5lmtsverkündigungsblatt
bet Kreisäniter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und fllsfelö
Ur.79. Jahrgang 1938 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 27. Mai 1938
Kreisamt Gießen
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Stockhausen und Weickartshain. Bekanntmachung.
In Weickartshain ist der Aus'bruch der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Obergasse und die Mittel- gasse werden zum Sperrbezirk, der übrige Ortsteil und die Gemarkung Weickartshain werden zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Ebenso ist in Stockhausen Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Das Vorderdorf wird zum Sperrbezirk, der übrige Ortsteil und die Gemarkung Stockhaufen werden zum Beobachtungsgebiet erklärt.
, Die von der Amtsvcteriuärarztstelle Gießen in beiden Gemeinden getroffenen Maßnahmen werden hiermit bestätigt. Im übrigen gelten die, Vorschriften der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9 März 1938 (Hess. Reg.-Vl. Nr. 5 S. 25—28) sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsverkllndigungsblatt Nr. 41) für den Sperrbezirk, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone angeordneten Maßnahmen.
Gießen, den 25. Mai 1938.
Kreisamt Gießen. I. V. Weber.
Kreisamt Friedberg
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg. Bekanntmachung.
In den Gemeinden Vilbel, Bad-Nauheim, Assen- beim, Ockstadt, Ober-Morlen und auf dem H o f g u t Wickstadt ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Es wird daher folgendes angeordnet:
1. Das aus der Gemeinde und Gemarkung Vilbel, sowie aus der Gemeinde Assenheim gebildete Sperrgebiet wird aufgehoben und zum Beobachtungsgebiet erklärt.
2. In den Gemeinden und Gemarkungen Bad-Nauheim, Ockstadt, Ober-Mörlen und dem Hofgut Wickstadt werden sämtliche viehpolizeilichen Maßnahmen aufgehoben. Diese Gebiete unterliegen daher keinerlei Beschränkungen mehr. Friedberg (Hessen), den 20. Mai 1938.
Kreisamt Friedberg. Dr. V r a u n.
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg.
Bekanntmachung.
In den Gemeiden O st h e i m und Kloppenheim ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Sämtliche viehpolizeilichen Maßnahmen werden aufgehoben. Diese Gebiete unterliegen daher keinerlei Beschränkungen mehr.
Friedberg (Hessen), den 24. Mai 1938.
Kreisamt Frredberg. Dr. Braun.
Betr.: Enteignungsverfahren zugunsten der Nubrgas Sl. E. in Eisen in der Eemarkuna Nicder-Weisel bezüglich der Grundstücke Flur XIII. Nr. loVio, 11 und 26, (Eigentümer: Wolfgang Dornberger.)
Bekanntmachung.
Ich nehme Bezug auf meine Bekanntmachung vom 15. Juli 1937, erschienen im Amtsverkiindi-gungsblatt vom 20. Juli 1937.
Die Lokalkommission hat erneut Tagsahrt zur Verhandlung, hauptsächlich über die Entschädigung, anberaumt auf:..
Dienstag, den 31. Mai 1938, nachmittags 4 Uhr, in dem Rathaus zu Rieder-Weisel.
Die Beteiligten, insbesondere die Eigentümer sowie sonstigen Berechtigten, werden hiermit zu diesem Termin geladen und aufgefordert, ihre Einwendungen und Erklärungen gemäß meiner früheren obenerwähnten Bekanntmachung bei Meldung des Ausschlusses in dem Termin vorzutraaeii. Die Lokalkommission wird den Ausschluß der in dem Termin trotz der hiermit vollzogenen öffentlichen Ladung unentschuldigt Ausgebliebenen 'mit Anträgen und Einwendungen aussprechen. Einladungen zu diesem Termin ergehen nicht.
Der Ausschluß bewirkt insbesondere, daß die in Artikel 35 Absatz 3 des Enteignungsgesetzes zugelassene Beschreitung des Rechtsweges nicht mehr stattsinden kann.
Friedberg/H., den 25. Mai 1938.
Kreisamt Friedberg/H.
Dr. Brau n.
Betr.: Enteignungsverfahren zugunsten der Ruhrgas A.G. in Esten in der Geinarkung Ober-Mörlen.
Bekanntmachung,
Ich nehme Bezug auf meine Bekanntmachung vom 15. Juli 1937, erschienen im Amtsverküudigungsblatt vom 20. Juli 1937.
Die Lokalkommission hat erneut Tagfahrt zur Verhandlung, hauptsächlich über die Entschädigung, anberaumt aus:
Dienstag, den 31. Mai 1938, vormittags 9 Uhr, in dem Rathaus zu Ober-Mörlen.
. Die Beteiligten, insbesondere die Eigentümer sowie sonstigen Berechtigten, werden hiermit zu diesem Termin geladen und aufgefordert, ihre Einwendungen und Erklärungen gemäß meiner früheren obenerwähnten Bekanntmachung bei Meldung des Ausschlusses in dem Termin vorzutragen. Die Lokalkom- mistlon wird den Ausschluß der in dem Termin trotz der hiermit vollzogenen öffentlichen Ladung unentschuldigt Ausgebliebenen mit Anträgen und Einwendungen aussprechen. Einladungen zu diesem Termin ergehen nicht.
Der Ausschluß bewirkt insbesondere, daß die in Artikel 35 Absatz 3 des Enteignungsgesetzes zugelassene Beschreitung des Rechtsweges nicht mehr stattfinden kann.
Friedberg/H., den 25. Mai 1938.
Kreisamt Friedberg/H.
Dr. Braun.
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Kreisamt Büdingen
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.
Bekanntmachung.
1. In Orleshausen ist die Maul- und Klauenseuche ansgebrochen. Die Gemeinde wird zum Sperrbezirk, die Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.
2. In Büdingen ist unter der Schafherde die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Exerzierplatz wird zum Sperrgebiet erklärt.
Die im einzelnen vom Kreisveterinäramt angeordneten Maßnahmen,werden hiermit ausdrücklich bestätigt. Im übrigen wird auf die Bestimmung des Reichsviehseuchengesetzes verwiesen.
3. In der Gemeinde Altenstadt ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden aufgehoben und die Gemeinde einschl. Gemarkung zum freien Gebiet erklärt.
4. Nachdem auf den Höfen Engelthal und Oppelshausen ebenfalls die Maul- und Klauenseuche erloschen ist, werden die Sperrmaßnahmen aufgehoben und die beiden Gutsbezirke zum freien Gebiet erklärt.
5. In Eckartsborn ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Sperrmatznahmen werden aufgehoben und die Gemeinde und die Gemarkung zum freien Gebiet erklärt.
6. Die Gemeinde Wippen Lach, die bisher zum Veobach- tungsgebiet erklärt war, wird hiermit unter Aufhebung der an- geordneten Maßnahmen zum freien Gebiet erklärt.
Büdingen, den 24. Mai 1938.
Kreisamt Büdingen. I. V.: Kessel.
Kreisamt Schotten
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
V e k a n n t m a k u u g.
Nachdem in Stockhausen, Kreis Gießen, die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, wird die Gemarkung Stockhäuserhof als Beobachtungsgebiet erklärt. Die in meiner Bekanntmachung vom 11. April 1938, Amtsverkündigungsblatt Nr. 15 vom 12. April 1938, angeordneten Schutzmaßnahmen sind genau zu beachten.
Schotten, den 24. Mai 1938.
Hessisches Kreisamt Schotten. I. 5ß.t Schwan.


