Ausgabe 
27.3.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter (Diesen, Jriebberg, Bübingen, Lauterbach, Zchotten und ßlsfelb

9lr.45. Zalir^anc, IS38 Beilage der Oberhessijchen Tageszeitung Gießen. 27. Mürz r»38

Kreisamt Gießen

Betr.: Die Beringung einheimischer Stubenvögel nach der Naturschutzverordnung.

Bekanntmachung.

Als Beringungs stelle für die Stadt Gießen und die Landgemeinden des Kreises haben wir das Fachgeschäft Gießener Zoo" (Inh. Fr. Gollers) in Gießen, Sei­te r s w e g N r. 6, zugelassen. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung oom 14. Dezember 1937 fordern wir hiermit die Besitzer der unter § 19 Abs. 1 der Naturschutzverordnung vom 18. März 1936 (RGBl. I S. 181 fallenden e i n hei m is'ch e n Stuben vögel auf, deren Beringung nunmehr unverzüg­lich bei der genannten Stelle vornehmen zu lassen. Bemerkt wird, daß a u ch B asta rd e, d. h. Kreuzungen zwischen ein­heimischen Stubenvogelarten oder von einheimischen Stuben­vögeln mit Kanarien, beringungspflichtig sind.

Nach Ablauf des 15. April 1938 ist mit polizeilicher Nach­prüfung zu rechnen.

Gießen, den 22. März 1938.

Krcisamt Gießen als untere Naturschutzbehörbe.

I. B.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Gleisarbeiten wird die Landstraße 1. Ordnung Nr. 214, Abteilung RuttershausenKirchberg, am 26. März 1938, von 9.35 bis 13.35 Uhr, für jeglichen Verkehr ge­sperrt.

Umleitung erfolgt über Odenhausen.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

G i e ß e n , den 24. März 1938. ,

Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.

Betr.: Die Bestellung von Denkmalpflegern in Hessen.

Bekanntmachung.

Durch Entschließung des Herrn Reichsstaithalters in Hessen Landesregierung Abteilg. VII, ist an Stelle des auf seinen Antrag «ntpflichteten bisherigen Denkmalpflcaers Prof. Dr.- Jng. Liefer der Professor an der Technischen Hochschule zu Darm­stadt Dr. - In g. Gruber zum Denkmalpflegerfürdie Baudenkmäler in den oberhessifchen Kreisen ernannt worden. Anschriften an den Denkmalpfleger Prost Dr.- Jng. Gruber sind nur an das Hessische Denkmalarchiv in Darm­stadt, Schloß, zu richten.

G i e ß e n, den 22. März 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.

Betr.: Scharfschießen.

Bekanntmachung.

Am 19., 21. und 22. April 1938 findet jeweils von 7 bis 13 und von 14 bis 17 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Gefcchts- schießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen in Rich­tung Klecberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebers-Göns, südlich Ober-Kleen und ostwärts von Klecberg. Für die Schieß- tagc wird gesperrt: die Straße HausenKleeberg und die Straße, Ebers-GönsKleeberg. Den Weisungen der ausgestellten Sicher­heitsposten ist Folge zu leisten.

Die gefährdete Höhe bei dem Gefechtsschießen beträgt 500 Meter.

Friedberg (Hessen), den 25. März 1938.

Kreisamt Friedberg (Hessen). Dr. Braun.

Betr.: Maui- und Klauenseuche in Schwalheim.

Bekanntmachung.

In Schwalheim ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen. Sämtliche Maßnahmen, die aus Anlaß dieser Seuche betroffen worden sind, werden daher aufgehoben.

Fr iedb e rg/H., den 24. März 1938.

Kreisamt Friedberg: Dr. Braun.

Betr.: Maul- und Klaucnscuche in Dorn-Assenheim.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Dorn-Assenheim ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochcn. Es iDirü gebildet ein Sperr­bezirk, bestehend aus der Gemeinde Dorn-Assenheim, und ein Veobnchtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Dorn- Assenheim.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode ge­troffenen Anoilonungen.

Fr i odb e r g/H., den 24. März 1938.

Kreisamt Friedberg:

Dr. Braun.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Rockenberg.

Bekannt m n ch u n g.

In der Gemeinde Rockenberg ist die Maul- und Klnnenscuche ausgebrochen. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Nockenberg, und ein Beobachtungs­gebiet, bestehend aus der Gemarkung Rockenberg.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für den Sperrbezirk und das Bcobach- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkllndigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Vurg-Gräfenrode ge­troffenen Anordnungen.

Friedberg/H., den 24. März 1938.

Kreisamt Friedberg:

Dr. Braun.

Betreffend: Oesterreichische Arbeiter und landwirtschaftliche Hilfskräfte.

Bekanntmachung.

Es ist festgestellt morden, daß österreichische Arbeiter und landwirtschaftliche Hilfskräfte ohne Kündigung ihr« Arbeit niedergelegt haben und beabsichtigen in ihre Heimat zurllckzu- kehren. Eine derartige überstürzte Arbeitsniederlegung ist im Intereste der Erzeugungsschlacht unerwünscht und kann unter keinen Umständen geduldet werden.

Wir machen daher darauf aufmerksam, daß sämtliche öster­reichische Arbeiter und landwirtschaftliche Hilfskräfte auf ihren Arbeitsplätzen zu verbleiben haben.

Gegen Zuwiderhandelnde wird unverzüglich polizeilich ein» geschritten.

Friedberg/H., den 25. März 1938.

Kreisamt Friedberg;

Dr. Braun.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Orkstadt.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Ockstadt ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen. Es wich gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Ockstadt, und ein Beobachtungsgebiet, be­stehend aus der Gemarkung Ockstadt.

Di« von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobmh- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Hosten), den 26. Mürz 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.