Ausgabe 
22.4.1938
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Vüdingen, Lauterbach, Lchotten und Kisfeld

9lt.59. ,labegang 193S Beilage der Oberhejjijchen Tageszeitung Gießen. 22. April 1938

Kreisamt Gießen

Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Lang-Göns.

Bekanntmachung.

Im Viehbestand des Landwirts Albert Brücke l in Lang- Göns ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Der bebaute Ortsteil von Lang-Göns wird zum Sperrbezirk, die Ge­markung Lang-Göns wird zum Veobachtungsgebiet erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt Gießen getroffenen Maß­nahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten die Vorschriften der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landes­regierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Reg.-Bl. Nr. 5 Seite 2528) sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Sieb in unserer Bekanntmachung vom 21. März 1938 (Ämtsverkündi- gungsblatt Nr. 41) für den Sperrbezirk, das Veobachtungsgebiet und die Schutzzone angeordneten Maßnahmen.

Gießen', den 21. April 1938.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.

Detr.: Den Besuch von Lichtspiclvorsührungen durch Jugendliche.

Polizeiverordnung betreffend die Aushebung der Polizciverordnuirg über die Zu­lassung von Jugendlichen unter 18 Jahren zur Vorführung von Bildstreifen vom 13. Mai 1929.

Auf Grund des Art. 64 der Kreis- und Provinzialordnung wird unter Zustimmung des Kreisausschusses mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung vom 1. April .1938 folgendes angeordnet: >

§ 1.

Die Polizei Verordnung betr. die Zulassung von Jugendlichen unter 18 Jahren zur Vorführung von Bildstreifen vom 13. Mai 1929 wird aufgehoben.

§ 2.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent­lichung im Amtsverkllnigungsblatt in Kraft.

Gießen, den 14. April 1938.

Kreisamt Gießen. Dr. Lotz.

Kreisamt Friedberg

Bett.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg. Bekanntmachung.

In den Gemeinden Gambach, Beienheim und Wohnbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die genannten Gemeinden wurden daher zu Sperrgebieten und hie dazu gehörigen Gemarkungen zu Veobachtungsgebieten erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach­tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Buvg-Gräfenrode getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 19. April 1938.

Krcjsamt Friedberg. Dr. Braun.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Vad-Nauheim.

Bekanntmachung.

In der Gemeinde Bad-Nauheim ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Schafweide an der Ufa wurde zum Sperrbezirk und die Gemeinde und Gemarkung Bad-Nau- heim zum Veobachtungsgebiet erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt Friedberg getroffenen An­ordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Veobach­tungsgebiet die iii unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr 138 vom 23. 12. 1937) be­treffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrobe getroffe­nen Anordnungen.

Friedberg (Hessen), den 19. April 1938.

Kreisamt Friedberg. Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Gleisarbeiten wird der fchienen- qleiche Straßenübergong der Landstraße 2. Ordnung Nr. 248 beim Selzerbrunnen in Kilometer 177,70 der Strecke Nieder- WalgcrnFrankfurt a. Bk. am 2 3. April 1 938, von 0 bis 10 Uhr vormittags, für jeglichen Betrieb gesperrt.

Umleitung erfolgt über die Landstraße 1. Ordnung Nr. 302 und Reichsstraße 3, Klein-KarbenKloppenheimOkarben und zurück. Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

F r iedbe r g , den 14. April 1938.

Hessisches Kreisamt. Dr. Braun.

Kreisamt Büdingen

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen. Bekanntmachung.

1. In V l e i ch e n b a ch ist die Maul- und Klauenseuche aus­gebrochen. Die Gemeinde wird zum Sperrgebiet, die Gemar­kung zum Beobachtungsgebiet erklärt.

2. In Ha i n ch en ist die Maul- und Klauenseuche ausge­brochen. Die Gemeinde wird zum Sperrgebiet, die Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.

3. In Wenings ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen. Die Gemeinde wird zum Sperrgebiet erklärt.

4. In Büdingen ist die Maul- und Klauenseuche weiter ausgebrochen. Es wird ein neues Sperrgebiet gebildet, be­stehend aus der Schlachthausstraße. Im übrigen wird nunmehr der ganze übrige Teil der Stadt Büdingen zum Bevbachtungs- gebiet erklärt.

5. In Aule nd iebach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Langgasse von Borngasfe bis Krumme Gasse wird zum Sperrgebiet, der übrige Teil der Gemeinde zum Ve- obachtungsgcbiet erklärt.

6. In E s f o l d e r b a ch ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden aufgehoben. Ort und Gemarkung Effolderbach zum freien Gebiet erklärt.

7. Auf dem Hofgut Marienborn ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden aufgehoben. Das bisherige Sperrgebiet wird zum freien Gebiet erklärt.

Die von dem Kreisveterinäramt in den Fällen der neuen Seucheausbrüche angeordneten Maßnahmen werden hiermit aus­drücklich bestätigt. Im übrigen wird auf die Bestimmung des Reichsviehseuchengesetzes verwiesen.

Büdingen, den 19. April 1938.

Kreisamt Büdingen. I. V.: Kesse l.

Betr.: Bekämpfung des Frostspanirers.

Bekanntmachung.

Die Beleimung der Obstbäume im letzten Herbst wurde mit bestem Erfolg durchgeführt. Damit das günstige Ergebnis aber nicht erheblich geschmälert wird, ist es dringend nötig, die Leim­ringe sofort zu beseitigen und zu verbrennen. Außerdem müssen alle beleimten Obstbäume unterhalb der Leimringe mit einer lOprozentigen Obstbaumkarbolineumlösung tüchtig abge- bürstet werden, damit die dort abgelegten Eier nicht auskommen und nicht in die Baumkronen wandern, und Frostspannersraß nicht auftritt.

Wir empfehlen, dies zur allgemeinen Kenntnis Zu bringen.

Büdingen, den 11. April 1938.

Kreisamt Büdingen. I. V.: Kessel.