5imtsverkündigungsblatt
der Kreisämter (Dießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und 5lts-eld
Nc. 123 Jahrgang 193S '-Beilage Der Oberhessische n Tageszeitung
Giessen, 27. Oktober 1938
Kreisamt Gießen
Vetresiend: Schafherde in Garbenteich.
Bekanntmachung.
Bei der Schafherde in Earbenteich ist die Schafräude fest- gestellt worden. Die Schutzmaßnahmen der §§ 248 ff der Ausführungsverordnung zum Reichsviehstuchengesetz find angeordnet.
Gießen, den 25. Oktober 1938.
Kreisamt Gießen.
I. 93.: Weber.
Betreffend: Manl- und Klauenseuche in den Gemeinden Odenhausen, Lang-Göns und Utphe.
Bekanntmachung.
Im Hosgut Appenborn bei Odenhausen ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Der Gutshof nebst dem zugehörigen Gelände wird zum Sperrbezirk erklärt.
Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperrbezirk und die Schutzzone di« Dorschriften der viehseuchenpoli- zeilichen Anordnung der Hess. Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Bl. Nr. 5 S. 25—28), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsverkündiguirgsbla tt Nr. 41) getroffenen Maßnahmen.
In den Gemeinden Lang-Göns und Utphe ist die Seuche erloschen. Ich hebe daher die mit Bekanntmachungen vom 4. August bezw. 30. September 1938 angeordneten Maßnahmen wieder auf.
Gießen, den 25. Oktober 1938.
Kreisamt Gießen.
I. 93.: Weber.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Queck- born, Großen Buseck und Oppenrod.
Bekanntmachung.
Da in der Gemeinde Queckborn weiter« Seuchenfälle aufgetreten finb, wird in Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 22. September und 8. Oktober 1938 das ganze bebaute Orts- gebiet zum Sperrbezirk erklärt. Die Gemarkung bleibt Beobachtungsgebiet mit Ausnahme der in der B«kanntmachuug vom 8. Oktober 1938 zum Sperrbezirk erklärten, von der Schafherde beweideten Feldteile.
In Großen-Buseck ist die Maul- und Klauenseuche auch im Viehbestand des Hofguts festgestellt worden. Es werden daher in Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 28. September 1938 bet Gutshos, sowie die ganze Schloßgass« zum Sperrbezirk erklärt.
, 3’t Oppenrod wird wegen der Ausbreitung der Seuche
rn Ergänzung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1938 bcr Sperrbezirk auf die Hauptstraße bis zum Ortsausgang nach Eroßen-Buieck ausgedehnt.
Gießen, den 25. Oktober 1938.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Weber.
Bekanntmachung.
Die Firma Heinrich Löhr, Obevh. Feilenfabrik in Lollar, beabsichtigt, auf, dem Grundstück der Gemarkung Lollar Flur I 154, Bleichstraße 17, einen Dampfkessel anzulegen und in Betrieb zu nehmen. Ich bringe dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis^ mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung schrift- Kch oder zu Protokoll bei mir vorzubringen. Nach Ablauf der pxriit können Einwendungen nicht mehr angebracht werden. Ve- ichreibnngen und Pläne liegen innerhalb der vorbezeichneten Frist auf meiner Registratur zur Einsichtnahme offen.
Gießen, den 22. Oktober 1938.
Hessisches Kreisamt.
2. V.: Dr. Fuhr.
Dien jt nachrichten.
Der Landwirt Adolf Walther von Rabertshausen, wurde zum zweiten Beigeordneten der Gemeinde Rabertshausen ernannt.
Kreisamt Schotten
Bekanntmachung.
Betr.: Schießübungen der Gendarmerie des Kreises Schotten.
Am 27. Oktober, von 8'/- U-Hr ab finden auf den Schieß- ständen des Schützenvereins Schotten an der Straß« Schotten- Gedern Schießübungen der Gendarmerie statt. Dauer des Schießens bis 11.30 Uhr. Während der genannten Zeit ist das Gelände ibei den Schießständen und zwar Weg vom Schießstand nach Dusenborn einschließlich bis Fußpfad nach Eschenrod einschließlich polizeilich gesperrt. Die aufgestellten Warnungsschilder sind zu beachten.
Schotten, den 25. Oktober 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. 93.: Schwan.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
Vom 19. September 1938.
Auf Grund der §§ 17, 18 ff. und 79 Abs 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S 519) wird zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche für das Land Hessen folgendes bestimmt:
§ 1.
Der § 13 Abs. 1 Satz 1 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 9. März 1938 (Reg.-Vl. S. 25) erhält folgende Fassung:
Zu Nutz- und Zuchtzwecken aus verseuchten Ländern bzw. Regierungsbezirken eingeführt« Rinder, Schafe und Ziegen werden am Bestimmungsort auf die Dauer von 5 Tagen, Schweine auf die Dauer von 14 Tagen, der polizeilichen Beobachtung unterstellt.
§ 2.
Dies« Anordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.
Darmstadt, den 19. September 1938.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —
I. 93.: Reiner.
Bekanntmachung.
Betr.: Gemeindcsinanzstatistik; hier: die Veröffentlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Ee- meindeverbände.
Die Finanz- und Kassenlage des Kreises Schotten kann im 1. Halbjahr 1938 als ausgeglichen betrachtet werden.
Die vorhandene Stetigkeit der Finanzentwicklung wird auch bei regelmäßigem Steuereinaang anbalten. Fehlbeträge stehen nicht zu erwarten, zumal sich "die Ausgaben streng im Rahmen des Voranschlags'bewegen werden.
Schotten, den 18. Oktober 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten.
I. 93.: Schwan.
Kreisamt Lauterbach
Bekanntmachung.
Betr.: Den Krämermarkt in Eunzenau am 28. Oktober 1938.
Der auf Freitag, den 28. Oktober 1938 festgesetzte Kramer- markt in Gunzenau kann infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche nicht stattfinden.
Lauterbach, den 24. Oktober 1938.
Kreisamt Lauterbach.
Vonhard.


