klmtsverkiindigungsblatt
der Kreisümter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld
Nr.78. Fahrgang »938 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen. 23. Mat 1938
Kreisamt Gießen
Betr.: Sprechstunden des Krcisschulamts.
An die Schulvorstände des Kreises.
Di« Sprechstunden des Kreisschulamts fallen am Mittwoch, dem 25. Mai 1938, aus.
Gießen, den 23. Mai 1938.
Kreisschulamt Gießen. I. 91: Nebeling.
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinezwischenzählung am 3. Juni 1938.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Am 3. Juni 1938 findet eine Zählung der Schweine und Schafe statt, die mit einer Ermittlung von Hausschlachtungen und Kütbergeburten verbunden ist.
Die örtliche Durchführung der Zählung ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere (Zählliften, Gemeindebogen und 2 Bekanntmachungsmuster) werden Ihnen durch das Landesstatistische Amt zugleich mit den Zählpapieren für die Bodenbenutzungsaufnahme unmittelbar zugehen. Sollte ein Bürgermeister bis zum 25. Mai die Zählpapiere nicht erhalten haben, so mutz er sich unverzüglich mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941, an das Landesftatistifche Amt wenden.
Die auf der Zählliste und dem Gemeindebogen aufgedruckten Ainveisungen sind sorgfältig zu beachten; insbesondere die Zähler selbst müssen sich mit dem Inhalt dieser Anweisungen vertraut machen.
Die ausgefllllten Zählliften und die Urschriften der Ge° meindebogen sind bis
spätestens 7. Juni 1938 on das Hessische Landcsstatistische Amt in Darmstadt zu senden. Der Termin mutz pünktlich eingehalten werden.
Die Zählungsergebnisse dürfen keiner anderen Behörde als dem Landesstatistifchen Amt übermittelt werden; den Auskunfts- pflichtigen ist ausdrücklich Geheimhaltung ihrer Angaben zu- gefichert worben.
Das Einsetzen unrichtiger Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch die Auskunftspflichtigen wird mit erheblichen Strafen bedroht.
Für die Zählung in den verseuchten und den unverseuchten Gehöften des Sperrbezirks sind besondere Zähler zu bestellen. Die Zähler des Sperrbezirks sind anzuweisen, die Ställe im Sperrbezirk nicht zu betreten, sondern die Zählung nach den Angaben der Viehbesitzer vorzunehmen und beim Verlassen von Seuchengehöften Kleidung unb Schuhwerk zu desinfizieren.
Ich empfehle Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weife bekannt zu machen und der Durchführung der Zählung die ihrem hohen volkswirtschaftlichen Wert entsprechende Sorgfalt zuzuwenden.
Fiedbevg/H., den 17. Ma! 1938.
Kreisamt Friedberg;
Dr. Braun.
Dien st nachrichten.
Richard All wohn in Bruchenbrücken wurde als Wehr- führer der Pflichtfeuerwehr Bruchenbrücken ernannt und verpflichtet.
Ludwig See, Friedrich Wilhelm Stengel, Georg Koppel III. und Johannes Wehrheim, alle aus Rodheim, wurden als Viehschützer für die Gemeinde Rodheim ernannt und verpflichtet.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Ossenheim.
Bekannt machung.
In der Gemeinde Offenheim ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wurde gebildet ein Sperrgebiet, bestehend aus der (Semeinbe Offenheim, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Offenheim.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt. "
Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in unserer Dekannt-machung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937), betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gr äsen rode, getroffenen Anordnungen.
F r i e d b e r g / H., den 20. Mai 1938.
Kreisamt Friedberg:
Dr. Braun.
Kreisamt Büdingen
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.
Bekanntmachung.
1. In E ch z el l ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Gemeinbe Echzell wird zum Sperrgebiet und die Gemarkung Echzell, zum Veobachtungsgebiet erklärt. Die von dem Krelsveterinäramt angeordneten Maßnahmen werden hiermit ausdrücklich bestätigt. Auf die Bestimmung des Reichsvieh- seuchengesetzes wird verwiesen.
2. In Geiß-Nidda und in Höchst«, d. N. ist die Maul» und Klauenseuche erloschen. Die beiden Gemeinden werden zum freien Gebiet erklärt. Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden aufgehoben.
3. Die Gemeinde Heuchelheim, die bisher zum Beobachtungs» gebiet erklärt war, wird wieder zum freien Gebiet erklärt.
B ü d i n g e n , den 19. Mai 1938.
Hessisches Kreisamt Büdingen. I. V.: Kessel.
Kreisamt Schotten
Betr.: Fleischbeschauerversammlung.
Bekanntmachung.
Am Dienstag, dem 31. Mai 1938, vormittags 10 Uhr, findet im Gasthaus „Zum Adler" in Schotten eine dienstliche Versammlung der Fleifchbefchauer und Trichinenschauer des Kreises statt.
Schotten, den 21. Mai 1938.
Kreisamt Schotten. I. HL; Schwan.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Ich empfehle Ihnen, die Tierärzte, Fleifchbefchauer und Trrchinenschauer Ihrer Gemeinde auf die vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen und sie darauf hinzuweifen, daß ihr Erscheinen unbedingt erforderlich ist.
Schotten, den 21. Mai 1938.
Kreisamt Schotten. I. 93.: Schwan.
Dien st nachrichten.
Otto Decker IV., Karl Bischoff II, und Wilhelm Spruck von Michelbach wurden als Ehrenfelbschützen für die Gemeinde Michelbach ernannt und verpflichtet.
Karl Schneider I. non Herchenhain wurde als Feldschütze für die Gemeinde Herchenhain ernannt und verpflichtet.
Willi Luft von Hartmannshain wurde als Ortsdiener der Gemeinde Hartmannshain ernannt und verpflichtet.
Otta Harth, Hch, Jungmann L, Hch. Klöppel II. ui© Karl M üller zu Glauberg wurden zu >Feldgeschworeneir der Gemeinde Glauberg ernannt und verpflichtet.
Richard Fellmann von Heegheim wurde zum Bürger» merster der Gemeinde Heegheim ernannt und verpflichtet.


