_________________________________________ Mittwoch, 24. August 1938

Betreffend: Obstbaumzählung und Schweinezwischcnzählung im September 1938.

An die Bürgermeister des Kreises.

Auf Anordnung des Herrn Reichsministers für Ernährung mit) Landwirtschaft findet am 3. September 1938 eine Schweine- zwischenzählung in dem üblichen Umfang, und in der Zeit vom 1. bis 19. September 1938 eine Obstbaumzählung statt. Die örtliche Durchführung beider Zählungen ist Aufgabe der Bür­germeister. Die erforderlichen Zählpapiere für beide Zählun­gen lägt Ihnen das Landesstatistische Amt in gemeinsamer Sen­dung unmittelbar zugehen. Sollte ein Bürgermeister bis zum 25. August die Zählpapi er« nicht erhalten haben, so muß er dies unverzüglich dem Landesstatistischen Amt mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 942, melden.

Die auf den Zählpapieren abgedruckten Anleitungen für die Gern e ind ob e Hörden sind sorgfältig zu beachten. Die Zähler beider Zählungen müssen sich mit ihrer Zähleranweisung ein­gehend vertraut machen.

Sie wollen die Bevölkerung durch ortsübliche Bekannt­machung darauf Hinweisen, daß beide Zählungen lediglich statistischen und besonders wichtigen volkswirtschaftlichen Zwecken dienen, daß jedermann zu wahrheitsgemäßer Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet ist, daß die Obstbaumzähler berechtigt sind, Grundstücke zu betteten und daß die Erteilung falscher Aus- Wnste oder Auskunftsvevweigerung strafrechtlich verfolgt wer­den wird.

Die ausgefllllten Zähllisten und Reinschriften der Ge- meindebogen der Schweinezwischenzählung sind bis spätestens

7. September

en das Landesstatistische Amt unmittelbar einzusenden.

Sämtliche ausgefüllten Zählpapiere der Obstbaumzählung sind spätestens bis

30. September unmittelbar an das Landesstatistische Amt zurückzusenden. Beide Termine müssen unbedingt pünktlich eingehalten werden.

Ich erwarte von den Bürgermeistern, daß sie bei Durchfüh­rung beider Erhebungen die größte Sorgfalt anwenden.

Alsfeld, den 9. August 1938.

Kreisamt Alsfeld. Dr. Schön hals.

Bekanntmachung.

Betr.: Sprech- und Beratungsitunden des Staatlichen Gesund­heitsamtes Alsfeld, Hindenburgstraße 27 (Kasino).

5cfj bringe der Bevölkerung des Stadtbezirks und Landkreises Alsfeld zur Kenntnis, daß die Sprech- und Beratungsstunden des Staatlichen Gesundheitsamtes Alsfeld mit sofortiger Wirkung wie folgt stattsinden:

A. Sprech st unden:

1. Amtstag ist der Freitag jeder Woche, An diesem Tage finden Untersuchungen ohne vorherige Anmeldung statt und zwar in der Zeit von 812.30 Ubr.

2. Für Rücksprachen und Beratungen steht der Amtsarzt oder sein Stellvertreter außerdem am Freitag jeder Woche in der Zeit von 1517 Uhr zur Verfügung.

3. Die Sprechstunden der Eesundheitspslegerinnen werden auf den Freitag und Samstag jeder Woche in der Zeit von 812 Uhr festgesetzt.

4. In besonders und dringend gelagerten Fällen können Be­ratungen und Untersuchungen allerdings nur nach vor­heriger telefonischer Anmeldung auch an anderen als den oben bezeichneten Tagen vorgenommen werden.

5m Interesse einer reibungslosen Abwicklung der Amts­geschäfte muß verlangt werden, diese Termine unter allen Um­ständen einzuhalten.

B. Beratungsstunden:

1. Für die Stadt und Kreis Alsfeld finden die Beratungsstunden der Tuberkulose-FUrsorgestelle jeden Dienstag in der Zeit von 811 Uhr statt.

Die Säuglingsberatungsstundcn für die Stadt Alsfeld wer­den auf jeden 1. und 3. Montag eines jeden Monats in der Zeit von 1516.30 Uhr festgesetzt. Ort: Staatliches Gesund­heitsamt Alsfeld.

2. 5n Homberg (Ohm) (Haus der Ortsgruppe der NSDAP) finden jeden 2. Dienstag eines jeden Monats Veratungs- stunden statt und zwar Säuglings- und Schulkinderberatung ab 15 Uhr. die Lungenberätung ab 16 Ubr.

3. 5n Groß-Felda und Flensungen (Schule) weiden Säug­lings-. Schulkinder- und Lungenberatung alle 4 Wochen und zwar jeden 1. Donnerstag im Monat abgehalten: 5n Groß- Felda die Säuglings- und Schulkinderberatung ab 9 Uhr, die Lungenberatung ab 10 Uhr. 5n Flensungen die Säuglings­und Schulkinderberatung ab 14.15 Uhr, die Lungenberatung ab 15.15 Uhr.

4. In Ober-Breidenbach (Schule) finden die Beratungsstunden jeden 3. Dienstag jeden Monats statt und zwar für Säug­linge und Kleinkinder um 15 Uhr, die Lungenberatung ab 16 Uhr.

5. 5n Kirtorf und Heimertshausen werden Säuglings-, Schul­kinder- und Lungenberatung jeden 4. Donnerstag im Monat abgehalten: 5n Kirtorf (Bürgermeisterei) die Säuglings­und Schulkinderberatung ab,14.15 Uhr, die Lungenberatung ab 15.15 Uhr; in Heimertshausen (Hitler-Jugend-Heim) die Säuglings- und Schulkindevberatung ah 16.15 Uhr, die Lungenberatung ab 17 Uhr.

6. Für Grebenau (Hilfsstelle Mutter und Kind) werden die Veratungsstunden auf jeden 2. Donnerstag im Monat fest­gesetzt und zwar ab 15 Ubr die Säuglings- und Schulkinder­beratung, ab 16 Ubr die Lungenberatung.

7. Die Beratungsstunden für Erb- und Rassenpslege (kosten­lose öffentliche Ehe-, Familien- und Schwangerenberatung) erfolgen am Samstag jeder Woche von 911 Uhr im Staat­lichen Gesundheitsamt Alsfeld.

Alsfeld, den 8. August 1938.

Staatliches Gesundheitsamt.

Der Amtsarzt

Dr. V< tzb e r ge r, M«d.--Rat.

Hn die Vürgermeistereien der Kreise

Gießen, Friedberg, Bübingen, Kisfeld, Lauterbach u. Schotten

Ls kommt wiederholt vor, daß von Bürgermeistereien Umtsverkündigungsblätter bei uns angefordert werden, da sie dieselben nicht aufbewahrt haben, wir machen die Bürgermeistereien darauf aufmerksam, daß wir Keine Amtsblätter nachliefern können und bitten Sie, stets bas Amtsblatt zu beachten und aufzubewahren.

Oberhessische Tageszeitung

Hmtsoerfcünbigungsblatf