Kmtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelb
Rr. 89. Jahrgang 1938
Beilage der Ob er he > jifche n Tageszeitung
Gießen. 1. Iul> 1938
Kreisamt Alsfeld
Gestellungsaufruf zur Musterung und Aushebung 1938 für den Kreis Alsfeld.
Auf Grund des Wehrgesetzes u»m 21. Mar 1935, des Reichs- arbeitsdienstgefetzes von: 26. Juni 1935, sowie der gemeinsamen Anordnung des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht und des Reichsminifters des Innern von, 5. März 1938 über die Erfassung und Musterung 1938 für den aktiven Wehrdienst und Reichsarbeitsdienst,. wird zur Musterung und Aushebung 1938 das Nachstehende bekannt gegeben:
l. Zur Musterung haben sich zu stellen:
1. die Dienstpflichtigen des Geburtsjahrganges 1918,
2. die Dienstpflichtigen des Eeburtsjahrganges 1919, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1919 geboren sind;
3. die bei der letzten Musterung wegen „zeitlicher,Untauglichkeit" zurückgestellten Dienstpflichtigen der Gebnrtsjahrgäng« 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917;
4. die wegen „zeitlicher llntaugtichkeit" aus dem Reichs- arbeitsdienft entlassenen Dienstpflichtigen, die eine Arbeitsdienstzeit unter 3 Monaten abgeleistet haben, soweit nicht ihre endgültige Entlassung aus dem RAD. verfügt ist, d. h., daß mit der abgeleisteten Arbeitsdienstzeit unter Monaten die gesetzliche Ar'beitsdienstpflicht als erfüllt
5. die wegen „zeitlicher Untauglichkeit" von einem Ergänzungstruppenteil entlassenen Dienstpflichtigen der Jahr- gange 1913, 1914 und 1915, die eine Ausbildung unter 1 Monat erhalten haben;
6. die wegen „zeitlicher Untauglichkeit" von einem aktiven Truppenteil entlassenen Dienstpflichtigen der1 Jahrgänge 1914, 1915 und der im I. Vierteljahr 1916 geborenen Dienstpflichtigen; '
7. di« bei der Einstellung bei einem aktiven Truppenteil wegen .zeitlicher Untauglichkeit" entlassenen Dienstpflichtigen des II., III. und IV. Vierteljahres des Jahrganges 1916 und des ganzen Jahrganges 1917, die feiner Zeit freiwillig eingetreten sind.
8. die aus häuslichen, wirtschaftlichen und beruflichen Gründen bis 1938 zurückgestellten Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917;
9. die aus häuslichen, wirtschaftlichen und beruflichen Gründen über die Musterung 1938 hinaus (das heißt bis 1939 bezw. 1940) zu rück gestellten Dienstpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917;
10. alle österreichischen Bundesbürger, die durch die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich deutsche Staatsangehörige geworden sind und ihren dauernden Aufenthalt im Deutschen Reich außerhalb des Landes Oesterreich haben und zwar der GSburtsjahrgänge 1914, 1915, 1916, 1917, 1918 und diejenigen, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1919 geboren sind ‘ ,
II. Zur Aushebung haben sich zu stellen:
1. die Dienstpflichtigen (Ersatz-Reservisten I) der Geburtsjahrgänge 1916 und 1917 (Taugliche und bedingt Taugliche) ;
2. die Dienstpflichtigen (Ersatz-Reservisten I) der Geburtsjahrgänge 1914 und 1915, sowie die im I. Vierteljahr 1916 geborenen Dienstpflichtigen, die bei der Aushebung 1937 a) als „Nachersatz- und
b) zur Gestellung „zur Aushebung 1938“ bestimmt worden sind.
Zur Musterung und Aushebung haben auch die Dienstpflichtigen zu erscheinen, dk aus unbedingt notwendigen Gründen ihre Zurückstellung vom Wehrdienst beantragen wollen. Die Anlräge auf Zurückstellung sind möglichst sofort f>ei mir einureichen. Den Anträgen ist das erforderliche Veweismaterial
beizuiügen, bei Anträgen auf Zurückstellung aus beruflichen Gründen eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Lehranstalt. Der Antrag kann von dem Dienstpflichtigen, feiner Ehefrau oder seinen Verwandten ersten Grades gestellt werden. Treten di« Gründe für die Zurückstellung erst nach der Musterung und Aushebung ein. so kann der Antrag nachträglich bei mir gestellt werden.
