Ausgabe 
23.11.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, $rieöberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelb

9lr.l32 Jahrgang 1938 Beilage der Oberhel suchen Tageszeitung Gießen. 23. November 1938

Kreisamt Alsfeld

Bekanntmachung

über die Neugestaltung der Dienstbezirke der Staatlichen Gesundheitsämter, Kreisveterinärämter und Amtsoeterinär-

arztjtellen ab 1. November 1938.

Die Durchführung des Gesetzes über die Auflösung der Kreise Bensheim, Oppenheim und Schotten vom 7. April 1938 (Reg.°Vl. S. 37) und des Gesetzes über die Bildung der Stadt­kreise Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms vom 9. August 1938 (Reg.-Bl. S. 81) erforderte eine Neuregelung des Gesundheits- und Veterinärdienstes.

Für das Gebiet des Kreises Alsfeld hat der Herr Reichs- statthalter in Hessen Landesregierung daher folgendes angeordnet:

1. Der Dienstbezirk des Staatlichen Gesundheitsamtes Alsfeld ist der gleichnamige Kreis in der Abgrenzung nach dem vorgenannten Gesetz vom 7. April 1938 (Reg.-Bl. S. 37).

2. Der Dienstbezirk der Amtsveterinärstelle Grünberg umfaßt von dem neugestalteten Landkreis Alsfeld die Gemein­den: Atzenhain, Bernsfeld, Bleidenrod, Bllßfeld Burg- Gemünden, Deckenbach, Elpenrod, Flensungen, Groß-Eichen, Ilsdorf (Solms), H-'inbach, Höingen, Ilsdorf, Kirschgar­ten, Lehnheim, Merlau, Nieder-Gemünden, Rieder-Ohmen, Ober-Ohmen, Ruppertenrod, Schodenbach, Wettsaasen, Altenhain. Babenhausen II, Höckersdors, Ober-Seiberten­rod, Schmitten, Sellnrod, Stumpertenrod, Unter-Seiber- tenvod und Wohnfeld.

3. Das Kreisveterinäramt Alsfeld übernimmt den Veterinär- dienst in sämtlichen Gemeinden des neu gestalteten Land­kreises Alsfeld mit Ausnahme der nach Ziffer 2. der Amts- veterinärarztstelle Grünberg zugeteilten Gemeinden.

Alsfeld, den 15. November 1938.

Der Kreisdirektor.

Dr. Schönhals.

Der Reichsftatthalter in Hessen

Landesregierung Darmstadt, 8. November 1938.

Abteilung VII. Peter-Gemeinder-Straße 3

Zu Nr. VII/IV. 30 841. Ruf-Nr. 7711.

Betreff: Verschrottung von Eisenhanteln und Eisenstäben.

An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der Oberschulen.

Ich bin damit einverstanden, daß die in den Schulen be­findlichen Eisenhanteln und Eisenstäbe der Verschrottung zuge­führt werden.

Die Schulleitungen werden daher hiermit ermächtigt, die genannicn Geräte, so weit diese nicht im Umguß zu Stoßkugeln zu verarbeiten oder als notwendige Behelfsgeräte erforderlich stnd, entsprechend abzusetzen.

Im Auftrag: Ringshausen.

Bekanntmachung.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreise Alsfeld.

Die Maul- und Klauenseuche ist in den nachgenannten Ee- meinden erloschen:

Vadenrod, Hevgcrsdorf, Brauerschwend, Münch-Leusel, Vocken­rod, Schwabenrod (Kleinhof), Appenrod, Renzendorf, Eudorf.

Die für diese Gemeinden und Gemarkungen angeordneten Sperrmaßnahmen werden hiermit aufgehoben. Die genannten Gemeinden und Gemarkungen werden wieder der Schutzzone zu- geteilt.

Verseucht find zur Zeit noch die nachstehend aufgeführten Gemeinden:

Altenburg, Hopfgarten, Vernsburg, Leusel, Reibertenrod, Heidelbach.

