klmtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Jrieöberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelö
9k.l2. Jahrgang 1S38 Beilage der Yb erhefsijche n Tageszeitung Gießen. 27. Januar 1938
Kressamt Friedberg
Betr.: Maul -und Klauenseuche.
Bekanntmachung.
In W i n d e cke n, Kreis Hanau, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrocheu. Es werden daher die Gemeinden lutb Gemarkungen Heldenbergen und Büdesheim zum Beobachtungs- aebiet erklärt. . n, . .
Die vom Kreisveterinäramt getroffenen Anordnüngen werden hiermit bestätigt. Im übrigen gelten für das Beobach- tungsgebiet die unter B der Bekanntmachung, betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode vom 21 12. 1937 (Anits- verkiindigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937), genannten Bestimmungen.
Friedberg (Hessen), den 24. Januar 1938. -
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.
Detr.: Die Einsendung der Handbuchsauszüge und Kajjensturz- protokolle.
An die Bürgermeister, die Kirchen- und Stistungsvorstände und die Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises.
Wir erinnern Cie an Erledigung unserer Verfügung vom 27. Dezember 1937, veröffentlicht im Amtsverkündigungsblatt Nr. 2 vom 5. Januar 1938.
Friedberg (Hessen), den 20. Januar 1938.
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.
Vetr.: Scharfschießen.
Bekanntmachung
Am 16., 17. und 18. Februar 1938 findet jeweils von 8 bis 13 und von 14 bis 17 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Ee- ffechtsfchietzen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebers- Göns, südlich Ober-Klecn und ostwärts von Kleeberg. Für die Schießtage wird gesperrt: Die Straße Hausen—Kleeberg und die Straße Ebers-Eons—Kleeberg. Den Weisungen der ausgestellten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten.
Die gefährdete Höhe bei dem Gefechtsschießen beträgt 500 Meter.
Friedberg (Hessen), den 24. Januar 1938.
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Hesrag Wölfersheim; hier: Enteignung von Grundstücken (Termin zur Tagsahri).
Die auf Mittwoch, den 9. Februar 1938 anberaumte Tagfahrt zur Verhandlung vor der Kommission wird vertagt auf Freitag, den 11. Februar 1938, vormittags 9 Uhr, in Weckes- Heim, Gastwirtschaft Otto Lindt.
Friedberg (Hessen), den 25. Januar 1938
Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.
Kreisamt Büdingen
Kreisamt Büdingen.
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen, hier: in Selters.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Selters ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet:
a) ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Selters, d) als Beobachtungsgebiet bleibt der gleiche Bezirk bestehen, wie er bereits anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Düdelsheim in unserer Anordnung vom 9. Dezember 1937 mit Ausnahme der Gemarkungen Düdelsheim, Eckartshausen, Lindheim und Oppelshäuser Hof bekannt gegeben wurde.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hierdurch bestätigt. Im übrigen gelten die besonderen Anordnungen unserer Verfügung vom 9. Dezember 1937 anläßlich des Ausbruchs der Seuche in Düdelsheim.
Büdingen, den 24. Januar 1938.
Kreisamt Büdingen. I. 23.: Kessel.
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen, hier: in Altenstadt.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Altenstadt ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet:
a) ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Altenstadt,
d) als Beobachtungsgebiet bleibt der gleiche Bezirk bestehen, wie er bereits anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Düdelsheim in unserer Anordnung vonr 9. Dezember 1937 bekannt gegeben wurde, mit Ausnahme der Gemarkungen Düdelsheim, Eckartshausen, Lindheim, Oppelshäuser Aof, Selters und Glauberg.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hierdurch bestätigt. Im übrigen gelten die besonderen Anordnungen unserer Verfügung voni 9. Dezember 1937 anläßlich des Ausbruchs der Seuche in Düdelsheim.
Büdingen, den 25. Januar 1938.
Hessisches Krcisamt. I. 23.: Burk.
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen, hier: in Glauberg.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Glauberg ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet:
a) ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Glauberg,
b) als B eoba ch t un gs geb i e t bleibt der gleiche Bezirk bestehen, wie er bereits anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Düdelsheim in unserer Anordnung vom 9. Dezember 1937 bekannt gegeben wurde, mit Ausnahme der Gemarkungen Düdelsheim, Eckartshausen, Lindheim, Oppelshäuser Hof und Selters.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hierdurch bestätigt. Im übrigen gelten die besonderen Anordnungen unserer Verfügung vom 9. Dezember 1937 anläßlich des Ausbruchs der Seuche in Düdelsheim.
Büdingen, den 24. Januar 1938.
Kreisamt Büdingen. I. 23.: Kessel.
Dienstnachrichtcn.
Heinrich Vilmeter von Hirzenhain wurde auf weitere, sechs Jahre zum Bürgermeister der Gemeinde Hirzenhain ernannt und verpflichtet.
Wilhelm Emrich von Wippenbach wurde auf weitere sechs Jahre zum Bürgermeister der Gemeinde Wippend ach ernannt und verpflichtet.
Wilhelm Theodor Albrecht von Düdelsheim wurde auf weitere 6 Jahre zum Bürgermeister der Gemeinden Düdelsheim und Calbach ernannt und verpflichtet.
Heinrich Geiß von Büches wurde zum Bürgermeister der Gemeinden Büches und Orleshausen ernannt und verpflichtet.
Das Amtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommsn zu lassen.
Oberhessische Tageszeitung


