsmittel nebst Zubehör, das Auflegen von Steinen, Holz ufw. auf das Planum der Bahn, das Äuf- und Abladen von Gegenständen auf dem Fahrgleise oder näher als 1 Meter 75 Zentimeter von der äußeren Schiene, das An­bringen sonstiger Fahrhindernisse, di« Erregung falschen Alarms, die Nachahmung von Signalen, die Verstellung von Ausrveirh- vorrichtungen und überhaupt die Vornahme aller den Betrieb störenden Handlungen ist verboten.

§ 4.

Zuwiderhaudlungen gegen die . Bestimmungen werden, so­weit nicht auf Grund anderweitiger Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150. RM. geahndet.

Gießen, den 30. Mai 1938.

Hessisches Kreisamt Gieße«. Dr. Lotz.

Bett.: Maul- und Klauenseuche in Holzheim und Ober-Hörgern.

Bekanntmachung. ,

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Holzheim und Ober-Hörgern erloschen und die Des­infektion abgenommen worden ist, werden die mit den kreis­amtlichen Verfügungen vom 5. Mai bzw. 25. April 1938 an- geordneten Maßnahmen hiermit aufgehoben.

Gießen, den 28. Mai 1938.

Krcisamt Gieße«. I. V.: Weber.

Dienstnachrichten.

Der Bauer Wilhelm Krug von Geilshausen wurde zum 2. Beigeordneten der Gemeinde Geilshausen ernannt.

Kreisamt Friedberg

Betr.: Scharfschießen.

Bekanntmachung. !

Am 22., 23. und 24. Juni 1938 findet jeweils von 7 bis 43 und von 14 bis 17 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Ge­fechtsschießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen

in Richtung Klceberg. Gesährdct ist das Gelände südlich Ebers- Göns südlich Ober-Kleen und ostwärts von Kleeberg. Für die Schießtage werden gesperrt: die Straße HausenKleeberg und die Straße Ebers-GönsKleeberg. Den Weisungen der aus­gestellten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten.

Die gefährdete Höhe bei dem Gefechtsschießen beträgt 500 Meter.

Friedberg (Hessen), den 30. Mai 1938.

Kreisamt Friedberg (Hessen). Dr. Braun.

Bett.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg.

Bekanntmachung.

In den Gemeinden Reichelsheim, Dorn-Assen- heim, Klein-Karben, Weckes heim, Renvel, Groß-Karben und Petterweil ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. In den genannten Gemeinden und Ge­markungen werden sämtliche viehpolizeilichen Maßnahmen auf­gehoben. Diese Gebiete unterliegen daher keinerlei Beschrän­kungen mehr.

Friedberg (Hesien), den 28. Mai 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Kreisamt Büdingen

Bett.: Maul- u«d Klauenseuche im Kreis« Vüdingc«.

Bekanntmachung.

1. In de« Gemeinden Aulendieb ach, Dauernheim, Hainchen, Himbach, Grund-Schwalheim, Orten­berg, Rinderbügen und W a l l e r n h a u s« n ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden wieder auf­gehoben und die genannten Gemeinden «inschl. Gemarkungen zum freien Gebiet erklärt.

2. Die bisher als Beobachtungsgebiet geltende Gemeinde Rohrbach wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung zum freien Ge­biet erklärt.

Büdingen, den 30. Mai 1938.

Kreisamt Büdingen. I. V.: Kessel.

Dicnstnachrichten.

Ludwig Becker in Echzell wurde zum Wegewart der Ge­meinde Echzell ernannt und verpflichtet.

Richard Fell mann von Heegheim wurde zum Bürger­meister der Gemeinde Heegheim ernannt und verpflichtet.

Otto Harth, Hch. Jung mann I., Hch. Klöppel II. und Karl Müller zu Elauberg wurden zu Feldgeschworenen der Gemeinde Glau berg ernannt und verpflichtet.

Otto Weitzel von Eckartshausen wurde zum Gemeinde­diener der Gemeind« Eckartshausen ernannt und ver­pflichtet.

Der Sparkassenbeamte Fritz BLdeker wurde zum Rechner der Bezirkssparkasse Büdingen ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung.

Bett.: Maul- und Klauenseuche in Eichenrod.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Eichen rod erloschen und die Schlußdesinfektion abgenommen ist, werden die durch Verfügung vom 29. 4. 1938 angeordneten Schutzmaßnahmen wieder ausgehoben.

Damit ist das gesamte Gebiet des Kreises Lauterbach seuchenfrei.

Lauterbach, den 28. Mai 1938.

Hessisches Kreisamt. I. 83.: Schindel.