Ausgabe 
23.7.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Kieisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und flisfelb

Beilage der Oberhessischen Tageszeitung

9k. 94. flohcgano 1938

Gießen 23 Juli 1938

Kreisamt Gießen

Betr.: MauU und Klauenseuche in Alten-Buscck und Eroßen-

Bekanntmachung.

Meine Bekanntmachung vom 16. Juli 1938 ist dahin richtig zu stellen, daß tue Maul- und Klauenseuche nicht in Alten-Buseck sondern in Eroßen-Buseck erloschen ist. Die Sperrmaßnahmen bezüglich der Gemeinde Großen-Buseck werden daher aufgehoben während sie für die Gemeinde Alten-Buseck bis auf weiteres be­stehen bleiben.

Gießen, den 19. Juli 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Betr.: Älaul- und Klauenseuche in den Gemeinden Langd und Steinbach.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Langd ist der Ausbruch der Mau?l- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Lindenstratze, Hiesbach- straße, die Unterstraße bis zur Hungener Straße und die Hunge­ner Straße selbst bis zur Post werden zum Sperrbezirk der übrige bewohnte Ortsteil und die Gemarkung werden zum Be­obachtungsgebiet erklärt.

Die von der Amtsveterinärarztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperr­bezirk, das Beobachtungsgebiet und die Schutzzone die Vor­schriften der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauen­seuche vom 9. März 1938 (Hessisches Reg-Vl. Nr. 5 S. 2528) sEie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Amts- verkundrgungsblatt Nr. 41) getroffenen Maßnahmen.

In der Gemeinde Steinbach ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Ich hebe daher die mit Verfügung vom 16. Juni 1938 getroffenen Maßnahmen bezüglich dieser Gemeinde wieder auf.

Gießen, den 18. Juli 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.

Kreisamt Lauterbach

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Stcinsurt.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Stein furt erloschen und die Schlußdesinfektion abgenom­men ist, werden die durch Verfügung vom 16. 6. 1938 angeordne­ten Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben-

Lauterbach, den 19. Juli 1938.

Hessisches Kreisamt. I. V.: Schindel.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Wünschen-Moos.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Wünschen-Moos erloschen und di« Schlußdesinfektion ab­genommen ist, werden die durch Verfügung vom 17. 6. 1938 an­geordneten Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben.

Lauterbach, den 19. Juli 1938.

Hessisches Kreisamt. I. V.: Schindel.

Kreisamt Schotten

Betr.: Maul und Klauenseuche in Ulfa.

Bekanntmachung. \

In der Gemeinde Ulfa ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Anordnungen des Kreisveterinäramts werden bestätigt. Die Gemeinde Ulfa wird zum Spe r rgebiet erklärt. Die Gemarkung Ulfa wird zum Beobachtungsgebiet er­klärt. In die Schutzzone fallen die Gemeinden Stornfels, Eichels­dors und Ober-Schmitten. -- , -

Im übrigen gelten für den Sperrbezirk, das Beobachtungs­gebiet und die Schutzzone die Vorschriften der Viehseuchenpolizei- nchen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Be­kämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hessi­sches Regierungsblatt Nr. 5, Seite 2528), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Schotten in meiner Bekanntmachung vom 11. April 1938 (Amtsverkllndi- gungsblatt Nr. 15 vom 13. 4. 1938) getroffenen Maßnahmen.

Schotten, den 16. Juli 1938.

Hessisches Kreisamt Schotten. I V.: Burk.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Mittel, Seemen und Gedern.

Nachdem in weiteren Gehöften der Gemeinde Mittel- Seemen die Maul- und Klauenseuche festgestellt wurde, ordne ich im Nachgang zu meiner Bekanntmachung vom 13. Juli 1938 folgendes an:

Das gesamte Gebiet der Gemeinde Mittel-Seemen wird zum Sperrgebiet erklärt. Im übrigen gelten die mit meiner Bekanntmachung vom 13. Juli 1938 getroffenen Maßnahmen.

Schotten, den 21. Juli 1938.

Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Burk.

Bekanntmachung.

, In der Gemeinde Gedern ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Anordnungen des Kreisveterinäramts werden bestätigt. Die Marktstraße der Gemeinde Gedern wird zum Sperrbezirk, der Rest der Gemeinde und Gemarkunlg zum Beobachtungsgebiet erklärt.

In die Schutzzone fallen die Gemeinden Steinberg, Glas­hütten, Burkhards, Kaulstoß, Sichenhausen, Herchenhain, Hart­mannshain, Volkartshain und Ober-Seemen.

Im übrigen gelten für den Sperrbezirk, das Veobachtungs- gebiet und die Schutzzone die Vorschriften der Viehseuchenpolizei- lichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Be­kämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. Marz 1938 (Hessi­sches Regierungsblatt Nr. 5, Seite 2528), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Schotten in meiner Bekanntmachung vom 11. April 1938 (Amtsverkündi­gungsblatt Nr. 15 vom 13. 4. 1938) getroffenen Maßnahmen.

Schotten, den 21. Juli 1938.

Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Burk.

' Dienstnachrichten.

Theodor Haas, Theodor Balser, Karl Theobald Schmidt, Hermann Adolph und Heinrich Kunkel von Burkhards wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Burk- -hards ernannt und verpflichtet.

Betr.: Amtstag des Kreisschulamtg Schotten.

, Der Amtstag des Kreisschulamts Schotten fällt vom 18. Juli bis 6. August aus.

Schotten, den 15. Juli 1938.

Hessisches Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. Me uer.

Oas B mtsverkiindigungsblatt

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