Dienstag, 22. März 1938
Kreisamt Büdingen
Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.
Bekanntmachung.
Aus dem Sos Engelthal bei Altenstadt ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Bezüglich des bestehenden Bevbach- tungsgebietes tritt eine Aenderung jedoch nicht ein.
Weiterhin ist aus Hof Marienborn bei Eckartshausen die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Die Gemarkung Eckartsbausen wird aus diesem Grunde zum Veobachtungsgebiet erklärt.
Im übrigen werden die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen bestätigt. Aus die besonderen Bestimmungen des Reichsviehseuchengesetzes wird verwiesen.
Büdingen, den 19. März 1938.
Hessisches Kreisamt Büdingen.
I. V.: Kessel. ,
Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen; hier: in Rohrbach.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Rohrbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
■Sie Gemarkung Rohrbach wird zum Sperrgebiet erklärt. Bezüglich des Beobachtungsgebietes tritt eine Aenderung nicht ein.
Die von dem Kreisveterinäramt angeordneten Maßnahmen werden hiermit ausdrücklich bestätigt.
Büdingen, den 18. März 1938.
Hessisches Kreisamt.
I. V.: Kessel.
Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen: hier: in Rommelhausen.
Bekanntmachung.
In der Gemeinde Rommelhausen ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Die Gemarkung Rommelhausen wird zum Sperrgebiet erklärt. Bezüglich Les Beobachtungsgebietes tritt eine Aenderung nicht ein.
Die von dem Kreisveterinäramt Büdingen angeordneten Maßnahmen werden hiermit ausdrücklich bestätigt.
Büdingen, den 17. März 1938.
Hessisches Kreisamt.
I. V.: Kessel.
Kreisamt Lauterbach
I,
Dien st nachrichten.
Sans Wegener zu Vlitzenrod ist als Brandmeister der Freiw. Feuerwehr für die Gemeinde Vlitzenrod ernannt und verpflichtet worden.
Kreisamt Alsfeld
Der Reichsstatthalter in Hessen
— Landesregierung — Darmstadt, den 10. März 1938.
Abteilung VII.
Zu Rr. VII/IV. 26 035.
Betreff: Ausbildung von Hausfrauen zu „Meisterhausfrauen". An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höhere» Schulen und die Direktionen der gewerblichen Unterrichtsanstalten.
Nachfolgend gebe ich Ihnen abschriftlich einen Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zur weiteren Veranlassung bekannt. Im Auftrag: Ringshausen.
Abschrift.
Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.
E IV c 573 (b) Berlin W. 8, den 26. Februar 1938.
An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp.
Zur Erreichung einer einheitlichen Ausrichtung der verschiedenen Wege für die hauswirtschaftliche Ausbildung sind gegenwärtig Vorarbeiten ausgenommen worden die in nächster Zeit ihren Abschluß finden werden. In diesem Gesamtplan werden auch Bestimmungen über die Ausbildung von Hausfrauen zu „Meisterhausfrauen" enthalten sein. Eine Prüsungs- ordnung für solche Hausfrauen ist dann gleichfalls zu erwarten; die Abschlußprüfung wird von einer staatlichen Kommission ab- genommen Werden., Da eine vertiefte Ausbildung dieser Hausfrauen erwünscht ist, habe ich nichts dagegen einzuwenden daß dem Unterricht ein der Ausbildung städtischer Haushaltspflegerinnen angeglichen-er Lehrplan zugrunde gelegt wird. Rach bestandener Prüfung erhalten die Lehrgangsteilnehmerinnen die Bezeichnung „Meisterhausfrau". Dieser Bezeichnung hat der Herr Reichs- und Preußische Wirtschaftsminister zugestimmt. Den Teilnehmerinnen wird jedoch eröffnet, daß es sich nicht um eine Ausbildung. für einen Erwerbsberuf handelt.
, ®.ej der Aufstellung der neuen Entwürfe für die hauswirt- 'chfli"'ch^ Ausbildung ist davon ausgegangen worden, daß die Tätigkeit als Hausfrau und Mutter den hauswirtschaftlichen Erwerbsberufen gegenüberzustellen ist. Die Hausfrau unb JJiiitter soll in ihrer ureigenen Berufung vorbildlich wirken durch Beispiel und Lehre. Insbesondere sind ihr die Aufgaben der praktiichen Erziehung Les hauswirtschaftlichen Nachwuchses und der Einwirkung des hauswirtschaftlichen Güterverbrauchs anvertraut. Diese Ausgaben kann die Hausfrau im allgemeinen erst auf Grund einer besonderen Vorbereitung mit abschließender staatlicher Prüfung erfüllen. Mit Rücksicht auf die hierbei zu stellenden Anforderungen, die über Len Rahmen des Einzelhaushalts hinausgehen und dem Dienste der Volksgesamtheit Mute kommen, erscheint die nunmehr amtlich einzuführende Bezeichnung als „Meisterhausfrau" gerechtfertigt.
Ich ersuche ergebenst um Bekanntgabe dieses Erlasses in den Amtsblättern des dortigen Geschäftsbereichs.
In Vertretung: gez. Zfchintzfch.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Bekämpfung des Frostspanners an Obstbäumen; hier: die Entfernung der Klebegiirtek.
In Ziffer 6 der Richtlinien des Herrn Reichs- und Preußi- 'fchen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft (Deutscher Relchsanzeiger Nr. 8 vom 11. Januar 1938 und Reichsministerialblatt für die Landwirtschaftliche Verwaltung Nr. 2 vom 15. Januar 1938) ist bestimmt:
„Die Klebegllrtel dürfen während des Sommers nicht an den Bäumen bleiben, sondern müssen bis spätestens 15. März abgenommen und verbrannt werden. Damit die an den Stäm- men unterhalb der Leimringe abgelegten Frostspannereier unschädlich gemacht werden, sind diese Stammteile mit einer lOproientigen Obslbaumkarbolineumlösung zu bestreichen."
Wir machen auf die getroffenen Bestimmungen aufmerksam und fordern die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Obstbaumen auf, die Klebegllrtel alsbald zu beseitigen.
Alsfeld, den 14. März 1938.
Kreisamt Alsfeld:
Dr. S ch ö n h a l s.
A l s f e l d , den 14. März 1938. An die Bürgermeister des Kreises.
Betr.: wie oben.
, ®*}f vorstehende Vekanntmachung weisen wir Sie besonders hin. Sie wollen diese ortsüblich bekannt gebe-n und überwachen, daß den getroffenen Bestimmungen entsprochen wird.
Kreisamt Alsfeld:
Dr. Schönhals.
vss P mtsverkiindigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns ieweils frühzeitig zukommen zu lassen.
Oberhessische Tageszeitung


