Kmtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld
9li.uo Jahrgang 1038 Beilage der Ob erhessische n Tageszeitung Gießen, 21. September 1038
Kreisamt Gießen
Satzung über die Erhebung eines Zuschlages zur Erunderwerbssteuer für den Landkreis Gießen.
Auf Grund von Art. 12 und Art. 94 Ziffer 1 des Gesetzes, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betreffend, vom 8. Juli 1911 (Reg.-Bl. <5. 324) und von Art. 1 § 1 Ziffer 5 des Dritten Gesetzes zur Aenderung des Finanzausgleichs vom 31. Juli 1938 (RGBl. I S. 966) wird auf den Beschluß des Kreisausschusses vom 14. September 1938 mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung >— für den Kreis Gießen mit Ausnahme der Stadt Eießen die folgende 'Satzung erlassen:
8 1.
Der Kreis Gießen erhebt zur Grrmderwerbsteuer von den Grundstücken, die innerhalb seines Gebietes liegen, einen Zuschlag für seine Rechnung in Höhe von 2 vom Hundert des steuerpflichtigen Wertes.
8 2.
Diese Satzung tritt mit dem 1. Juli 1938 in Kraft.
Gießen, den 17. September 1938.
Hessisches Kreismnt. Dr. Lotz.
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Betr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Winnerod.
Bekanntmachung.
In dem Hofgut Winnerod ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche sestgestellt worden. Das Gut selbst und die Gemarkung Winnerod werden zum Sperrbezirk erklärt.
Die von der Amtsveterinärstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für den Sperrbezirk und die Schutzzone die Vorschriften der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Hessischen Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (tpeff. Reg.-Bl. Nr. 5 S. 25—28), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Vekannt- machung von, 21. März 1938 (Amtsverkündigungsblatt Rk. 41) getroffenen Maßnahmen.
Gießen, den 19. September 1938.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Weber.
Dienstnachrichten.
Der seitherige zweite Beigeordnete der Gemeinde Steinheim, Hermann Hofmann, ist zum Bürgermeister der Gemeinde Steinheim ernannt worden.
Kreisamt Lauterbach
Dienstnachrichten.
Dem Schornsteinfegermeister Wilhelm Hofmann, zur Zeit in Griesheim bei Darmstadt, wurde bis auf weiteres die Geschäftsführung der Kehrbezivke Freiensteinau und Herbstein übertragen.
Kreisamt Alsfeld
Bekanntmachung.
Betreffend: Mau- und Klauenseuche im Kreise Alsseld.
Rach dem Erlöschen der Maul- und Klauenseuche in Schadenbach, Homberg, Vernsb-urg, Bieben und dem Dammeshof bei Arnshain werden die für die genannten Gemeinden und Gemarkungen, sowie den Dammshof angeordneten Sperrmaß- nahmen aufgehoben. Die genannten Gemeinden und Gemarkungen, sowie der Dammeshof werden wieder der Schutzzone zugeteilt.
Die Seuche herrscht nunmehr noch in nachgenannten Gemeinden:
Rieder-Ohmen, Maulbach, Renzendorf.
Es werden gebildet:
Sperrgebiete: Die Gemeinden und Gemarkungen Rieder- Ohmen und Renzendorf, sowie die Obergasse in Maulbach.
Beobachtungsgebiete: Die Gemeinde Maulbach mit Ausnahme der Obergasse und die Feldgemarkung Maulbach.
Schutzzone: Sämtliche Gemeinden des Kreises, soweit sie nicht den Sperr- oder Beobachtungsgebieten zugeteilt sind.
Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für die Sperrgebiete, Beobachtungsgebiete und die Schutzzone die Vorschriften der im Am tsve r künd i gungsbatt Nr. 15 vom 21. März 1938 veröffentlichten viehseuchenpolizeilichen Anordnung der. Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Regierungsblatt Nr. 5, S 25—28) nebst Durch führ un gsb e ka nn tma chu ug dazu vom gleichen Tage, der viehseuchenpolizeilichen Anordnung der Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 27. Juli 1938 (H«ss. Regierungsblatt Nr. 12, S. 79), die besonderen Anordnungen des Neichsviehseuchengesetzes nebst Ausführungsvor- schriften dazu, sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Schadenbach und Maulbach in meiner Bekanntmachung vom 31. Mai 1938 (Oberhessifche Zeitung Nr. 125 vom 31. Mai 1938) getroffenen Maßnahme».
Die Bürgermeister und die Gendarmerie werden auf Vorstehendes besonders hingewiesen. Die Bürgermeister haben für ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu tragen.
Alsfeld, den 12. September 1938.
Kreisamt Alsfeld.
Dr. S ch ö n h a I s.
Das
Amtsverkündigun gsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und fllsfelb erscheint nach Bebarf. wir bitten bie Bmtsstellen, bas vor- liegenbe Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.
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