Donnerstag, 28. April 1938
2. 3m d«r Gemeinde Gl au berg ist die Maul- und Klauenseuche erneut aungebrochen. Die Hauplstrage von der Äirc(>e bis zum Hcnis Rr. 42, sowie die Brau passe und Benina-naä» Sperrgebiet, der übrige Teil $nm Veobachtungebiet
Die von dem Kreisveterinäramt Büdingen an geordneten Ma^ahmen werden xeweils bestätigt. ^ln übrigen wird auk &tc ^'estlmmung, des Re ich s »ie hsc uche uge se tz es verwiesen
VLdinigen, den 22. April 1938.
Kreisamt Büdingen.
3- V.: Kessel.
Anordnung betreffend die Festsetzung von Verbraucherhöchstvreiken für Spetsekarkoffeka für die Monate Mai und Juni 1338 vom 14. April 1938.
®runö “on ZMer l Absatz 2 ver Ersten Anordnung iq?r ^tc^5Eommt^(Trs mr die Preisbildung vom 12 Dezember irh^i"zerger Rr 291 nom 14. Dezember 1936) bestimme ti. gSte. Seile«.
3.95
3,65
3,75
0,43
3,60 0,42
4,05
0,46
3,45
3.30
2,95
3,75
3,60
3,36
0,39
für gelle Sorten
fe 5» Stg RM
Lis zu 3,75 . „ 33»
für weitze, tote und Moue Sorten
je 50 Kg RM
bis zu 3,45 .. 3.55
5ci Abgabe von 5 Kilogramm an durch den Kkernverteiker.......
2. Auf dem flachen Lands und in den Orten, in denen dis Versorgung durch den Erzeuger unmittelbar sicher- gestellt werden kann, das sind alle Ge» morden, die nicht, unter t. anfgeführt Lei Zufuhr frei Wohnung oder Keller des Verbrauchers durch den Emp- fangsverkeiler oder ab Verkaufsstelle des Kleinverteilers.......
Lei Abgabe von 5 Kilogramm an . .
3 Bei Absatz durch de« Erzeuger an den Verbraucher von 50 Kg. an a) an die unter 1. genannten Gebiete b) an die unter L genannten Gebiete
4. Soweit der Verbraucher die Kartoffeln beim Erzeuger abholt . ..
bei Abgabe ab Waggon oder Lager des Empfangsverteilers . '. ....
bei Zufuhr frei Keiler des Kleknverteilers bei Zufuhr frei Ksller/Wohnung des Verbrauchers durch den Empfangs- Verteiler.........
Lei Abgabe ab Verkaufsstelle des Kleinverteilers . .
I.
bpEskartoffelu an die Verbraucher
festgesetzt & 3°' '5Um 1938 werden nachstehende Höchstpreise
h[.Jn "L'en. Industriebezirken und fonstrgen Orten in dnrG hlt ^?rsorgung mit speiiekartoffeln nicht unmittelbar durch den Erzeuger stchergestellt werden kann und zwar m wie^^."^"^w^LLr. Gtetzeu Akainz, Offenbach und Worms, so- wre m den nn Kreise Offenbach a. M. gelegenen Orten Bieber Duchschlag und Reu-J euburg 1 er’
II.
. Dersandverteilerfpanne beträgt Je 50 Kilogramm u - ■ ltt Len festgesetzten Verbraucherhöchstpreisen enthalten. Sie darl weder über- noch unterschritten werden.
III.
, „ i- .Auf die für gelbe Speisekarkoffeln festgesetzten Erzeuger- festpreise (3,25 RM. je 50 Kilogramm frachtfrei Empfangs- station) wrrd für die „Juli- (Nieren) ein Sortenzuschlag von höchstens 1,— RM. je 50 Kilogramm und für „Frühe Hörnchen" „Tannenzapfen" (Rote Mäuse) und „Eifler Platte" ein solcher von höchstens 2,— RM. je 50 Kilogramm gestattet.
