KMtsverkündigungZblatt
ber Kreisämter®ie[jen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten unb ßl$rp'
9it-104 1838 Beilage der Ob e r l) e I > i, che n Tageszeitung
Gietzen 21 Aufiuit •
Kreisamt Gießen
Betr.: Schweinezwifchenzählung und Obftbaumzählung 1838.
An die Bürgermeister des Kreises.
Auf Anordnung des Herrn Reichsministers für Ernährung nn-d Landwlrifchaft findet am 3. September 1938 eine Srhweine- zwifchenzähiung in dem üblichen Umfang, und in der Zeit vom 1. bis 19. September 1938 eine Obstbaumzählung statt. Die örtliche Durchführung beider Zählungen ist Aufgabe der Bürgermeister. Die erforderlichen Zählpapiere für beide Zählungen lagt Ihnen das Landesstatistische Amt in gemeinsamer Sen- duilg unmittelbar zugehen. Sollte ein Bürgermeister bis zum 25. August die Zählpapiere nicht erhalten haben, so mutz er dies unverzüglich dem La,-.defätistischen Amt mittels Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 942, melden.
Die auf den Zählpapieren abgedruckten Anleitungen für Gemeindebehörden sind sorgfältig zu beachten. Sie' Zähler beider Zahlungen müssen sich mit ihrer Zähleranweisuna eingehend vertraut machen. v
Sie wollen die Bevölkerung durch " ortsübliche Bekannt- ^^chung darauf Hinweisen, das; beide Zählungen lediglich statistischen und besonders wichtigen volkswirtschaftlichen Zwecken ^"8 jedermann zu wahrheitsgemätzer Auskunstserteilung gesetzlich verpflichtet ist, datz die Obstbaumzähler berechtigt sind Grundstücke zu betrete.« und das; die Erteilung falscher Aus- ben wird AuskunftsVerweigerung strafrechtlich verfolgt wer-
. ausgefüllten Zähllisten und Reinschriften der Ge- nieindebogen der Schweinezwischenzählung sind bis spätestens
7. September
an bas Landesstatistische Amt unmittelbar einzusenden.
sind bKtestmw ^59efünkn ZLHlpapiere der Obstbaumzählung 30. September
Landesstatistische Amt zurückzusenden. Beide Termine müssen unbedingt pünktlich eingehakten werden.s
"warte von den Bürgermeistern, das; sie bei Durchführung beider Erhebungen die .grösste Sorgfalt anwenden. H ’ s„U'n «in« Verschleppung der Maul- und Klauenseuche zu ver- fe 11 3«Wun« in den verseuchten und unver-
br/aw xes Sperrbezirks besondere Zähler zu
X ^itellen Diese sind anzuwersen, die Ställe im Sperrbezirk nicht l“fi^etreten' f°ltkern die Zahlung nach den Angaben der Vieh- ÄL^aneÄlc1 u"d bciin Verlassen von Seuchengehöften , Kleidung und Schuhwerk zu desinfizieren. ;
Kietzen. den IG. August 1938.
Hessisches Kreisamt. I. V.: Weber.
An die Schulvorstände des Kreises.
Einbringung der Getreideernte ist den Schülern in den Dagen weitgehendst Urlaub zu gewähren. Die Lehr- NS9M ^-"uche 'ch noch einmal auf den Aufruf des
mm?in D9r^f,^n^oornt^tI,f<c' ""l den Aufruf des Kreisleiters 1 ■ ^ingust 19,38 und auf die Aehrenleseaktion aufmerksam. Volk? Kraft mutz eingesetzt werden, um unserem
■üWfe das Brot zu sichern.
Kietzen, den 20. August 1938.
Kreisschulamt Kietzen. I. V.: Nebeling.
Kreisamt Schotten
Vetr.: Flcischbeschauerversammlung.-
Bekanntmachung.
Freitag dem 20. August 1938, vormittags 10 Uhr, findet tn Gasthaus „Zum Adler" in Schotten «ine dienstlich^ Ver- lammluna der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des greises statt.