In einigen dieser Gemeinden ist die Seuche bereits abge­heilt, so daß in der nächsten Zeit die Schlußdesinfektion abge­nommen werden kann. Diese Gemeinden bleiben im Sperr­gebiet mit Ausnahme von Leusel und Bernsburg. In diesen beiden Gemeinden herrscht die Seuche schon längere Zeit, so daß erhebliche Zuchtfchäden entstehen, wenn die Faseltiere niichr frei­gegeben werden können. Aus diesem Grunde bleiben in Leusel

und Bernsburg die verseuchten Gehöfte Sperrgebiet; die unver- seuchten Gehöfte und die Feldmark bilden Beobachtungsgebiete.

Neu verseucht sind die Gemeinden:.

Arnshain, Kirtorf, Fischbach, Angenrod, Büßfeld.

Die geschlossenen Ortsteile dieser Gemeinden bilden Sperr­bezirke und die Feldgemarkungen Beobachtungsgebiete.

Ferner ist in der Schafherde der Gemeinde Homberg die Maul- und Klauenseuche sejtgestcllt worden. Der dieser Herde zugeteilte Weidcdiftrikt wird daher zum Sperrbezirk und die Gemeind« und Feldgemarkung Homberg zum Beobachtungs­gebiet erklärt.

Sämtliche Gemeinden des Kreises, soweit sie nicht den Sperr- oder Veobachtungsgebieten zugeteilt find, gehören zur Schutzzone.

Ich verweise im übrigen auf das in den beiden letzten Ab­sätzen meiner Bekanntmachung vom 3. Oktober 1938 (Amtsver- kllndigungsblatt Nr. 56 vom gleichen Tage) Gesagte, das auch hier gilt.

Alsfeld, den 18. November 1938.

Der Kreisdirektor.

Dr. Schönhals.

Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen

Kreisamt Büdingen

am 1. November 1938.

Kretr

Gemeinde. Gulsbearke

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1

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3

davon lSr>. s neu)

4

Darmstadt

4

3

43

42

Bergstraße

1

1

3

3

Dieburg

2

1

43

30

Erbach

1

1

4 -

4

Groß-Gerau

3

2

4

3

Offenbach

3

40

21

Alsfeld

11

2

25

13

Büdingen

4

3

11

9

Fried'b'er'g Greß-en

11

11

6

5

67

32

59

27

l' Lauterbach

7

1

61

16

Alzey

6

4

105

76

Bingen

2

1

9

8

Mainz

13

7

131

88

Wvrms

2

2

2

2

15 Kreis«

81

39

580

401

Betreffend; Den Schutz junger Obstbäume gegen Hasensraß.

Bekanntmachung.

Im Hinblick auf die be-vorste-hende Winterzeit sehen wir uns veranlaßt, di« Landwirt« aufzufordern, ihre jungen Obst- bäume in gehöriger Weis« gegen Hasenfraß zu schützen. Das Umwickeln der Bäume mit Stroh, wie es vielfach üblich ist, ist nicht genügend, da der Hase dieses Schutzmittel leicht durch­nagt; auch nisten sich im Stroh gerne Obstbaumschädlinge ein. Einen wirklichen Schutz gewährt nur ein dichtes Umbiuden der Bäume mit Dornen öder das Anbringen eines Drahtgitters. Bei der großen Bedeutung, welche der Obstbau hat, liegt es in dringendem Interesse der Landwirte, an ihren Bäumen diese leicht und billig zu beschaffenden Schutzvorkehrungen anzu- b-ri ngen.

Hierbei weisen wir noch darauf hin, daß nach § 47 des Reichsjagdgesetzes vom 3. 7. 1934 der Wildschaden nicht ersetzt wird, wenn er an Bäumen und Baumschulen vorkommt, deren Eigentümer «s Unterlasten hat, dieselben mit der unter gewöhn­lichen Umständen zur Abwendung des Schadens üblichen Schutz­vorrichtungen zu versehen.

Wegen der Frag« der lleblichkeit der anzubringenden Schutz­vorrichtungen wird auf § 17 der Verordnung zur Ausführung des Reichsjagdgosetzes vom 27. 8. 1935 verwiesen.

Büdingen, den 15. November 1938.

Hessisches Kreisamt Büdingen.

I. V.: gez. Kessel.