Freitag, 1. Juli 1938
gsrsdorf, Hopfgarten, Kestrich, Kirtorf, Leusel, Liederbach Münch-Leusel, Nieder-Breidenbach, Ober-Breidenbach Ober- Gleen, Ober-Sorg, Ohmes, Rainrod, Reibertenrod Äeimen- rod, Renzendorf, Romrod, Ruhlkirchen, Schwabenrod, Schwarz, Seibelsdorf, Storndorf, Strebendorf, Udenhausen, Unter-Sorg, Badenrod und Vockenrod.
IV. Mitzubringende Urkunden und Nachweise;
Jeder Dienstpflichtige hat zur Musterung und Aushebung mitzubringen:
A. Zur Musterung:
a) Geburtsschein,
b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder feiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpaß),
c) die Schulzeugnisse uird Nachweise über seine Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung),
d) das Arbeitsbuch; dieses hat der llnternehnier dem Dienstpflichtigen zu diesem Zwecke auszuhändigen,
e) Ausweise über Zugehörigkeit zur HI (Marine-HI, Fliegereinheiten der HI), zur SA (Martnc-SA), zur zum NSKK, zum NS-Reiterkorps, zum Deutschen Seglerverband, zum NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps) und über die Ausbildung in diesem, zum RLB (Reichs- luftfchutzbund), zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk, Gruppe Marine), zum DASD (Deutsck)er Amateustsende- und Ciirpfangsdienst), zur TN (Technische Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuer- u>ehr,
0 den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens,
8) Freifchwimmerzeugnts, Rettungsschwimmerzeugnis, Grundschein, Leistungsschein. Lchrschein der Deutschen Lebensret- tungsgeseltschaft (DLRG),
h) den Nachweis über fliegerische Betätigung, für Angehörig« des fliegerischen Zivilpersonals, der Luftwaffe, der Lust- verkshrsgesellschaften und der Reichsluftoerwaltung, die Bescheinigung des Dienststellenleiters über fliegerische und fachliche Verwendung und Art der Tätigkeit,
i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote),
k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbildung beim NSKK — Amt für Schulen, den Roiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- uird Fahrausbildung,
1) den Nachweis über die Airsbildung beim Roten Kreuz,
m) den Nachweis über die Seefahrtzeiten — Seefahrtbuch, — über den Besuch der Seefahrtschulen Schiffsingenieur- schulen, der Debeg-Funkschule ■— Vefähigungszeugnisse,
n) das Sports e eschifferze ugnis, den Führerschein des deutschen Seglerverbandes, den Schein C einer Seglersportschule, das Seesportfunkzougnis,
o) Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Arbeitspas; oder Arbeitsdienstpatz, Dienstzeitaus-weise, Pflichtenhest der Studentenschaft),
p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder ff-Verfügungstrupp«,
q) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der ff-Verfügungstruppe,
r) das Brillenrezept beim Vorliegen von Sehfehlern.
B. Zur Aushebung:
a) den Wehrpaß,
b) etwaige sonstige Unterlagen über sein Wehrdienstverhältnis,
c) bei Verlust des Wehrpasses eine Bescheinigung der Wehr- ersatzdienststelle, daß der Verlust zur, Ausstellung eines neuen Wehrpasses gemeldet worden ist,
d) Nachweise wie unter A a—r aufgeführt, soweit sie nach der Musterung erworben oder Aenderungen in ihnen vorgenommen wurden
V. Strafoorschristen und Zwangsmaßnahmen:
Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommen, oder den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandeln, werden, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, bis 150 RM. oder mit Haft bestraft. Gegebenenfalls werden sofortige polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergrifsen.
Dienstpflichtige, die während der Musterung und Aushebung gegen die militärische Zucht und Ordnung verstoßen und den Anordnungen des Wehrbegirkskommandeurs zuwiderhandeln, können von ihm disziplinarisch bestraft werden.
Versuche Dienstpslichtiger zur Vortäuschung von Krankheiten werden nach § 143 des Re i chsstrafgesetzbuches bestraft.
Alsfeld, den 27. Juni 1938.
Krcisamt Alsfeld.
Dr. S ch ö n h a l s.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Durchführung der Grundftücksvertehrsvekannt- machung; hier: die Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke.
Die Grundstücksoerkehrsbekanntmachung vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 35), die am 1. Februar 1937 in Kraft getreten ist, begründet u. a. eine Genehmigungspflicht für alle Vereinbarungen, insbesondere Pachtverträge, die den Genug der Erzeugnisse eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks zum Gegenstand haben, gleichgültig ob sie schriftlich oder mündlich abgeschlossen sind, wenn der Verpächter Eigentümer von mehr als 2 Morgen derartiger Grundstücke ist und zusammen mehr als einen Morgen verpachtet hat. Pachtverträge zwischen Ehegatten oder Personen, die untereinander in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie int zweiten Grad verwandt sind, fallen nicht unter die Genehmigungspflicht.
Ich fordere die in Betracht kommenden Persoiren hiermit auf, für alle noch nicht, genehmigten und in der Zeit nach dem 30. Januar 1937 abgeschlossenen Pachtverträge, die nach vor- stehendem genehmigungsbedürftig sind, die Genehmigung bis 15. August 1938, bei dem zuständigen Bürgermeister (Ortsverwaltung) zu beantragen. Schriftliche Pachtverträge sind dabei zweifach — Urschrift und Abschrift — vorzulegen; von mündlichen Vereinbarungen mutz der wesentliche Inhalt — Bezeichnung des Grundstücks nach Gemarkung, Flur, Nummer und Grötze und der Pachtpreis — mitgeteilt werden. Für den Abschluß von Pachtverträgen wird die Verwendung des vom Reichsnährstand herausgegebenen, bei der Kreisbauernschaft Oberhessen-Ost in Alsfeld erhältlichen Vordrucks empfoh- len.
Verpächter und Pächter sind für die Einholung der Genehmigung verantwortlich. Es liegt in beider Interesse, die Genehmigung zu, beantragen, weil die Vereinbarung über die Verpachtung' für niemand verbindlich ist, wenn die Eeneh- migung nicht erteilt wird. Di« Beteiligten müssen aber auch mit Bestrafung rechnen, wenn sie bis zum 15. August 1938 die Genehmigung nicht beantragt haben.
Alsfeld, den 24. Juni 1938
Krcisamt Alsfeld.
Dr. Schönhals.
Alsfeld, den 24. Juni 1938.
An die Bürgermeister des Kreises.
Ich weife Sie nochmals auf vorstehende Bekanntmachung hin und beauftrag« Sie, diese in ortsüblicher Weise der Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen.
Kreisamt Alsfeld.
Dr. Schönhals.
Pas R mtsver kündigungsblatt
der Kreisämter Bietzen, Triedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen tu lassen.
Oberhessische Tageszeitung