2. Für die „2uli" (Nieren) und „Frühe Hörnchen", „Tannenzapfen" (Rote Mäuse) und „Eifler Platte" erhöhen sich die unter l. festgesetzten Verbraucherhöchstpreife für gelbfleischige Speisekartoffeln entsprechend.
IV.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung znwiderhandelt, wird gemäß den §§ 4 und 5 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen oqm 26. November 1936 (Reichsgefetzbl. l 6. 955) bestraft.
Kreisamf Schotten
Kreisamt Alsfeld
V
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1938 in und am 30. Ium 1938 außer Kraft.
Darmstadt, den 14. April 1938.
Der Neichsstattbalker in H-sieu — Landesregierung — Stelle für die Preisbildung.
3n Vertretung: Reiner.
Bctr.: Wiesenrundgang im Frühjahr 1938.
An die Herren Bürgermeister des Kreises und das Polizeikommissariat Laobach.
m erinnern die Rückständigen an die Erledigung unserer
KÄÄJJP ”■ »’•
Schotten, den 23. April 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. V.: S ch w a n.
Der Rekchsstatthaltce in Hessen
— Laodesregierung — Darmstadt, den 3t März 1938. Wtetlung vir "Y 1
Zu Nr. VII/IV. 26 512.
Betreff: Cchulsparwese».
An die Kreis- und Stadtscholämter, die Direktionen der höheren Schulen und die Direktionen der gewerblichen tknterrichtsanstalten.
Zur Sicherung der bei Genossenschaften angelegten Schulspareinkagen in Hessen hat Vie Landesbauernkafse RHein-Main- Neckar e. G. in. b. H. in Frankfurt a. Di. bei der Deutschen Zentralgenossenschaftsbank in Berlin Wertpapiere hinterlegt mit der Maßgabe, daß über diese Wertpapiere von der Lair- desbauernkasse nur mit meiner schriftlichen Einwilligung verfügt werden darf. Die Absicherung der Schulsparanlagen bei Genchsenschasten wird, künftig tn der Weise erfolgen, daß alljährlich nach dem nationalen Spartag die Höhe sämtlicher Einlagen festgestellt wird und danach eine entsprechende Erhöhung der Absicherung erfolgt.
Ich gebe Ihnen von dieser generellen Durchführung der Absicherung Kenntnis und ersuche Sie. die Schulleitungen an« zumeisen, nunmehr umgehend die in ihren Händen befindlichen Urkunden von Einzelbürgschaften, die die Deutsche Zentral- genossenschaftskaffe für Schu lspa r kaffe ne kn la gen übernommen hatte, an die betreffendsn Kreditgenoffenschaften zurückzugeben.
Im Auftrag: Großmann.
Alsfeld, den 21. April 1938.
Betr.: Bodenbcnutzungserhebung 1938.
A» die Bürgermeister des Kreises.
. Wie in den Vorfahren, wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft wiederum eine Bodenbenutzungserhebung, und zwar mit dem 14. Juni als Stichtag durchgeführt. Die Betriebs- mhaber ustv. find auf Grund der Verordnung über Ausknnfts- pflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. I Seite 723', 724) verpflichtet, bis von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich-statistischen Zwecken.
Das Landesstatistische Amt läßt Ihnen alle zur Durchfüh- rung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere demnächst unmittelbar zugehen. Sollte diese Sendung bis zum
25. Mai
bei Ihnen nicht eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüglich das Landesstatistische Amt. Fernruf 7711, Nebenstelle 941, benachrichtigen.
Die Ihnen vom Landesstatistischen Amt zugehende Anleitung (auf rotem Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Den Bürgermeistern wird anhekmgestellt, gemäß § 22 der Deutschen Gemeindeordnung einen Bürger zum ehrenamtlichen Erhebungsleiter zu bestellen, der unter Verantwortung des Bürgermeisters die Bodenbenutzungsaufnahme durchführt.
Rach Durchführung der Erhebung sind die grünen Gemeindebogen, Hilfsblätter und braungedruckten Betriebsbogeir pünktlich
am 25. Juni
an das Laadesstakistffche Amt in Darmstadt zurückzusenden.
Kreisamt Alsfeld.
Dr. Schönhals.


