Ausgabe 
27.9.1938
 
Einzelbild herunterladen

Flmtsverkündigungsblatt

ber Ureisämter Gießen, Zriebberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten unb Hlsfelö

91C.112 Jahrgang 1938 Beilage der Oberhefsischen Tageszeitung Gießen,27.September 1938

Kreisamt Gießen

Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeind« Queckborn.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Queckborn ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Di« Untergasse wird zum Sperrbezirk, der übrige bewohnte Ortsteil und die Gemarkung werden zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Die von der Amtsveterinärstelle Gießen getroffenen Maß­nahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperr- bezirk, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone die Vorschrif­ten der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauen­seuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Bl. Nr. 5 S. 2528) sowie bi« anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsveikündi- gungsblatt Nr. 41) getroffenen Maßnahmen

Gießen, den 22. September 1938.

Kreisamt Gieße». I. V.: Weber.

Betr.: Kinderarbeit in gewerbliche» Betriebe».

An die Schulvorstände des Kreises.

Ich sehe der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 15. Oktober 1938 entgegen.

Fehlbericht nicht erforderlich.

Gießen, den 21. Septeniber 1938.

Kreisschulamt Gießen. I. V.: Nebeling.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Treis a.d.Lda.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Treis a. d. Lda. ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Ich Hobe daher die mit Verfügung vom 9. August 1938 getroffenen Maßnahmen wieder auf.

G i e ß e n, den 20. September 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung

Betreffend: Heranziehung zur Luftschutzpslicht ini Selbstschutz.

Alle bisher von dem Reichsluftschutzbund und seinen ört- licheir Dienststellen zur Dienstleistung im Selbstschutz beorderten Personen werden hiermit auf Grund der §§ 2 und 5 des Luft- schutzgesetzes oom 26. Juni 1935 in Verbindung mit § 9 der Durchführungsve rordnu n g zum Luftschutzgefctz vom 4. Mai 1937 ju den von ihnen bereits seither ausgeübten oder ihnen zu­künftig durch de» Reichsluftschutzbund und seinen örtlichen Dienststellen übertragenen Dienstleistungen im Selbstschutz herangezogen.

Lauterbach, den 22. September 1938.

Kreisamt Lauterbach.

Bon Hard.

Kreisamt Schotten

Dienstnachrichten.

Otto Becker von Groß-Eichen wurde als Führer der Frei­willigen Feuerwehr Groß-Eichen, und Albert Korell von Groß-Eichen als dessen Stellvertreter ernannt und verpflichtet.

Diphtherie-Schutzimpfung!

Ein dringender Appell a» die Eltern!

Es sind in letzter Zeit in einem Orte des Kreises Schotten und in Schotten selbst wieder Diphtherie-Fälle aufgetreten.

Ich richte deshalb an olle Eltern, die ihre Kinder haben nicht schutzimpfen lassen, den dringende» Appell, nun­mehr, da es den Anschein hat, daß die Seuche wieder in den Win ter monaten im Zunehmen begriffen ist, ihre Kinder vom 1. Lebensjahr ab sämtlich schutzimpfen zu lasten. Die Schutz­impfung kann von jedem prakt. Arzte ausgeführt werden. Sie wird diesmal nicht in Sammelterminen vom Staatlichen Ge­sundheitsamt durchgeführt werden, die Hausärzte haben sich jedoch schon vor längerer Zeit bereit erklärt, die Impfungen vorzunehmen. Die Impfung selbst ist völlig gefahrlos und hinterläßt weder Narben noch sonstige Schädigungen. Sie bietet aber den Kindern Schutz vor dieser furchtbaren Krankheit.

Gs ist im Interesse der Volksgesundheit eine selbst­verständliche Pflicht, daß alle Eltern ihr« Kinder schutzimpfen lasten.

Der Amtsarzt deg Staat!. Gesundheitsamtes des Kreises Schotten.

Kreisamt Alsfeld

Alsfeld, den 16. September 1938. Betr.: Fertigung der Handbuchsauszüge,

An die Kassenverwalter der Gemeinden und die Kirchcn- und Stiftungsrechncr.

Sie wollen mir bis zum 10. Oktober d. I. Handbuchsauszüge nach dem Stand vom 30. September d. I. mit einer Abschrift des Tagebuchabschlusses vorlegen. Die gesetzte Frist ist genau einzuhalten.

In den Handbuchs-Auszügen müssen bei der Einnahme die drei Spalte» des Formulars (Schuldigkeit, Abstattung und Rückstand) ausgefllllt werden. Bei der Ausgabe genügt die Ausfüllung der SpalteAbstattung".

In den Abschriften des Tagcbuchsabschlusscs muß die Nach­richt über das Ergebnis des vorgenommenen Kastesturzes ent­halten sein. (§ 16 der Dienstanweisung für die Gemeinderechner vom 28. September 1914.)

®ic Kassenverwalter der Gemeinde» haben das Formular zu verwenden, das die einzelnen Vorlagerubriken enthält.

Etwaige Unterschiede zwischen dem Abschluß des Handbuchs- Auszuges und dem Tagebuchs-Abschluß sind mir mitzuteilen und nicht k. H. durch Angleichsbuchungen im Tagebuch zu beseitigen.

Kreisamt Alsfeld. Dr. S ch ö n h a l s.

Das fimtsverkiindigiingsblatt

bet Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lallen.

Oberhessische Tageszeitung