Ausgabe 
26.2.1938
 
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Samstag, 26. Februar 1838 ______________________________________

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung, betretend die Sonntagsruhe im Friseurgewerbe.

In teilweiser Abänderung unterer Bekanntmachung vom 26. 6. 1931 und des Nachtrags hierzu vom 9. 5. 1932 wird gemäß een §§ 105b und 105e 6er Reichsgewerbeordnung und des Artikels 224 des Polizeistrafgesetzbuches folgendes angeordnet:

1. In den Städten Lauterbach (einschließlich Blitzenrod) und Schlitz darf an Sonn- und Feiertagen das Friseurgewerbe nicht betrieben werden.

Ausgenommen hiervon find di« ersten Feiertage an Weihnachten, Ostern und Pfingsten. An diesen Feiertagen darf das Friseurgewerbe von 9 bis 12 Uhr ausgeübt werden.

Geht ferner dem Nationalen Feiertag (1. Mai) oder dem Neujahrstag (1. Januar) unmittelbar ein Sonntag voraus ober folgt unmittelbar ein Smintaa, so darf giii Sonntag bas tzriseurgewevbe von 9 bis 12 "Uhr betrieben werden.

2. In den übrigen Eemeinden des Kreises Lauterbach wird für das Friseurgewerbe die Arbeitszeit an Sonntagen auf 9 bis 12 Uhr festgesetzt. Folgen zwei Feiertage bezw. ein Sonntag und ein Feiertag aufeinander, so. gelten für diese Gemeinden die Vorschriften unter pos. 1 entsprechend.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 146a der Reichsgewerbeordnung bezw. nach den Bestimmun­gen des Polizeistrafgesetzbuches bestraft.

Die Anordnung tritt am 1. März 1938 in Kraft.

Lauterbach, den 22. Februar 1938. t

Hessisches Kreisamt Lauterbach.

I. V.: Schindel.

Bekanntmachung, betressend die Maß- und Eewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Lauterbach im Jahre 1938.

'n Zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene .nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meß- l^ate. ldas sind Längen-, und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge iir Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Han- Lelswaagen bis ausschließlich 3000 Kilogramm, auch Personen­waagen im Gesundheitswesen) soll im Kreise Lauterbach dem­nächst beginnen und nach dem untenstehenden Rundreiseplan ' urchgefuhrt werden.

3e6er Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Aufforderung -:ur Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwicklung der Eichgeschäfte dringend erfoderlich. Interessenten, 6« keine Aufforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre ..chpflichtigen Gegenstände zum obengenannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen.

Die Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt zu der auf dem Aufforderungszettel festgesetzten Zeit einzü- liefern.

Sind Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir, solche von einem zuverlässigen Fachmann«, tunlichst unter vor- h.niger Preisvereinbarung, ausführen zu lassen. Die Auftrags­erteilung für bi« Reparatur ist Sache des Besitzers. Die Eich­beamten haben damit nichts zu tun, und die Waageirreparatur- ichlojser sind nicht Beauftragte der Eichbehörde, sondern private Gewerbetreibende

Die Neigungswaagen, Schaltgewichtswaagen, sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Gröhe oder Befestigung am Auf­stellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf besonderen Antrag am Standort des Ge­genstandes nachgeeicht.

Eichungen, die am Aufstellungsort 6er Gegenstände statt­finden sollen, sind während der Eichtage beim Eichamt zu beantragen, widrigenfalls der nicht ermäßigte Mindestgebiihren- zuschlag (5 RM.) in Ansatz gebracht wird.

Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien den Beginn der Eichtage in ortsüblicher Weise bekannt geben lassen und kurz vorher nochmals darauf Hinweisen. Ein« Benachrichtigung betreffs Tag. Tageszeit nnd Anzahl der je Tag abzufertigenden Interessen ton wird den Bürgermeistereien durch das Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen.

Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eich- mge in nachfolgender Reihenfolge abgehalten:

Vom Hessischen Eichamt Gießen aus:

Am 16. März in Engelrod zugleich für Hörgenau. Hopf- mannsfeld, Eichenrrd Eirbelhain. Dirlammen, Rebges- hain; letzteres aus Kreis Schotten.

Am 25. April in Freiensteinau zugleich für Holzmühl, Fleschen­bach, Salz, Radmühl, Reichlos, Gunzenau.

Am 27. April in Crainfeld zugleich für Vaitshain, Bannerod, Bermuthshain, Nieder-Moos, Metzlos, Metzlos-Gehaag, Ober-Rioos.

Am 9. Mai in Grebenhain.

Am 11. Mai in Ilbeshausen.

Am 12. Mai in Herbstein zugleich für Lanzenhain. Rixfeld.

Am 17. Mai in Altenschlirf zugleich für Steinfurt. Heisters, Zahmen. Nösberts, Wiinschen-Moos, Weid-Moos, Schlech­ten wegen

Am 19. Mai in Stockhausen zugleich für Schadges.

Am 23. Mai in Frischborn, zugleich für Allmenrod, Rudlos, Sickendorf.

Am 7. Juni in Lauterbach (Stadt) zugleich für Blitzenrod, Rimlos, Heblos.

Am 15. Juni in Maar zugleich für Wallenrod, Reuters, Wernges.

Am 20. Juni in Angersbach zugleich für Landenhansen.

Am 22. Juni in Schlitz zugleich für Bernshausen, Huhdorf, Nie- der-Stoll Uetzbausen, Willofs llollershausen Hemmen, Hartershau'en, Frauromboch Viordt

Am 11. Juli in Oueck zugleich für llnter-W"orurth, Ober-Weg- furth, Unter-Schwarz, Rimbach, Sandlofs.

Im Bedarfsfälle mehr als 1 Tag. Der Nacheichung folgt die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision.

Lauterbach, den 21. Februar 1938.

Hessisches Kreisamt Lauterbach.

I. V.: Schindel.

Bekanntmachung betreffend die Polizeistunde an Fastnacht.

Die Polizeihunde wird von Samstag, tr-n 26. Februar bis einschließlich 1. März 1938 allgemein bis 4 Uhr ver1ön"ort.

Lauterbach, den 24. Februar 1938,

Kreisamt Lauterbach.

I. V.: Schindel.

D i e n ft n a ch r i ch t e n.

Karl Lipp von Lanzenhain ist zum stellvertretenden Feuer- wehrfiihrer für die Freiwillige Feuerwehr Lanzenhain ernannt und verpflichtet worden.

Kreisamt Schotten

Betreffend: Tierärztliche Fleischbeschau im Kreis Schotten.

B e k a n il l in a ch u n g.

Tierarzt Karl Schneider wurde mit der Stellvertretung des Tierarztes Klose in der Schlachtvieh- und Fleischbeschau im Stadtbezirk Schotten bis zum 1. April 1938 beauftragt.

Schotten, den 19. Februar 1938.

Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan.

Achtung

Kreisämter!

Wiederholt kommt es vor daß Manuskripte ba verschiedenen Kreisämier zweiseitig beschrieben werden und uns hierdurch technische 5ehtt>ierip keilen beteilen Ebenfalls kann hierbei sehr leisin eine ?eite nbersvrnnqen werden.

SBir bitten die neronhnorrlidien Miellen dar auf zu achten daß in Zukunft jegliche Manuskripte nur einleitia bekd>rieben mcr1''»

Oberhessische Tageszeitung