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ber Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld
nqllroa..Q 191s | Beilage der yberhellUchen Tag°-,°itung I «Men. 29. A,Ii
Kreisamt Gießen
Betr.: Maul- und Klauenseuche in de» Gemeinden Erotzen- Linden und Rödgen.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Großen-Li nden ist der Ausbruch der Aiaul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Alte Heerstraße und die Bergstraße werden zum Sperrbezirk, der übrige bewohnte Ortsteil und die Gemarkung werden zum Beobach- tungsgeblet erklärt.
Die von der Amts-oeterniärargtstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperrbezirk, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone die Vor- chrlften der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Neg.-Bl. Nr. 5 S 25—28) sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amts- verkundigungsblatt Sir. 41) getroffenen Maßnahmen.
In der Gemeinde Rödgen ist die Maul- und Klauenseuche "loschen. Ich hebe daher die mit Verfügung vom 27. Juni 1938 getroffenen Maßnahmen wieder auf.
Gießen, den 25. Juli 1938.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.
Betr.: Sperrung einer Lahnstrecke anläßlich einer Regatta der Gießener Rudcrgesellschast.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes, die innere Verwaltung und d,e Vertretung der, Kreise und der Provinzen betreffend, vom 8. 7. 1911, wird anläßlich der Regatta der Gießener Ruder- gesellschaft 1877 e. V. die Lahn auf der Strecke vom Felsen ab- warts bis zum Wehr an den Tagen 6. und 7. August 1938 jeweils in der Zeit von 8 bis 12 llhr vormittags und von 2'bis 7 llhr nachmittags für jeglichen Verkehr (Boote und Schwimmer) gesperrt. Die Rennleitung muß aber Boots im Durchgangsverkehr je nach Lage des Rennens durchfahren lassen. Diese Boote dürfen nicht segeln, müssen ganz scharf rechts am Ufer so schnell wie möglich durchsahren und dürfen nicht anhalten, um den Ablauf des Rennens zu beobachten.
Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 1000 RM. bestraft.
E ie tzen, den 22. Juli 1938.
Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.
Betr.: Sprechstunden des Kreis- und Stadtschulamts Gießen.
An die Schulvorstände des Kreises sowie die Schulleitungen der Volks- und Berufsschulen der Stadt Gießen.
Die Sprechstunden des Unterzeichneten fallen in der Zeit vom 25. Juli bis einschl. 13. August 1938 aus.
Gie ßen, den 22. Juli 1938. <
Kreis- und Stadtschulamt. I. V.: Rebel ing.
Dienstnachrichten.
Karl Ving II., Christian Kühn, Karl Linker, Heinrich Möbus und Ernst Ulrich von Schotten wurden als Feld-geschworene für die Gemeinde Schotten ernannt und verpflichtet.
Karl Schlörb II., Ruppertsburg, wurde als Wildschaden- schatzer für die Gemeinde Ruppertsburg ernannt und verpflichtet. s
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung.
Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Eichenrod.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Eichenrod erloschen und die Schlußdesinsektioii angenommen ist, werden die durch Verfügung vom 16. 6. 1938 ungeordneten Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben.
Lauterbach, den 26. Juli 1938.
t Hessisches Kreisamt. I. V-rSchindel.
Kreisamt Alsfeld
Bekanntmachung.
Betr: Maul- und Klauenseuche im Kreise Alsfeld.
. 3m Kreise Alsfeld herrscht zur Zeit die Maul- und Klauenseuche -in den nachgenannten Gemeinden:
Schadenbach, Elbenrod, Homberg, Nteder-Ofleiden.
AufKunMseKr Soffet6 Sperrmaßnahmen unter Es werden gebildet:
Sperrbezirke: 5)ie ©eineinben und Gemarkungen Elbenrod. Schadenbach und Rieder-Ofleiden und die verseuchten Gehöfte und Weiden in Homberg.
Beobachtmigsgebiete: Gemeinde und Gemarkung Ober-Ofleiderr H!, Eememde und Gemarkung Homberg, ausgenommen die Seuchengehofte.
Schutzzone: Sämtliche Gemeinden des Kreises, soweit sie nicht dem Sperr- oder Beobachtungsgebiet zugeteilt sind.
Die von dem Kreisveterinäramt Alsfeld getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperr- eejirt, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone die Vor- sthrlrten der in meinem Amtsverkündigungsblatt Rr. 15 vom 21. Marz 1938 veröffentlichten Viehstuchenpolizeilichen Anord- nung der Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche voin 9. Marz 1938 (Hess. Reg.-Bl. Rr. 5 S 25 ®is 28) nebst Durchführungsbekanntmachung dazu vom gleichen
Anordnungen des Neichsviehfeuchengefetzes nebst Ausfuhru>1 gsvorschr>sien dazu sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Schadenbach und Maul- r’SL *n ^chner Bekanntmachung vom 31. Mai 1938 („Ober- W Z«-tung" Rr. 125 vom 31. Mai 1938) getroffenen Maß- „ Bürgermeister und die Gendarmerie des Kreises werden auf Vorstehendes besonders hingewiesen. Die Bürgermeister haben für ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu tragen
Alsfeld den 22. Juli 1938. '
Kreisamt Alsfeld. Dr. Schönhals.
_ . , Bekanntmachung.
'Setr.. Beurlaubung des Kreisveternärarzteg Veterinärrat Dr Schmidt in Alsfeld.
ar, Der Kreisveterinärarzt, Herr Veterinärrat Dr. Schmidt in Alsfeld 'st vom 22. Juli bis 14. August d. I. einschließlich be- urlaubt. Die Vertretung in allen amtstierärztlichen Dienst- gefchaften übernimmt Herr Veterinärrat Dr. Ohly in Lauterbach, Fernruf Lauterbach 278.
Die Vertretung in der Ergänzungsbeschau erfolgt gemäß der Bekanntmachung vom 30. September 1937 im Amtsverkündi- gungsblatt Rr. 63 vom 8. Oktober 1937.
.. Die Bürgermeister werden beauftragt, Vorstehendes ortsüblich bekannt zu geben.
Alsfeld den 22. Juli 1938.
Kreisamt Alsfeld. Dr. Schön hals.
Nachweisung
Uber den Stand der Maul- und Klauenfeuche in Hessen am 1. Juli 1938.
Gemeinde.
GniLbezirke
Geholte
Kretz
ins-
davon
ins-
davon
gesamt
(Sp. 1
gesamt
(St). 3
neu)
neu)
1
2
3
4
Darmstadt
1
1
1
1
Dieburg
4
2
16
14
Heppenheim
1
1
1
1
Offenbach
3
3
3
3
Alsfeld
2
1
4
1
Büdingen
7
1
22
19
Friedberg
16
3
42
22
Gießen
9
7
30
7
Lauterbach
7
5
28
21
Mainz
4
2
83
43
, Oppenheim
9
3
35
26
k Worms
6
2
13
7
12 Kreise
69
31
278
165


