klmtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und fllsfeiö
91C.113 Jahrgang 1938 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung ! Gießen, 28. Leplemdcr 1938
Kreisamt Gießen
An die Bürgermeister der Gemeinden des Kreises.
Der Herr Reichsminiister für Ernährung und Landwirtschaft hat die Vornahme einer Nacherhebung zur Vodenbenutzungs- aufnahn.-» 1038 angeovdnet. Die örtliche Durchführung dieser Erhebung im den Gemeinden obliegt in Hessen den Bürgermeistern, die zentrale Durchführung und Aufarbeitung dem Hessischen Lanfeesstatistischen Amt in Darmstadt.
In allen Gemeinden ist der Anbau von Zwischenfrüchten und von Futterpflanzen zur Samengewinnung, sowie die Spätsaaten von Flachs mit Hilfe von Zählbezirkslisten zu ermitteln.
Außerdem ist der Anbau von Gartengewächsen in Freilandkultur unter Mitwirkung der Ortsbauernführer und anderer geeigneter Sachkundiger noch zu ermitteln, soweit es sich dabei um Vor-, Nach- oder Zwischenkultnreu handelt.
Die erforderlichen Zählpapiere gehen Zhnen in den nächsten Tagen unmittelbar vom Landesstatistischen Amt in Darmstadt zu. Soweit sie bis zum 5. Oktober dort nicht eingetrosfen sind, ist unverzüglich beim Landesstatistischen Amt (Fernruf 7711, Nebenstelle 941) zu reklamieren.
Die Erhebung dient lediglich volkswirtschaftlichen und statistischen Zwecken, namentlich feer Beurteilung der Lage feer Futter-, Saatgut- und Nahrungsmittelversorgung. Es ist daher dringend notwendig, daß feie Betriebsinhaber auf Befragung feer ehrenamtlichen Zähler bereitwillig und wahrheitsgemäß Auskunft geben, wozu sie auch gesetzlich verpflichtet sind. Die mit feer Durchführung der Erhebung betrauten Personen sind nach der Deutschen Gomeinfeeoifenung verpflichtet, über die betriebsweisen Angaben das Amtsgeheimnis zu wahren.
Von den ZählpaPieren ist lediglich feie Urschrift der Gemeindeliste zu den Gemeindeakten zu nehmen,' die Reinschrift und die Zählbezirkslisten sind
spätestens am 20. Oktober 1938
unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt ein- zusenden.
' Gießen, feen 24. September 1938.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.
Kreisamt Friedberg
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Nieder-Wöllstadt.
Bekanntmachung.
In Nieder-Wöllstadt ist die Maul- und Klauenseuche erneut festgestellt worden. Der Hof des Bauern Helmut Best wird zum Sperrgebiet erklärt. Der übrige Teil feer Orts- gcmeinfee und die Gemarkung Nieder-Wöllstadt werden zum Be- obachtungsgebiet erklärt.
Friedberg (Hessen), feen 26. September 1938.
Kreisamt Friedberg (Hessen). Dr. B r a u n.
„ Betr.: Maul- und Klauenseuche in Ober-Wöllstadt.
Bekanntmachung.
In Ober-Wöllstadt ist die Via ul- und Klauenseuche erneut festgestellt worden. Die Hauptstraße vom Wiesenweg bis zur Untergasse wird zum Sperrgebiet, der andere Teil der Ortsgemeinde und feie Gemarkung Ober-Wöllstafe-t werden zum Ve- obachtungsgebiet erklärt.
Friedberg (Hessen), den 26. September 1938.
Kreisamt Friedberg (Hessen). Dr. Braun.
Kreisamt Schotten
Satzung
über die Erhebung eines Zuschlags für den Kreis Schotten.
Auf Grund von Art. 12 und Art. 94 Ziffer 1 des Gesetzes, die innere Verwaltung und die Vertretung feer Kreise und Provinzen betreffend, vom 8. Juli 1911 (Reg.-Bl. S. 324) und von Art. 1 § 1 Ziffer 5 fees Drillen Gesetzes zur Aenderung des Finanzausgleichs vom 31. Juli 1938 (RGBl. I S. 966) wird auf den Beschluß fees Krsisausschusses vom 22. September 1938 mit ' Genehmigung fees Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — für den Kreis Schotten die folgende Satzung erlassen:
§ 1.
Der Kreis Schotten erhebt zur Gvunderwerbsteuer von den Grundstücken, feie innerhalb seines Gebietes liegen, einen Zuschlag für seine Rechnung in Höhe von 2 vom Hundert fees steuerpflichtigen Wertes.
§ 2.
Diese Satzung tritt mit dem 1. Juli 1938 in Kraft.
Schotten, feen 24. September 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.
Kreisamt Alsfeld
Betr.: Einsendung der Kirchen- und Stiftungsrechnungen für das Rechnungsjahr 1937 und die Rechnungsjahre 1935/37.
An die Kirchenvorstände des Kreises.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß nach dem Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Vilfeungswcsen in Darmstadt vom 12. Mai 1933 zu Nr. K. M. II. 6841 die Handbücher fees abgelaufenen Rechnungsjahres 1937 und der ab gelaufenen Rechnungsperiode 1935/37 mit feem 30. September d. I. abzuschließen, die Rechnungen Ende Oktober an die Vorstände abzugeben und Ende Dezember an feie Hessische Gerne inderech- nuingskammer in Darmstadt einzusenden sind.
Sie wollen die Kirchenrechner hiernach verständigen und anfangs November 1938 über die erfolgte Rechnungsabgabe an Sie berichten.
Kreisamt Alsfeld. Dr. S ch L n h a l s.
Das
Amtsverkündigun gsblatt
der Kreisämter Gießen, $riebberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und fllsfelb erscheint nach Bebarf. Wir bitten bie Zmtsstellen, bas vor- liegenbe Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.
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