klmtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bü&ngen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld
Nr.87. Zavrgang 1938 Beilage der Ob er hes sif che n Tageszeitung Gießen. 26. Juni 1938
Kreisamt Gießen
Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Utphe.
Bekannt machung.
Die Bkaul- und Klauenseuche in der Gemeinde Utphe ist er- -loschen. Ich. hebe daher die mit Verfügungen vom 3. und 12. Mai 1938 an-geordneten Maßnahmen wieder auf.
Gießen, Len 22. Juni 1938.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weiber.
Vetr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Großen-Buseck. Bekanntmachung.
In zwei Gehöften der Gemeinde G r o ß e n - V u s e ck ist die Maul- und Klauenseuche fest-gestellt worden. Die Adolf-Hitler- Straße und die Anger.straße bis zum Angerplatz (ausschließlich) werden zum Sperrgebiet, der übrige Ortsteil und die Gemarkung Großen-Vufeck zum Veobachtungsgebiet erklärt.
Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperrbezirk, das Veobachtungsgebiet und die Schutzzone die Vorschriften der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. 3. 1938 (Hess. Rea-Vl. Nr. 5 S. 25—28), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsverkündi- gu-ngsblatt Nr. 41) getroffenen Maßnahmen.
Gießen, den 25. Juni 1938.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Weickartshain. Bekanntmachung.
Die Mault und Klauenseuche in der Gemeinde Weickartshain ist erloschen. Ich hebe daher die mit Verfügung vom 25. Mai 1938 angeordneten Maßnahmen wieder auf.
Gießen, den 25. Juni 1938.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüge r.
Abschrift.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Abtlg. VII Zu Nr. VII/1V. 28 460. Darmstadt, den 23. Juni 1938.
Sofort!
An die Kreis- und Stadtschulämter pp.
Die Zeit vom 24. Juni bis 30. Juni wird im Zeichen einer großzügigen Aktion zur Verhütung der Verkehrsunsälle stehen. All« Dienststellen des Staates und der Partei arbeiten mit. Auch die Schule darf nicht abseits stehen; gerade die Jugend muß auf di« Verhütung der Vevkehrsunfälle hingewiesen werden.
Ich ordne daher an, daß die Schule — Lehrer und Schüler — an der Aktion lebhaften Anteil nehmen und an den Arbeiten sich beteiligen.
Die Schulleiter setzen sich -sofort mit den örtlichen Behörden in Verbindung, um die erforderlichen Maßnahmen in d-ie Wege zu leiten. Gegebenenfalls ist den Schülern, die sich bei der Hitler-Jugend in'tien Dienst der Sache stellen, nach den örtlichen Verhältnissen Urlaub zu erteilen.
Ferner werden in den Schulhöfen praktische Vorführungen stattfinden. Es wird hierbei auf die laufenden Hinweise (10 Gebote) in der Presse besonders hingerviesen.
Im Auftrag: gez. Großmann.
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung.
Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Zahmen.
In der Gemeinde Zahmen ist die Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt worden. Die Anordnungen des Kreisveterinäramts werden bestätigt.
Die Gemeinde Zahmen wird zum Sperrgebiet erklärt.
In die Schutzzone fallen alle Gemeinden, die im Umkreis von 15 Kilometer um das Sperrgebiet liegen.......
Im übrigen weisen wir auf die Bestimmungen des Reichs- viehseuchengesetzes hin.
Lauterbach, den 22. Juni 1938.
Hessisches Kreisamt: Bonhard.
Anordnung über den Ladenschluß in den Landgemeinden.
Vom 8. Juni 1938-
Auf Grund des § 30 der Atb«itszei tordnung vom 26. Juli 1934 (Reichsgefetzblatt I S. 803) wird für offene Verkaufsstellen in Gemeinden mit vorwiegend landwirtschafttreibender Bevölkerung der Ladenschluß während der Zeit bis Ende September 1938 widerruflich auf 20 Uhr festgesetzt.
Angestellte und Arbeiter dürfen in der Zeit von 19 bis 20 Uhr nicht beschäftigt werden.
D a r m st a d t, den 8. Juni 1938.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —.
Lauterbach, den 16. Juni 1938.
Vetr.: Ladenschluß in den Landgemeinden.
An die Bürgermeister und Gendarmeriestationen des Kreises.
Unter Hinweis auf vorstehende Anordnung empfehle ich Ihnen, darüber zu wachen, daß die festgesetzten Ladenschlußzeiten eingehalten und nach 19 Uhr Angestellte und Arbeiter nicht mehr beschäftigt werden. Die Bürgermeister haben die Anordnung ortsüblich bekannt zu machen.
Kreisamr Lauterbach. I. V.: Schindel.
Kreisamt Schotten
Betr.: Beurlaubung der Knaben zur Teilnahme an den Bann- sportwettkämpfen.
An die Schulvorstände des Kreises.
Ich bin damit einverstanden, daß die an den Bannsport- wettkainpfen in Nidda teilnehmenden Jungen, soweit dies erforderlich ist, beurlaubt werden.
Schotten, den 21. Juni 1938.
Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. Meuer.
Betr.: Berdunkelungsübung vom 4. bis 6. Juli 1938.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Ich verweise Sie auf die im redaktionellen Teil der heutigen Ausgabe dieses Blattes stehende Notiz über die Verdunkelungsübung vom 4. bis 6. Juli d. I. und beauftrage Sie, gemeinsam mit den Amtsträgern des Reichsluftschutzbundcs und den örtlichen Dienststellen der Partei die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Bei den Vorbereitungsmaßnahmen sind die Ihnen mit meinem Ausschreiben vom 8. Januar 1937 mitgeteilten Richtlinien über Berdunkelungsübungen zu beachten. Ich beauftrage Sie weiterhin, den Zeitpunkt der Uebung ortsüblich wiederholt bekanntmachen zu lassen.
Schotten, den 24. Juni 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: gez. Schwan.
Betr.: Musterung und Aushebung.
B e k a n u t in a ch u n g.
Durch die Verlegung des RAD-Lagers Babenhausen II muß die für den 30. Juni 1938 in Babenhausen II angesetzte Musterung und Aushebung in Ulrichstein stattfinden. Musterungsund Aushebungslokal ist die Volksschule in Ulrichstein. Die Gestellungspflichtigen aus den Gemeinden Vobenhaufen II, Helpershain, Höckersdvrf, Köddingen, Kölzenhain, Meiches, Ober- Seibertenrod, Unter-Seibertenrod, Rebgeshain, Schmitten, Stumpertenrod, Ulrichstein und Wohnfeld haben daher am 30. Juni 1938, vormittags 7.30 Uhr, in Ulrichstein zu erscheinen.
Außerdem müssen in Ulrichstein die Gestellungspflichtigen aus den Gemeinden Altenhain, Fcldkrückcn und Groß-Eichen erscheinen.
Ferner werden die Gestellungspflichtigen der Gemeinden Ober-Schmitten und Rainrod aufgefordert, nicht am 29. Juni, sondern bereits am Dienstag, dem 28. Juni 1938, im Musterungslokal in Schotten vormittags 7.30 Uhr zu erscheinen.
ch o tt e n , den 23. Juni 1938.
Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.


