Ausgabe 
29.6.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

öer Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelö

9Jr. 88. Jahrgang 1938 Beilage der Oberhessijchen Tageszeitung Gießen. 29. Juni 1938

Kreisamt Gießen

Betr.: Die Aufnahme taubstummer, hörstummer, schwerhöriger und sprachgeschädigtcr Kinder in die Taubstummenanstalt Friedberg.

An die Schulvorstände des Kreises.

Unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Nr. 1 des Hessischen Landesamtes für das Bildungswesen von 1925 und die Ihnen mit übergedrucktem Ausschreiben vom 14. Mai 1937. übersandte Mrfügung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landes­regierung vom 29. April 1937 empfehle ich Ihnen, unter Be­nutzung des in obengenanntem Amtsblatt enthaltenen Vordrucks nach Muster A innerhalb einer Woche zu berichten, ob in Ihrer Gemeinde taubstumme, hörstumme, schwerhörige Md sprach- geschädigte Kinder vorhanden find,

1. die für die Aufnahme in die Taubstummenanstalt Fried­berg an Ostern 1939 in Betracht kommen;

2. die bereits älter sind, aber bisher in der genannten Anstalt noch nicht untergebracht wurden. (S. obenerwähnte Ver­fügung vom 29. April 1937.)

Dem Verzeichnis sind für jedes Kind «beizuschlietzen:

a) der Geburtsschein;

b) der Impfschein;

c) eine Musterung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Vor­aussetzungen für die Unterbringung des Kindes in einer Taubstummenanstalt vorliegen und ob insbesondere das Kind bildungsfähig erscheint;

d) eine Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Aufnahme des Kindes in eine Taubstummenanstalt einverstanden bzw., wenn dies nicht der Fall fein sollte, welche Einwendungen sie hiergegen erheben. !

Fehlbericht ist erforderlich.

Gießen, den 20. Juni 1938.

Kreisschulamt Gießen. I. V.: Nebeling.

Vetr.: Die Aufnahme blinder und sehschwacher Kinder in die Blindenanstalt Friedberg.

An die Schulvorstände des Kreises.

Unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Nr. 1 dos Hessischen Landesamtes für das Vildungswefen von 1925 und die Ihnen mit Ubergcdrucktem Ausschreiben vom 21. Mai 1937 übersandte Verfügung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landes­regierung vom 18. Mai 1937 empföhle ich Ihnen, unter Be­nutzung des in obengenanntem Amtsblatt enthaltenefi Vordrucks nach Muster B innerhalb einer Woche zu berichten, ob in Ihrer Gemeinde blinde und sehschwache Kinder vorhanden sind,

1. die für die Aufnahme in die Blindenanstalt Friedberg an Ostern 1939 in Frage kommen;

2. die bereits älter sind, aber bisher in der genannten Anstalt noch nicht untergebracht wurden. (S. obengenannt« Ver­fügung vom 18. Mai 1937.)

Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschließen:

a) der Geburtsschein;

b) der Impfschein;

c) eine Neuerung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Vor­aussetzungen für die Unterbringung des Kindes in einer Blindenanstalt vor liegen und üb insbesondere das Kind bilbu ngsfähi g e rfche i n t;

d) eine Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Aufnähme des Kindes in eine Blindenanstalt ein­verstanden sind bzw., wenn dies nicht der Fall fein sollte, welche Einwendungen sie hiergegen erheben.

Fehlbericht ist erforderlich.

Gießen, den 20. Juni 1938. ,

Kreisschnlamt Gießen. I. V.: Nebeling.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Rödgen.

Bekanntmachung.

In der Oberen Rofengasse der Gemeinde Rödgen ist hie Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Obere Rofen- gasse wurde zum Sperrgebiet, der übrige Ortsteil und die Ge­markung Rödgen zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Die von der Amtsveterinärstelle Gießen getroffenen Maß­nahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperr­bezirk, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone die Vor­

schriften der viehseuchLnpolizeilichen Anordnung der Hess. Lan­desregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Blatt 5 S. 2528), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsverkün­digungsblatt Nr. 41) getroffenen Maßnahmen.

Gießen, den 27. Juni 1938.

Kreisamt Gießen.

I. V: Dr. Fuhr.

Dien st nachrichten.

Brandmeister Karl Laux aus Holzheim wurde kommissarisch mit der Führung der neu gegründet en Freiwilligen Feuerwehr Holzheim beauftragt. Zu seinem Stellvertreter wurde Lösch­meister Wilhelm Müller HL bestellt.

Oberbrandmei-ster Fritz Stengler aus Lich wurde kom­missarisch zum stellvertretenden Führer der Freiwilligen Feuer­wehr Lich bestellt.

Kreisamt Lauterbach

Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Wünschen-Moos.

Bekanirtmachung.

In der Gemeinde Wünschen-Moos ist die Maul- und Klauenseuche amtstierürztlich festgestellt worden. Die Anord­nungen des Kreisveterinäramts werden bestätigt.

Die Gemeinbe Wünschen-Moos wird zum Sperrgebiet erklärt.

In die Schutzzone fallen alle Gemeinden, die im Umkreis von 15 Kilometer um das Sperrgebiet liegen.

Im übrigen weifen wir auf die Bestimmungen des Reichs­viehseuchengesetzes hin.

Lauterbach, den 17. Juni 1938.

Hessisches Kreisamt.

I. V.: Schindel.

Dien st Nachrichten.

. August Löffler IV. zu Ilbeshausen ist als Wehrleiter und Heinrich Oechler zu Ilbeshausen als stellvertretender Wehrlei- ter der freiwilligen Feuerwehr für die Gemeinbe Ilbeshausen ernannt und verpflichtet worden.

Kreisamt Schotten

Schotten, den 24. Juni 1938.

Betreffend: Verhütung von Verkehrsunsällen.

An die Schulvorstände des Kreises.

Als Ergänzung meines Rundschreibens vom 20. VI. 1938 gebe ich nachfolgend «ine Verfügung des Reichsstatthalters Landesregierung Abteilung VII betr. Verhütung von Ber­kehrunfällen bekannt.

Kreisschnlamt.

I. V.: Dr.' M e u e r.

Abschrift.

Die Zeit vom 24. Juni bis 30. Juni wird im Zeichen einer großzügigen Aktion zur Verhütung der Verkehrsunfälle stehen. Alle Dienststellen des Staates und der Partei arbeiten mit. Auch die Schule darf nicht abseits stehen; gerade die Jugend mutz auf die Verhütung der Verkehrsunfälle hingewiesen werden.

Ich ordne iwljer an, datz die Schule Lehrer und Schü­ler an der Aktion lebhaften Anteil nehmen und an den Arbeiten sich beteiligen.

Die Schulleiter setzten sich sofort mit den örtlichen Behörden in Verbindung, um die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Gegebenenfalls ist den Schülern, die sich bei der Hitlerjugend in den Dienst der Sache stellen, nach den örtlichen Verhältnissen Urlaub zu erteilen.

Ferner werden in den Schulhöfen praktische Vorführun­gen stattfinden. Es wird hierbei auf die laufenden Hinweise (10 Gebote) in der Presse besonders hingewiesen.