Amtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Liehen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld
Nr.«4. ,;obtgong 1938 I Beilage der Ob erhef ji sche n Tageszeitung GtoSon. 28. April 1938
Kreisamt Friedberg
Einordnung bcttefienb die Festsetzung von Verbraucherhöchstpreisen für Speisekartoffeln für die Monate Mai und Zuni 1938 ♦ vom 14. April 1938.
. £ul ©runö von Ziffer 1 Absatz 2 der Ersten Anordnung lum- ^ld!®fl,mnilffat9Jut die Preisbildung vom 12. Dezember 1938 (Reichsanzeiger Mr. 291 vom 14. Dezember 1936) bestimme $J' Benehmen mit dem Kartoffelwirtichaftsverband tzessen- Rassau Frankfurt a M.. was folgt: ‘
ö'tr sie Abgabe von Speisekartosfeln an die Verbraucher festg'esetz^"^ 6,9 30- ^uni 1938 werden nachstehende Höchstpreise
1. 3n Städten, Jndustriebezirlen und sonstigen Orten in denen die Versorgung mit Speisekartosfeln nicht unmittelbar durch den Erzeuger stchergestellt werden kann und zwar in Bingen Darmstadt, Siegen, Mainz, Offenbach und Worms so- bcn imv^clieJDflen6a^ “• M. gelegenen Orten Bieber, Buchschlag und Neu-Isenburg,
für weiße, rote und blaue Sortea
Set ’Ubciitbe ab Waggon oder Lager des Empfangsverteikers......
Sei Zufuhr frei Keller des Kleinverteilers ber Zufuhr frei Keller/Wohuung des
Verbrauchers durch den Empfangs- verteiler .....
Lei Abgabe ab Verkaufsstelle' des Klenwerteilers ........
6ci Abgabe von 5 Kilogramm an durch hen Kleinverteiler .
, 9Iuf dem flachen Lande und in de'n^Orten, in denen die Versorgung durch den Erzeuger unmittelbar ficher- gestellt werden kann, das find alle Gemeinden. die nicht unter 1. aufgeführt find,
Lei Zufuhr frei Wohnung ober Keller des Verbrauchers durch den Empfangsverteiler oder ab Verkaufsstelle des Kleinverteilers
dek Abgabe von 5 Kilogramm an . .
3. Bei Absatz durch den Erzeuger an den Verbraucher von SO Kg. an a) an die unter 1. genannten Gebiete b) an die unter 2. genannten Gebiete
4. Soweit der Verbraucher die Kartoffeln beim Erzeuger abholt . .
j- 50 Rg RM
bis zu 3,45
,. 3,55
„ „ 3,65
„ „ 3,75
, „ 0,43
. 3,30
„ „ 0,39
.. 3,45
„ „ 3,30
2,95
für gelle Sorten
fe 50 Kg RM.
bis zu 3,75 „ „ 3,85
„ „ 3.95
„ , 4,05
„ „ 0,46
„ „ 3,60
» » 0,42
„ „ 3,75
„ M 3,60
3,25
li.
Berfandverteilerfpanne beträgt je 50 Kilogramm 0,20 RM. und ist tn den festgesetzten Verbraucherhöchstpreisen enthaften »te &arf weder über- noch unterschritten werden.
III
, L ,^uf Oie rür gelbe Speiiekartoffeln festgesetzten Erzeuqer- festpretse (3,25 RM. je 50 Kilogramm frachtfrei Empfaiiqs- statlon) wird für die „Juli" (Mieren) ein Sortenzuschlag von höchstens 1,— RM je 50 Kilogramm und für „Frühe Hörnchen" „Tannenzapfen" fRote Mäuse) und „Eisler Platte" ein solcher von höchstens 2,— RM. je 50 Kilogramm gestattet.
2. Für die „Juli" (Mieren) und „Frühe Hörnchen", „Tannenzapfen" lRote Mäuse) und „Eifler Platte" erhöhen sich dte unter I festgesetzten Verbraucherhöchstpreise für gelbsleischiqe Speiiekartoffeln entsprechend
IV
DKr vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung juwiderhandelt, wird gemäß den §§ 4 und 5 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26 November 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 955) bestraft.
Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1938 in am 30. Juni 1938 außer Kraft.
Darmstadt, den 14. April 1938.
©fr Neichsstattl,alter in Sellen - Landesregierung - Stelle für die Preisbilduiig.
In Vertretung: Meiner.
Mu die Herren Bürgermeister des Kreises!
Vorstehende Anordnung ist in ortsüblicher Weise in Ihrer Gemeinde bekannt zu machen.
Friedberg/H., den 21. April 1938.
Kreisamt Friedberg.
I. V.: Bach.
Dienstnachrichten.
Karl Fauerbach und Lina Margarete Fauerbach, beide in -KCnM, wurden zu Wiegemeistern der Gemeinde Rendel ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Büdingen
An die Herren VürgerMeifter des Kreises!
Sie wollen obige Anordnung beachten und ihre ortsübliche Bekanntmachung veranlassen.
Büdingen, den 22. April 1938.
Kreisamt Büdingen.
I. V.: Burk.
Betreffend: Die Verminderung der Herbstzeitlose.
An die Herren Bürgermeister des Kreises!
. Die nachstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald ortsüblich veröffentlichen.
., Di« Vertilgung der Herbstzeitlosen auf in eigener Vewirt- fchaftung stehenden Gemeindewiesen hat auf Kosten der Gemein- den zweckmäßigerweise durch Kinder zu geschehen. Auf verpachteten Wiefen hat der Pächter dafür Sorge zu tragen.
. Gegen säumige Wiesau besitzen haben die Feldschiitzen Anzeige zu erheben.
Die Felvfchützen find hiernach zu bedeuten.
Büdingen, den 21. April 1938.
Kreisamt Büdingen.
I. 93.: Surf.
Bekanntmachung.
Betreffend: Wie oben.
Auf Grund des Art. 24 der Wiesenpolizeiverordnung ord-- nen wir hiermit an, daß die. auf den Wiesen wachsenden Herbstzeitlosen zur Zeit des höchsten Saftsiaudes, welcher demnächst eintieten wird durch Ausstechen, Ausrnpfen oder Abhacken der Pflanze samt Schaft und Zwiebel beseitigt werden
. hat möglichst bei feuchtem Wetter zu geschehen, damit ®er ft nicht |chon dicht unter dem Boden ab bricht.
Die Pflanzentelle sind sorgfältig zu beseitigen und dürfen werden rs Ä3ege oder in Flfchgewäsier geworden
Die Beseitigung der Herbstzeitlose hat bis zum 1. Juni ‘•3s. bei Vernieidung der Deranzeigung säumiger Wieseil- besitzer stattzufinden. 1
Büdingen, den 21. April 1938.
Kreisamt Büdingen.
3- 95.: Burk.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche int Kreise Büdingen.
Bekanntmachung.
1. In der Gemeinde Mieder-Mockstadt ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Kellergasse bis zur Ecke wird zum Smrrgebret, der übrige Teil der Gemeinde zum Beobach- tungsgebret erklärt.


