Ausgabe 
27.11.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Zriedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und aisfelb

Nr. 134 Jahrgang 1S38 Beilage der Oberhesfijchen Tageszeitung Giotzen,27.November 1938

Betreffend: Pferdeergänzungsvorfchrift vom 13. 8. 1838; hier: Erfassung der Pferde und Bespanufahrzeuge.

Gemeinsame Bekanntmachung der Kreisämter Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach

über eine Bestandsaufnahme aller Pserdc lMaultiere, Maulesel) und Bespannsahrzeugc.

Auf Grund des Wohrleistungsgesetzes vom 13. Juli 1938, 8 3 Absatz 2 Satz 2 und § 15 Nr. 1 und 2 und der gemäß § 38 oieses Gesetzes erlassenen Pferdeergänzungsvorschrift vom 13. August 1938 findet eine Bestandsaufnahme aller Pferde, Maul­tiere und Maulesel (nachstehend der Kürze halber als Pferd« bezeichnet), sowie aller Bespann-fahrzeuge statt.

Zu diesem Zweck find die Pferde und Bcspaniifahrzeuge bei dem Bürgermeister der Gemeinde anzumvkdcn, in der sie am 15. Dezember 1938 ihren dauernden Standort haben.

Die Anmeldung hat bis zum 22. Dezember 1938 zu erfolgen.

Zur Anmeldung verpflichtet ist in erster Linie der Eigen- tiimer. Befindet sich das Pferd oder Bespannsahrzeug nicht im Besitz oder Gewahrsam des Eigentümers, so ist statt seiner der Besitzer oder Eewahrsamsinhaber zur Anmeldung verpflichtet.

Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie hat zu enthalten:

1. bei Pferden:

a) Bor- und Familienname, Wohnort und Wohnung des Eigentümers, Besitzers und Gewahrsamsinhabers.

b) Namen, Farbe und Abzeichen des Pferdes, ferner das Geschlecht, die Größe (Stockmaß) und das Alter des Pferdes (bei gewerbsmäßigen Pferdehändlern sind die Handelspferde nur zahlenmäßig anzugeben),

2. bei Befpannfahrzeugen:

a) Bor- und Familienname, Wohnort und Wohnung des Eigentümers, Besitzers und Gewahrsamsinhabers.

b) Art des Befpannsahrzenges (Kasten-Plattenwagen, gefe- federt ungefedert, leichter schwerer Kastenwagen uswh

Anmerkung: Unter , grasten wagen" sind alle Fahrzeuge zu versehen, di« mit Seiten- sowie Vorder- und Hinterbrettern versehen sind. UnterPlattenwagen" sind auch dieTafel­wagen" zu rechnen. Fahrzeughersteller und -Händler' Haven auch ihre Lagerbestände anzumelden.

Treten später Aenderunge» in den gemeldeten Angaben durch Zugang »der Abgang von Pferden oder Befpannfahrzeugen ein, so sind diese Aenderungen gleichfalls beim Bürgermeister anzumelden und zwar zu Terminen, di« jeweils durch besondere Bekanntmachung bestimmt werden. Wer eine Beorderung zur Gestellung bestimmter Pferde erhalten hat oder «rhälts hat gemäß der auf dieser Beorderung aufgcdruckten Anweisung jede Aenderung alsbald besonders anzumelden.

Kosten, die durch die Anmeldung entstehen, hat der An­meldepflichtige zu tragen.

Verletzungen der Anmeldepflicht werden noch § 34 des Wchrleistungsgesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft, in schweren Fällen mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Gießen, den 26. November 1938.

Für die Kreisämter

Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach der Kreisdirektor des Kreises Gießen.

Dr. Lotz.

Kreisamt Gießen

Bekanntmachung.

Gemäß § 105b Abs. 2 in Verbindung mit § 41a Reichs- gewcrbeoidnung wird für die Gemeinden des Landkreises Gießen das Offewhalten der Verkaufsstellen an den beider letzten Sonn­tagen vor Weihnachten (11. und 18. Dezember) in der Zeit von 1318 Uhr gestattet.

Gioßen, den 23. November 1938.

Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.

Kreisamt Friedberg

Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreis Friedberg. Bekanntmachung.

In Dorn-Ajscnhcim ist die Maul- und Klauenseuche aus« gebrochen. Di« Adolf-Hitler-Straße in Dorn-Assenheim wird daher zum Sperrgebiet und die übrige Gemeind« und di« Gvniarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt Friedberg getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach­tungsgebiet die in meiner Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 'vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getrof­fenen Anordnungen.

Friedberg, den 24. Noveurber 1938.

Kreisamt Friedbcrg/H.

Dr. Braun.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreis Friedberg. Bekanntmachung.

In Bönstadt ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochcn. Die Gemeinde wird daher zum Sperrgebiet und di« Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt Friedberg getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in meiner Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 _ (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getrof­fenen Anordnungen.

Friedberg, den 24. November 1938.

Kreisnmt Friedberg/H.

Dr. Braun.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreis Friedberg.

Vekanntmachung.

In Wölfersheim ist di« Maul- und Klauenseuche ausge­brochen. Di« Gemeind« wird daher zum Sperrgebiet und die Gemarkung zum Veobachtungsgebiet erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt Friedberg getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgsbiet und das Beobach- tungsgcbiet die in meiner Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (AmtsverkllndigungSblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getrof­fenen Anordnungen.

Friedberg, den 24. November 1938.

Kreisamt Friedberg/H.

Dr. Braun.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreis Friedberg.

Bekanntmachung.

In Södel ist bi« Maul- und Klauenseuche erneut arcsge­brochen. Die Sackgasse in Södel wird daher zum Sperrgebiet und bi« übrig« Gemeinde und die Gemarkung zum Veobach- tungsgebiet erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt Friedberg getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgcbiet bi« in meiner Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigunqsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getrof- fenen Anordnungen.

Friedberg, den 24. November 1938.

Kreisamt Friedberg/H.

Dr. Braun.