Ausgabe 
29.1.1938
 
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Samstag, 29. Januar 1938

und Aeste sorgfältig abzukratzen und so glatt zu machen, daß die Schlupfwinkel der Schädlinge beseitigt werden. Die dabei an Apfelbäumen freigelegten Blutlausansiedlungen sind mit grobem Pinsel mit Leinöl oder mit einem anderen von der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirt, schäft anerkannten Blutlausmittel gründlich zu bestreichen oder zu bespritzen. Sind zahlreiche Wurzelblutläuse vor­handen, so müssen die Wurzeln oberflächlich sreigelegt und mit Kalk oder Tabakstaub bestreut oder mit einem von der Biologischen Reichsanstalt für Land, und Forstwirtschaft an­erkannten Spritzmittel gegen Blutläuse übevbraust werden.

4. Außer den an den Zweigen hängengebliebenen «ingetrorkne- ten Früchten (Fruchtmumien) und den Raupennestern (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) sind auch Eigelege zu entfernen. Zweige, an denen die Eierringe des Ringelspinners vorhanden sind, müssen abgeschnitten werden. Die an der Baumrinde haf­tenden feuerschwammähnlichen Eigeleg« des Schwamm­spinners sind abzukratzen oder mit Petroleum zu tränken. Die auf diese Weise von den Obstbäumen und -sträuchern entfernten Teile find sorgfältig zu sammeln und zu ver- brennen

5. Die Entfernung von Obstbäumen mit übermäßig hohen Baumkronen (§ 1 Abs. 1 Rr. 4) hat zur Voraussetzung, daß di« Durchführung der in der Verordnung vom 29. Ochtober 1937 angeordneten Bekämpsungsmaßnahme wegen der Höhe der Baumkronen nicht mehr möglich ist. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung ist für Gebiet« mit Erwerbsobstbau ein strengerer Maßstab anzulegen, weil für sie die Schäd­lingsbekämpfung weittragend« Bedeutung hat und das Unterlassen der angeordneten Bekämpfungsmaßnahme zu «iner Gefährdung des gesamten Obstanbaugebietes führen kann. In Gebieten, in denen Erwerbsobstbau nicht betrie­ben wird, und in denen die Ausbreitung der Schädlinge und Krankheiten von Natur aus weniger begünstigt ist, kann von «iner Entfernung von Obstbäumen auch mit übermäßig hohen Baumkronen abgesehen werden, wenn der Erfolg der angeordneten Schädlingsbekämpfung dadurch nicht beein­trächtigt wird, oder wenn Gründe des Naturschutzes für die Erhaltung solcher landschaftlich hervorragender Obstbäume sprechen. Durchweg ist davon auszugehen, daß Kirfchbäume, deren Höhe 10 Meter übersteigt, übermäßig hoch sind. Die Weisungen des Pflanzenschutzamtes oder seiner Beauftrag­ten über di« Notwendigkeit der Beseitigung übermäßig hoher Obstbäume sind maßgebend.

Die ordnungsgemäß nach der Verordnung und den Richtlinien durchgesührten Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung im Obst­bau werden vorbeugend «in Auftreten der Schädlinge und Krankheiten verhindern und die Vernichtung auftretender Schäd­linge und Krankheiten bewirken; si« werden neben einer sorg- fälligen Pfleg« der Obstbäum« den deutschen Obstbau auch im Interesse des Erzeugers leistungsfähig machen.

Berlin, den 6. Januar 1938. (

D«r Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

I. A.: (Unterschrift).

Kreisamt Friedberg

Vetr.: Maul- und Klauenseuche.

Bekanntmachung.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Schwalheim zum Stillstand gekommen ist, wird das aus den Gemeinden Friedberg, Bad-Nauheim, Dorheim, Röogen, Wis. felsheim und Ockstadt gebildete Beobachtungsgebiet ousgelöft.

Di« Gemeind« Schwalheim bleibt Sperrbezirk, wäh­rend die Gemarkung Schwalheim zum Beobachtungsgebiet erklärt wird.

Friedberg (Hessen), den 26. Januar 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun,

Kreisamt Büdingen

Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen; hier» Erlöschen der Seuche in Düdelsheim.

Bekanntmachung.

Die Maul- und Klauenseuche in Düdelsheim ist erloschen. Die Gemarkung Düdelsheim scheidet daher aus dem Sperrgebiet aus und wird gleichzeitig zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Hiermit scheiden aus dem Veobachtungsgebiet folgende Ge- markungen ans: Büches, Orleshausen, Rohrbach Wolf, Duden­rod, Aulcndiebach. Büdingen, Lorbach, Vonhausen, Haingriindau, Mittelgründau und die Höfe Erbacherhof, Sandhof und Ehri- stinenhof.

Büdingen, den 26. Januar 1938.

Hessisches Kreisamt. I. V.: Kessel.

Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen; hier: Ausbruch der Seuche in Altwiedermus.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Altwiedermus ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. Es wird gebildet:

s) «in Sp«rrb«zirk, bestehend aus der Gemarkung Alt- wiedermns,

b) als Veobachtungsgebiet bleibt der gleiche Bezirk wie bisher bestehen unter Berücksichtigung der ausgeschiede- nen Gemarkungen entsprechend unserer Verfügung vom 26. Januar 1938.

Di« vom Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen wer­den hiermit bestätigt. Im übrigen gelten die besonderen An­ordnungen unserer Verfügung vom 9. Dezember 1937 anläßlich des Seuchenausbruchs in Düdelsheim.

Büdingen, den 27. Januar 1938.

Hesiifches Kreisamt. I. V.: Kessel.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Kurvenreguliernngen und Pflaster­arbeiten wird di« Landstraße II. Ordnung Nr. 220 Büdingen Pferdsbach vom 2. Februar 1938 ab für jeglichen Verkehr g e» sperrt.

Umleitung erfolgt nach und von Vindfachsen über Büches WolfDudenrod und umgekehrt.

Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Büdingen, den 27. Januar 1938.

Hessische» Kreisamt.

Dar

Amtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und fllsfelö erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Bmtsstellen, das vor­liegende Material uns jeweils frühzeitig zu- kommen zu lassen.

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