Dienstpflichtige, die am Musterungs- und Aushebungstag aus zwingenden Gründen vom Ort ihres dauernden Aufenthalts abwesend sind, müssen Dauer und Grund der Abwesenheit und ihre Anschrift während dieser Zeit sofort der polizeilichen Meldebehörd« (Bürgermeister) mündlich oder schriftlich mitteilen.
Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung und Aushebung verhindert sind, haben wir ein Zeugnis oes Amtsarztes oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Kann in letzterem Fall der Sichtvermerk nicht rechtzeitig beschafft werden, so genügt die Auskunft der polizeilichen Meldebehö'rde "(Bürgermeister). Entstehende Kosten müssen die Dienstpflichtigen tragen.
Völlig Wehruntaugliche können von mir auf Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Gestellung befreit werden.
Die Dienstpflichtigen haben gewaschen, mit geschnittenem Haar und sauberer Wäsche zur Musterung und Aushebung zu erscheinen. Sport- oder Badehose, Turn- oder sonstige leichte Schuhe sind mitzubringen, jedoch empfiehlt es sich, keine Svert- sach«n mitzubringen.
Vor und bis zum Abschluss der Musterung und Aushebung ist der Genuss von alkoholischen Getränken verboten.
Es wird ausdrücklich darauf hingcwiescn, dass ein Anspruch aus Reisekosten oder Entschädigung für Lohnausfall nicht besteht, sowie Einzelladung zur Musterung und Aushebung an die Dienstpflichtigen von mir nicht ergeht.
Di« Dienstpflichtigen, de «inen seit der Musterung und Aushebung im Jahr 1937 vorgenommenen Aasenthaltswechfel bei der polizeilichen Melde'behörde (Bürgermeister) und beim Wehrbezirkskommando Gießen oder Wehrmeldeamt Alsfeld nicht gemeldet haben, haben dies sofort nachzuholen.
III. Musterungs- und Aushebungsplan:
Die Musterung und Aushebung findet nach folgendem Plan statt: Zuständige Wehrersatzdienststelle: Wehrbezirkskommando Giessen. Musterungs- und Aushcbungsort: Alsfeld und Homberg a. Ohm. Musterungs- und Aushebungslokal: In Alsfeld: Hotel „Deutsches Hau", in Homberg a. Ohm: Volkshalle.
Zeit: 16.—22. Juli 1938, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr.
A. Musterung und Aushebung in Homberg a. Ohm:
1. am 16. Juli 1938, vorm. 8 Uhr, für die Dienstpflichtigen aus den Gemeinden Nieder-Gemünden, Nieder-Ofleiden, Nieder-Ohmen, Ober-Ofleiden, Ober-Ohmen Otterbach, Rülfenrod, Ruppertenrod, Schadenbach und Wettsaasen;
2. am 18. Juli 1938, vorm. 8 Uhr, für di« Dienstpflichtigen ans den Gemeinden Appenrod, Atzenhain, Bernsfeld, Bleidenrod, Büßfcld, Burg-Gemünden, Dannenrod, Deckenbach, Elpenrod, Erbenhausen, Flensungen, Gontershausen, Haarhausen, Haibach, Höingen, Homberg, Ilsdorf, Lehnheim, Lehrbach, Maulbach, Merlau und stirschgarten.
B. Musterung und Aushebung in Alsfeld:
1. am 21. Juli 1938, vorm. 8 Uhr, für bi« Dienstpflichtigen aus den Gemeinden Alsfeld, Altenburg, Angenrod Arnshain, Bernsburg, Vieben, Billertshausen Brauerschwend, Ehringshausen, Eisa, Elbenrod, Ermenrod, Eudorf, Wahlen, Wallersdorf, Windhausen, Zeilbach und Zell;
2. am 22. Juli 1938, vorm. 8 Uhr, für die Dienstpslichtigen ans den Gemeinden Eulersdorf, Fischbach, Gleimenhain, Grebenau, Groß-Felda, Heidelbach, Heimertshausen, Her-


