Ausgabe 
25.11.1938
 
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Kmlsverkündigungsblatt

oer Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Zchotten und Kisfeld

Nr.133 Jahrgang 1838 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen.2».November 1938

Kreisamt Gießen

Betritt: Viehzählung am 3. Dezember 1838.

An die Bürgermeister des Kreises.

Am 3. Dezember 1938 findet, wie alljährlich, ein« umfang- veiche Viehzählung statt; dabei werden zugleich auch die nicht beschauPflichtlgen Hausschlachtungen von Schafen und Ziegen unter 3 Monaten im September, Oktober uud November, sowie die im gleichen Zeitraum erfolgten Kalb er gebürten ermittelt. Unmittelbar darauf haben die Bürgermeister eine Erhebung der Anbauflächen des Wintergetreides und schließlich eine Fest­stellung der Gärfutterbehälter und Gärfuttervorräte vorzu- nehmen.

Das Landesstatistische Amt wird Ihnen hierfür folgende Zählpapiere zugehen lassen:

1. Zählbezirkslisten und Gemeindebogen für die Viehzählung,

2. je eine Urschrift und Reinschrift der Gemeindeergebnisse der Anbaufläche des Wintergetreides,

3. einen Zählbogen für Gärfutterbehälter und Gärfutter­vorräte,

4. Zwei Bekanntmachungsvordrucke, die Sie an der Ortstafel zum Ausha>ng bringen wollen.

Falls Sie bis zum 28. November diese Zählpapiere nicht erhalten haben, müssen Sie unbedingt das Landesstatistische Amt, Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941, benachrichtigen. Auf den Erhebungspapieren sind ausführliche Anleitungen und Erläuterungen abgedruckt, di« sorgfältig zu beachten und mit deren Inhalt insbesondere auch die Zähler vertraut $u machen sind. Die Erhebungen dienen lediglich statistischen uud volks­wirtschaftlichen Zwecken.

Die ausgefüllten Zählbezirkslisten und Gemeindebogen der Viehzählung wollen Sie

spätestens bis zum 8. Dezember

die grüne Reinschrift der Wintergetreideanbauflächenerhebung und den Zählbogen für die Gärfutterbehälter

spätestens bis zum 15. Dezember

unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt ein­senden Den Einsendetermin für die Viehzählung dürfen Sie unter keinen Umständen überschreite». !

Um eine Verschleppung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, sind für die Zählung in den verseuchten und unver­seuchten Gehöften des Sperrbezirks besondere Zähler zu bestellen. Diese sind anzuweisen, die Ställe im Sperrbezirk nicht zu betreten, sondern die Zählung nach den Angaben der Viehbesitzer vorzunehmen und beim Verlassen von Seuchen- gehöften Kleidung und Schuhwerk zu desinfizieren.

Gießen, den 21. November 1938.

Kreisamt Gießen.

3- V.: Weber. <:

Betreffend: Maul- und Klauenfeuche in den Gemeinden Bet­tenhausen und Bersrod.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Bettenhausen ist die Maul- und Klauen­seuche erneut festgestellt worden. Die Schulstraße wird zum Sperrbezirk, der übrige bebaute Ortsteil und die Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Die von der Amtsveterinärstelle Gießen getroffenen Maß­nahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperr­bezirk, das Deobachtungsgcbict und die Schutzzone die Vorschrif­ten der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hess. Landes- regierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Bl. Nr. 5 S. 2526), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amtsver-kün- digungsblatt Nr. 41) getroffenen Maßnahmen.

In der Gemeinde Bersrod ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die mit Verfügung vom 20. Oktober 1938 an geord­neten Maßnahmen werden daher ausgehoben.

Gießen, den 23. November 1938.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Kreisamt Alsfeld

Der Reichsstatthaltcr in Hesse» Landesregierung

Abteilung VIL

Zu Nr. VII/I. 4582

Darmstadt, 9. Nov. 1938

P e te r-Gcme i nde r -St ra ße 3 Ruf-Nr. 7711.

Betreff: Mitarbeit der Schule bei der Einstellung vo» Jung- pimpsen.

An die Kreis- und Stadtschulämter.

Die abschriftlich nachstehende Verfügung teile ich Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit.

. Im Auftrag: Ringshaufen.

Abf ch rift.

Der Reichsstatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, 9. Nov. 1938 Abteilung VII

Zu Nr. VII/I. 4582.

Betreff: Wie oben.

An die Führung des Gebiets 13 der HZ, Wiesbaden.

Durch schriftliche und mündliche Berichte einzelner Schul­ämter erhielt ich Kenntnis von Maßnahmen, die von Ihrer Gesundheitsabteilung mit diesen bezw. den Schulleitungen erörtert wurden und die Einstellungsuntersuchungen der Jung­pimpfe betreffen.

Ans grundsätzlichen Erwägungen bitte ich, für solche und ähnliche Angelegenheiten zukünftig zunächst nur mit mir ent­sprechende Verbindung aufzunehmen.

Zum Ansuchen der Gcsundheitsabteilung habe ich zu bemer­ken, daß die zugemutete Arbeit weit über das hinansgeht, was ohne wesentliche Störung der unterrichtlichen Arbeit an Hilfe­leistung durch die Schule erfolgen kann. Dabei ist noch nicht einmal an verschiedene Fragen gedacht, die nach den Formu­laren zu beantworten sind und die keineswegs vor versammel­ter Klasse gestellt werden können. Ich will für dieses Jahr die Bearbeitung der Gesundheitsbogen usw. nicht mehr beanstanden, bitte aber, wie dies übrigens auch bei den Jungmädeln ge­schieht, die entsprechenden Eintragungen von de» zuständigen HJ-Dicnststellen erledigen zu lassen.

Im Auftrag: Ringshausen.