Ausgabe 
26.1.1938
 
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Mittwoch, 26. Januar 1938

Kreisamt Schotten

Anordnung.

betreffend die Festsetzung von Verbraucherhöchstpreisen für Speisekartoffeln im Monat Februar 1938

vom 12. Januar 1938.

Auf Grund von Ziffer 1 Absatz 2 der Ersten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1936 (Reichsanzeiger Nr. 291 vom 14. Dezember 1936) bestimme ich im Benehmen mit dem Kartoffelwirtschaftsverband Hessen- Nassau, Frankfurt a. M., was folgt:

L i

Für die Abgabe von Speisekartoffeln an die Verbraucher vom 1. Lis 28. Februar 1938 werden nachstehende Höchstpreise festgesetzt:

1. In Städten, Jndustriebezirken und sonstigen Orten, in denen die Versorgung mit Speisekartoffeln nicht unmittelbar durch Erzeuger sichergestellt werden kann, und zwar in Bingen, Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms, sowie in den ihn Kreise Offenbach gelegenen Orten Bieber, Vuchschlag und Neu-Isenburg,

für weiße,

rote und

blaue Sorte«

je 80 Kg RM. bei Abgabe ab Waggon oder Lager des

Empfangsverteilers ...... bis zu 3,15 bei Zufuhr frei Keller des Kleinverteilers 3,25 bei Zufuhr frei Keller/Wohnung des

Verbrauchers durch den Empfangs­verteiler ........... 8,35

bei Abgabe ab Verkaufsstelle des

Kleinverteilers ........ , 3,45

bei Abgabe von 5 Kilogramm an durch

den Kleinverteiler ....... w 0,40

2. Auf dem flachen Londe und in den Orten, in denen die Versorgung durch Erzeuger unmittelbar sichergestellt werden kann, das sind alle Gemeinden, die nicht unter 1. aufgeführt find, für weiße, 1

rote und für gelbe blaue Sorte« Sorten

je 50 Kg je 50 Kg bei Zuftrhr frei Wohnung oder Keller RM. RM.

des Verbrauchers durch den Emp­fangsverteiler oder ab Verkaufsstelle

des Kleinverteilers ...... bis zu 3, bis zu 3,30 bei Abgabe von 5 Kilogramm an . . 0,36 0,39

3. Bei Absatz durch den Erzeuger an den Verbraucher von 50 Kilogramm an

für weiße,

rote und für gelbe blaue Sorten Sorten

je 50 Kg je 50 Kg RM. RM.

a) in die unter 1. genannten Gebiete bis zu 3,15 bis zu 3,45 b) in die unter 2. genannten Gebiete 2,70 3,

4. Soweit der Verbraucher die Kartoffeln beim Erzeuger abholt für weiße, ,

rote und für gelbe blaue Sorten Sorten

je 50 Kg je 50 Kg RM. RM.

2.65 2,95

für gelbe Sorte«

je 50 Kg RM.

bis zu 3,45 3,55

3,65

* * 3,75

,, 0,43

11.

Die Versandverteilerspanne beträgt je 50 Kilogramm 0,20 RM. und ist in den festgesetzten Verbraucherhöchstpreisen enthalten. Sie darf weder über- noch unterschritten werden.

in.

_ 1. Auf die für gelbe Speisekartoffeln festgesetzten Erzeuger- sestpreise (2,95 RM. je 50 Kilogramm frachtfrei Empfangs­station) wird für dieJuli" (Nieren) ein Sortenzuschlag von höchstens 1, RM. je 50 Kilogramm und fürFrühe Hörnchen", Tannenzapfen" (Rote Mäuse) undEifler Platte" ein solcher von höchstens 2, RM. je 50 Kilogramm gestattet. I

2. Für dieJuli" (Nieren) und ..Frühe Hörnchen" Tannenzapfen" (Rote Mäuse) und ..Eifler Platte" erhöhen sich die unter L festgesetzten Verbraucherhöchstpreise für gelbfleischige Speisekartoffeln entsprechend.

IV.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird gemäß den §§ 4 und 5 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesctzbl. I S. 955) bestraft.

V.

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 1938 in und am 28. Februar 1938 außer Kraft.

