Ausgabe 
26.1.1938
 
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5lmtsverkündigungsbla1t

der Kteisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Msfeld

Nr.it. Jahrgang 1938 Beilage der Ob erhefsifchen Tageszeitung Gießen. 26. Januar 1938

Kreisamt Gießen

Vll - Nummernschilder anbringen!

Letzte Frist für Krastsahrzeugbcsitzer aus dem Kreise Gießen.

Die Aufforderung an die Kraftfahrzeugbesitzer zur Um- uumerierung ihrer Kennzeichen von VO in vH sind ergangen.

Mit dem 31. Januar 1938 muh die Umnumerierung beendigt sein. Kraftfahrzeuge, die nach diesem Termin noch benutzt wer­den, ohne Lah ihre Kennzeichen vorschriftsmäßig geändert sind, und der zugehörige Krastfahrzeugschein amtlich berichtigt ist, werden aus dem Verkehr gezogen. Außerdem haben die Säumi­gen Bestrafung zu erwarten.

Kreisamt Friedberg

Bekanntmachung

Betr.: Beseitigung des schiencngleichen Bahnübergangs bei Vilbel

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der mit landespolizeilicher Prüfung vom 1. Oktober 1937 geneh­migte Entwurf für die Beseitigung des schienengleichen Bahn­übergangs bei Vilbel zwischen Kilometer 50,600 und Kilometer 61,677 der Bahnlinien FrankfurtGießen und Frankfurt- Stockheim mit Rücksicht auf eine Wasservcrsorgungsleitung für die Stadt Frankfurt a. M. abgeändert werden mußte und der abgeänderte Entwurf in der Zeit von Donnerstag, den,27. Ja­nuar 1938 bis Mittwoch, den 2. Februar 1938 einschließlich, von 8 bis 12 Uhr vormittags und von 3 bis 5 Uhr nachmittags, auf der Registratur des Kreisamts Friedberg zur Einsicht der Beteiligten offenliegt.

Einwendungen gegen die Ausführungen sind von den Grund­stückseigentümern oder sonstigen Berechtigten während der Offen- legungsfrist bei dem Kreisamt Friedberg schriftlich zu erheben, widrigenfalls sie nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden können.

Gleichzeitig wird Termin zur landcspolizeilichen Prüfung auf Mittwoch, den 9. Februar 1938, vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle, und anschließend um 11.15 Uhr im Rathaus in Vilbel «nberaumt.

Friedberg, den 24. Januar 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Kreisamt Büdingen

Anordnung.

betreffend die Festsetzung von Vcrbrauchcrhöchstpreisen für Speisekartoffeln im Monat Februar 1938

vom 12. Januar 1938.

Auf Grund von Ziffer 1 Absatz 2 der Ersten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1936 (Reichsanzeiger Nr. 291 vom 14. Dezember 1936) bestimme ich im Benehmen mit dem Kartoffelwirtschaftsverband Heffen- Nassau, Frankfurt a. M., was folgt:

I

I.

Für die Abgabe von Speisekartoffeln an die Verbraucher vom 1. bis 28. Februar 1938 werden nachstehende Höchstpreise festgesetzt:

1. 2n Städten, Jndustriebezirken und sonstigen Orten, in denen die Versorgung mit Spcisekartoffeln nicht unmittelbar durch Erzeuger sichergestellt werden kann, und zwar in Bingen, Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms, sowie in den im Kreise Offenbach gelegenen Orten Bieber, Buchschlag und Reu-Isenburg,

für weiße,

rote und für gelbe

blaue Sorten Sorten

je 50 Kg je 50 Kg RM. RM.

bei Abgabe ab Waggon oder Lager des

Empfangsverteilers ......bis zu 3,15 bis zu 3,45

Lei Zufuhr frei Keller des Kleinverteilers3,25 3,55

bei Zufuhr frei Keller/Wohnunq des Verbrauchers durch den Empfangs­verteiler

bei Abgabe ab Verkaufsstelle des Kleinverteilers

bei Abgabe von 5 Kilogramm an durch den Kleinverteiler

H # 8,35 3,65.

u » 2,45 n 3,78

u » 0,40 0,43

2. Auf dem flachen Lande und in den Orten, in denen die Versorgung durch Erzeuger unmittelbar sichergestellt werden kann, das sind alle Gemeinden, die nicht unter 1. ausgefiihrt sind.

bei Zufuhr frei Wohnung oder Keller des Verbrauchers durch den Emp­fangsverteiler oder ab Verkaufsstelle des Kleinverteilers

bei Abgabe von 5 Kilogramm an « ,

für weiße, rote und für gelbe

blaue Sorten Sorten

je 50 Kg je 50 Kg

RM. RM.

bis zu 3, bis zu 3,80 0,36 0,39

3. Bei Absatz durch den Erzeuger an den Verbraucher von

50 Kilogramm an

für weiße, rote und für gelbe blaue Sorten Sorten

je 50 Kg je 50 Kg RM. RM.

a) in die unter 1.

b) in die unter 2.

4. Soweit der abholt

genannten Gebiete Lis zu 3,15 bis zu 3,45 genannten Gebiete 2,70 3,

Verbraucher die Kartoffeln beim Erzeuger für weiße, rote und für gelbe blaue Sorten Sorten

II.

je 50 Kg je 50 Kg RM. RM.

2,65 2,95

Die Versandverteilerspanne beträgt je 50 Kilogramm 0,20 RM. und ist in den festgesetzten Verbraucherhöchstpreisen enthalten. Sie darf weder über- noch unterschritten werden.

III.

1. Auf die für gelbe Speisekartoffeln festgesetzten Erzeuger- festpreise (2,95 RM. je 50 Kilogramm frachtfrei Empfangs­station) wird für dieJuli" (Nieren) ein Sortenzuschlag von höchstens 1, RM. je 50 Kilogramm und fürFrühe Hörnchen", Tannenzapfen" (Rote Mäuse) undEifler Platte" ein solcher von höchstens 2, RM. je 50 Kilogramm gestattet.

2. Für dieJuli" (Nieren) und Frühe" Hörnchen'', Tannenzapfen" (Rote Mäuse) undEifler Platte" erhöhen sich die unter I. festgesetzten Verbraucherhöchstpreife für gelbfleischige Speisekartoffeln entsprechend.

IV.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird gemäß den §§ 4 und 5 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 955) bestraft.

V.

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 1938 in und am 28. Februar 1938 außer Kraft.

Darmstadt, den 12. Januar 1938.

Der Rcichsstatthaltcr in Hessen Landesregierung Stelle für die Preisbildung.

I. V.: Reiner.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Wir verweisen Sie auf obenstehende Anordnung und emp­fehlen Ihnen deren alsbaldige ortsübliche Bekanntgabe.

Büdingen, den 18. Januar 1938.

Kreisamt Büdingen. I. V.: Kessel.