Dienstag, 25. Ianuai' 1938
Bekanntmachung.
Betr.: Die Regelung deo Fährverkehrs in der Stadt Lauterbach.
Die durch die Polizeiverordnung vom 2. 8. 1935 in § 1 angeordnete Beschränkung (Einbahnstraßen) der Straßen „Hinter der Burg" und „Friedhofsstraße" in Lauterbach wird mit Genehmigung des Retchsstatthalters in Hessen — Landesregierung — Abt. II, hiermit aufgehoben.
Lauterbach, den 21. Januar 1938.
Hessisches Kreisamt Lauterbach. I. 33.: Schindel.
Kreisamt Alsfeld
Anordnuna.
betreffend die Festsetzung von Berbrauchcrhöchstpreisen für Speisekartosseln im Monat Februar 1938
vom 12. Januar 1938.
Auf Grund von Ziffer 1 Absatz 2 der Ersten Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1936 (Reichsanzeiger Nr. 291 vom 14. Dezember 1936) bestimme ich im Benehmen mit dem Kartoffelwirtschaftsverband Hessen- Nassau, Frankfurt a. M.. was folgt:
I.
Für die Abgabe von Speisekartoffeln an die Verbraucher vom 1. bis 28. Februar 1938 werden nachstehende Höchstpreise festgesetzt:
1. In Städten, Industriebezirken und sonstigen Orten, in denen die Versorgung mit Speisekartoffeln nicht unmittelbar durch Erzeuger stchergestellt werden kann, und zwar in Bingen, Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms, sowie in den im Kreise Offenbach gelegenen Orten Bieber, Buchschlag und Neu-Isenburg,
für weiße,
rote und für gelbe
blaue Sorten Sorten
je SO Kg je 50 Kg RM. NM.
Lei Abgabe ab Waggon oder Lager des
Empfnugsverteilers bis zu 3,15 bis zu 3,45 bei Zufuhr frei Keller des Kleinverteilers „ „ 3,25 „ „ 3,55 bei Zufuhr frei Keller/Wohnunq des
Verbrauchers durch den Empfangs
verteiler ......... » M 3,35 „ „ 3,65
bei Abgabe ab Verkaufsstelle des
Kleinverteilers .......3,45 „ „ 3,75
bei Abgabe von 5 Kilogramm an durch
den Kleinverteiler....... „ „ 0,40 „ „ 0,43
2. Auf dem flachen Lande und in den Orten, in denen die Versorgung durch Erzeuger unmittelbar sichergestellt werden kann, das sind alle Gemeinden, die nicht unter 1. ausgesübrt find, für weiße, rote und für gelbe blaue Sorten . Sorten
je 50 Kg je 50 Kg bei Zufuhr frei Wohnung oder Keller RM. RM. des Verbrauchers durch den Emp- f
fangsverteiler oder ab Verkaufsstelle
des Kleinverteilers . . . . . . bis zu 3,— bis zu 3,30 bei Abgabe von 5 Kilogramm an . . „ „ 0,36 „ „ 0,39
3. Bei Absatz durch den Erzeuger an den Verbraucher von
50 Kilogramm an
für weiße, rote und für gelbe blaue Sorten Sorten
je 50 Kg je 50 Kg RM. RM.
a) in die unter 1 genannten Gebiete bis zu 3,15 bis zu 3,45 b) in die unter 2. genannten Gebiete „ 2,70 „ „ 3,—
4. Soweit der Verbraucher die Kartoffeln beim Erzeuger übholt für weiße,
rote und für gelbe
blaue Sorten Sotten
je 50 Kg je 50 Kg RM. RM.
2,65 2,95
n.
Die Versandverteilerspanne beträgt je 50 Kilogramm 0,20 RM. und ist in den festgesetzten Verbraucherhöchstpreisen enthalten. Eie dqrf weder über- noch unterschritten werden.
III.
1. Auf die für gelbe Speisekartoffeln festgesetzten Erzeugerfestpreise (2,95 RM. je 50 Kilogramm frachtfrei Empfangsstation) wird für die „Juli" (Nieren) ein Sortenzuschlag von höchstens 1,— RM. je 50 Kilogramm und für „Frühe Hörnchen", „Tannenzapfen" (Rote Mäuse) und „Eifler Platte" ein solcher von höchstens 2,— RM. je 50 Kilogramm gestattet.
2. Für die „Juli" (Nieren) und „Frühe Hörnchen" „Tannenzapfen" (Rote Mäuse) und „Eifler Platte" erhöhen sich die unter I. festgesetzten Verbraucherhöchstpreise für gelbfleischige Speisekartoffeln entsprechend.
IV.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird gemäß den §§ 4 und 5 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 955) bestraft.
V.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 1938 in und am 28. Februar 1938 außer Kraft.
Darmstadt, den 12. Januar 1938.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Stelle für die Preisbildung.
I. V.: Reiner.
Betr.: Jahrgang 1928.
An die Schulvorstände des Kreises.
Die HI benötigt die folgenden Angaben:
1. Anzahl der in der Zeit vom 1. 1. 1928 bis 31. 12. 1928 geborenen Kinder, a) Knaben:
b) Mädchen: ....
2. Davon wurden an Ostern 1934 in die Schule aufgenommen: a) Anzahl der Knaben: ....
b) Anzahl der Mädchen: ....
Wir empfehlen- die Meldung umgehend zu erstatten.
Alsfeld, den 19. Januar 1938.
Kreisjchulamt Alsfeld. I. V.: W a l t«r.
Betr.: Die Festsetzung von Derbraucherhöchstpreisen für Speisekartosseln im Monat Februar 1938.
An die Bürgermeister des Kreises.
Auf vorstehende Anordnung weisen wir Sie ausdrücklich hin und beauftragen Sie, sie ortsüblich bekannt zu geben.
Alsfeld, den 18. Januar 1938.
Kreisamt Alsfeld. Dr. Schönhals.
Bekanntmachung.
Betr.: Das Schornsteinfegerwesen; hier: den Kehrbezirk Alsfeld.
Eine Neueinteilung der Kehrbezirke im Kreise Alsfeld ist auf Grund der neuen Verordnung über das Schornsteinfegerwesen vom 28. Juli 1937 notwendig geworden. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Neueinteilung, die der Reichsstatthalter — Landesregierung — trifft, haben wir den Vezirks- schornsteinfegermeister Römer in Groß-Felda vertretungsweise mit der Versetzung des Kehrbezirks Alsfeld (Stadt Alsfeld und umliegende Orte)' beauftragt.
Dringende Schornsteinfegerarbeiten können auf der Bürgermeisterei Alsfeld (Fernruf 435) angemeldet werden.
Alsfeld, den 21. Januar 1938.
Kreisamt Alsfeld. I. V.: Seibert.
Das Amtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Giehen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.
Oberhessische Tageszeitung