Darmstadt, den 12. Januar 1938.

Der Reichsstattbalter in Sehen Landesregierung Stelle für die Preisbildung.

2. V.: Reiner.

Kreisamt Alsfeld

Bekanntmachung.

Vetr.: Maul- und Klauenseuche.

Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Schwarz ist erloschen. Die Gemarkung Schwarz scheidet daher aus dem Sperrgebiet aus. Es bleiben im

Sperrgebiet: die Gemarkungen Grebenau, Wallersdorf;

Beobachtungsgebiet: die Gemarkungen Udenhausen, Merlos SOrtsteil Bieben), Eulersdorf.

llsfeld, den 21. Januar 1938.

Kreisamt Alsfeld. Dr. S ch ö n h a l s.

Vetr.: Wie vorher.

An die Bürgermeister des Kreises.

Wir weifen Sie auf vorstehende Bekanntmachung besonders hin und empfehlen ortsübliche Bekanntmachung.

Kreisamt Alsfeld, Dr., S ch ö n h a l s.

Bekanntmachung.

Vetr.: Aenderung der Kennzeichen der Kraftfahrzeuge.

Unter Hinweis auf die Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrszulassungsordnung) vom 28. Dezember 1937 (Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 143) fordern wir die int Kreis Alsfeld wohnhaften Besitzer von Krastfahr- zengen, deren Kennzeichen mit weißer Schrift auf schwarzem Grund versehen sind, auf, diese nach den ab 1. Januar 1938 gül­tigen Vorschriften schwarze Schrift aus weißem Grund zu ändern und uns di« Kraftfahrzeuge zur Stempelung der Kenn­zeichen alsbald vorzuführen. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Aenderung nach einem Erlaß des Reichs- und Preußi­schen Verkehrsminlsters bis längstens 1. März 1938 erfolgt sein muh.

Die Anfertiger von Kennzeichen können die neuen Vor­schriften von uns beziehen.

Alsfeld, den 17. Januar 1938.

Kreisamt Alsfeld. Dr. S ch ö n h a l s.

Vetr.: Wie vorher.

An die Bürgermeister und die Eendarmeriestationcn des Kreises.

Die Bürgermeister des Kreises werden angewiesen, die vor­stehende Bekanntmachung ortsüblich bekannt zu geben.

Die Gendarmeriestationen des Kreises werden beauftragt, alle betroffenen Kraftfahrzeugbesitzer, deren Kraftfahrzeuge noch weiße Schrift auf schwarzem Grund tragen, zur Aenderung auf­zufordern.

Alsfeld, den 17. Januar 1938.

Kreisamt Alsfeld. Dr. Schön h a l s.

Bekanntmachung.

Vetr.: Landespolizciliche Prüfung des Entwurfs eines vorüber­gehenden Anschlußgleises (Baugleis) der Rcichsanto- bahnen bei Kilometer 52,932 der Reichsantobahnstrccke GießenHersscld am Bahnhof Zell-Romrod.

Das Unternehmen Reichsautobahn Oberste Bauleitung Frankfurt a. M. hat Antrag auf landespolizeiliche Genehmi­gung zur Anlage eines vorübergehenden Anschlußgleises am Bahnhof Zell-Romrod gestellt. Sobald das Baugleis nicht mehr gebraucht wird, soll die Anlage beseitigt und der ursprüngliche Zustand auf dem benötigten Gelände wieder hergestellt werden.

Der Plan zu dem Vauvorhaben liegt sieben Tage lang vom Tage der Veröffentlichung im Amtsverkiindigungsblatt an gerechnet auf der Registratur des Kreisamtes in Alsfeld zur allgemeinen Einsicht offen.

_ Etwaige Einwendungen gegen den Plan sind während der Offenlegungsfrist schriftlich bei dem Kreisamt Alsfeld vor­zubringen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß im Inter­esse derartiger verkehrspolitisch bedeutsamer Vauvorhaben Ein­sprüche nach Ablauf der Osfenlegungsfrist weder angenommen noch berücksichtigt werden.

Alsfelds den 21. Januar 1938.

Kreisamt Alsfeld. I. V.: Seibert.