Schotten, den 19. August 1938
Kreisamt Schotten. I. V.. Schwan.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
. 3^ empfehle Ihnen, die Tierärzte, Fleischbeschauer st Trichinenschaner ^zhrer Gemeinde auf die vorstehende Velar machung aufmerksam zu machen und sie darauf hinzuweifen L >hr Erscheinen unbedingt erforderlich ist.
Schotten, den 19. August 1938.
Kreisamt Schotten. I. V.: S ch m a n.
Vetr.: Urlaub des Medizinalrats Dr. Jockel; Amtsarzt : Staatlichen Gesundheitsamt Schotten.
r. Der Amtsarzt des Staatlichen Gesundheitsamtes des Schotten ist vom 22. August 1938 bis 15. September 19:;« lchi^bilch beurlaubt. Aerztliche llniersuchungen können in trv ^ett nur am Amtstag (Freitags), von 8 bis 12 Uhr vorgcno"- men werden.
Schotten, den 18. August 1938.
Staatliches Gesundheitsamt des Kreises Schotten.
Kreisamt AMeld
Bekanntmachung.
Betr.t Maul- und Klaueuicuche im Kreise Alsfeld.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Nieder-Ofleiden und Elbenrod erloschen und die Schlutzdesinfektionen ordnunns- gematz durchgefllhrt worden sind, werden die für die genannter Gemeinden und Gemarkungen angeordneten Sverrmatznabmen aufgehoben. Die Gemeinden und Gemarkungen Nieder-Ofleid'en und Elbenrod werden wieder der Schutzzone zugeteilt.
Nach Ausbruch der Maul- und Klauenseuche auf dem Dam- meshof bei Arnshain, in Vernsburg und in Vieben herrsch! nunmehr z. 3t. die Maul- und Klauenseuche in nachgenannten Gemeinden:
Schadenbach, Homberg. Bernsburg, Vieben und ferner auf dem Dammeshof bei Arnshain.
Es werden aebildet:
Spctrgc6ictc: Die Gemeinden und Gemarkungen Schadenbach, Bernsburg, Bieben und die verseuchten Gehöfte und Weiden in Homberg, Ferner bilden der Dammeshof (Konrad Pfef- str) und die Dammesmühle (Georg Dörr) «inen Sperrbezirk. Dor Weg, der von der Strntze Ruhlkirchen—Bernsburg am Dammeshof nach Fischbach zu führt, wird für jeden Verkehr ge-Iperrt. Die Gemeinde Arnshain selbst wird von den Sperr- magnahinen nicht berührt und rechnet wie die übrigen Gemeinden des Kreises Alsfeld zur Schutzzone.
-^^bachtungsgebiete: Die Gemeinden und Gemarkungen Ober-Ofleiden und Homberg, ausgenommen Sie verseuchten Gehöfte und Weiden in Homberg.
Schutzzone: Sämtliche Gemeinden des Kreises, soweit sie nicht den Sperr- oder Beobachtungsgebieten zugeteilt sind.
Die von dem Kreisvetcrinäramt getroffenen Matznahmen werden bestätigt. Im übrigen gelten für die Sperrgebiete, Beobachtungsgebiete und die Schutzzone die Vorschriften der im Amtsvcrkunbi gungsblatt Nr. 15 vom 21. Akärz 1938 veröffentlichten Vieh;euchenpolizeilichen Anordnung der Landesregierung über d>e Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9. März 1938 (Hess. Regierungsblatt Nr. 5, S. 25—28) nebst Durch- suhrungsbckanntniachung dazu vom gleichen Tage der Bieh- leuchenpolizeilich«n Anordnung der Landesregierung über di« Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 27. Juli 1938 (Anzeiger der Hessischen Landesregierung Nummer '109 vom 31. >>ull 1938), die besonderen Anordnungen des Neichsvieh- fouchengesetzes nebst Ausfiihrungsvorschriften dazu sowie die anlätzlich d^ Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Schaden- vach und Maulbach in meiner Bekanntmachung vom 31 Mai 1938 („Oberhessische Zeitung" Nr. 125 vom 31/ Mai 1938) ae- troffenen Matznahmen.
Die Bürgermerster und die Gendarmerie werden auf Vor- stahendes besonders hingewiesen. Die Bürgermeister haben für ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu tragen.
Alsfeld, den 15 August 1938.
Kreisamt Alsfeld. I. V.: Veringer.


