Ausgabe 
20.11.1938
 
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Amtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld

9lt. 131 Jahrgang 1S38 Beilage der Oberhesfifche n Tageszeitung Großen.20.November 1938

Kreisamt Gießen

Betreffend: Schulgefechtsschießen bei Großen-Linde« vom 2t. bis 26. November 1938.

Bekanntmachung.

An den Tagen vom 21. bis 26. Novbr. 1938 wird täglich in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags Gefechts­schießen mit scharfer Munition südlich Groszen-Linden abgehal- ten werden. Die Feuerstellung befindet sich 700 Meter südlich Punkt 169 südlich Grotzen-Linden mit Schußrichtung nach Süd- Südwesten.

Der gesamte Raum innerhalb des Straßenzugs Großen--Lin- den Lang-Göns Kirch-Göns Niederkleen Dornholz­hausen Hochelheim Hörnsheim ist gefährdet und wird durch Posten abgesperrt. Das Betreten dieses Gebietes ist verboten; den Weisungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Straßen Lang-Göns Hochelheim und Lang-Göns Niederkleen werden, soweit sie im Gebiet des Kreises Gießen liegen, an den Schießtagen von 8 bis 17 Uhr gesperrt. Um- leitung über Grossen Lang-Göns Kirch-Göns.

Di« Beendigung des Schießens wird den Bürgermeistern der genannten Orte durch den Sicherheitsoffizier der Truppe mitgeteilt werden.

Gi«h«n, den 1L November 1938.

Kreisamt Gießen.

I. B.: Weber.

Betreffend: Maud und Klauenseuche in den Gemeinden Wicseck, Gröningen, Rödgen, Willingen, Laubach, Großen- Buseck, Londorf und dem Hofgut Appenborn.

Bekanntmachung.

In folgenden Gemeinden des Kreises ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden:

1. Wissest. Sperrbezirk ist die Rabenauerstroße, Beobnchtuwgs- gebiet d«r übrige bebaute Ortsteil und die Gemarkung.

2. Grüningen. Sperrbezirk ist der bebaut« Ortsteil, Beobach- tungsgobiet di« übrige Gemarkung.

3. Rödgen. Sperrbezirk sind die lange Ortsstvaße von Nr. 920, die Dvsieckstraße und die untere Rosengasse, Bcobachtungs- gebiet der übrige bebaute Ortstei'l und di« Genrarkung.

4. Willingen. Sperrbezirk sind die Langgass« von Haus Nr. 12 bis 24, di« Schulftrahe bis Schulgarten und die Pfarrgasie Nr. 18, Beobach tungsgeb iet der übrig« bebaut« Ortsteil und di« Gemarkung.

5. Laubach in der Schafherde. Sperrbezirk ist der Rothenberg mit den angrenzenden Feldteilen, Beobachtungsgebiet der bebaute Ortsteil und di« Gemarkung.

Die von dem Kreisveterinäramt und der Amtsveterinär- arztstelle Gießen getroffenen Maßnahmen werden bestätigt. 3m übrigen gelten für den Sperrbezirk, das Beobnchtungsgobiet und die Schutzzone di« Borschriften der viehseuchenpolizeilichen An­ordnung der Hess. Landesregierung über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 9.' März 1938 (Hess. Rea.-Bl. Nr. 5 S. 2528), sowie die anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Lich in meiner Bekanntmachung vonr 21. März 1938 lAmtsvevkllndigungsblatt Nr. 41) getroffenen Maß­nahmen.

Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche in den Ge­meinden Große,i-Busest, Londors und dem Hofaut Appenborn. Die mit Verfügungen vom 28. September, 13. Oktober und 25. Oktober 1938 an^geordneten Maß nab men werden daher aufge­hoben. Die bezüglich der Gemeinde Odenh-.rusen selbst mit Ver­fügung vom 8. November 1938 angeordneten M^nabmen blei­ben bestehen.

Gießen, den 19. November 1938

Kreisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Die« st Nachrichten.

Heinrich Schmidt aus Kcsselbach wurde kommissarisch zum Leiter der Pflichtfeuerwehr zu Kesselbach, Georg Wecker aus Kesselbach kommissarisch zu seinem Stellvertreter bestellt.

Kreisamt Friedberg

Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreis Friedberg. Bekanntmachung.

In Pohl-Eöns ist di« Maul- und Klauenseuche erneut ausgebrochen. Der vorder« Teil der Hauptstraße wird daher zum Sperrgebiet, der übrige Gemeindebezirk und di« Gemarkung zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Dis von dein Kreisveterinäramt Friedberg getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Deobach- tungsgobiet di« in meiner Dekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getrof­fenen Anordnungen.

F r t e d b e r g / H., den 17. November 1938.

Der Kreisdircktor des Kreises Friedberg.

Dr. Braun.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreis Friedberg.

Bekannt m ach nng.

In Ockstadt ist di« Maul- und Klauenseuche erneut ausge­brochen. Die Nauheimer Straße wird daher zum Sperrgebiet, der übrige Eemeindebezirk und die Gemarkung zum Deobach- tungsgsbiet erklärt.

Dis von dem Kreisveterinäramt Friedberg getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgobiet dis in meiner Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amts-verkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1987) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getrof­fenen Anordnungen.

Friedberg/H., den 17. November 1938.

D«r Kreisdireltor des Kreises Friedberg.

Dr. Braun.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreis Friedberg. Bekanntmachung.

In Rieder-Weisel ist die Maul- und Klauenseuche ausge- brochcn. Der Weizgong und di« Hauptstraße vmn Ortsans­gang nach Ostheim bis zum Wed wird daher zum Szierrgebiet, der übrige Teil der Gemeinde und bi« Gemarkung zum Beobach- tungsgebist erklärt.

Dis von dem Kreisveterinävamt Friedberg getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt.

Am übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsM-biet di« in meiner Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsvsrkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getrof­fenen Anordnungen.

Friedberg/ f>., den 17. November 1938.

Der Kreisdirektor des Kreises Friedberg.

Dr. Braun.

Kreisamt Büdingen

Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreis Büdingen.

Bekannt ui achung.

In den Gemeinden Mittel-Gründau und Lißberg ist di« Maul- und Klauenseuche «usgebrochen.

Das Hofgut Mittel-Gründau wird zum Sperrgebiet, Ort und Gemarkung Mittel-Gründau zum Bsobachtungsgebist erklärt.

Desgleichen wird di« Gemeinde Lißberg zum Sperrgebiet, und die Gemarkung Lifcherg zum Beobachtungsgelbist erklärt.

Dis vom Kveisvetevinäramt angeordneten Sperrmaß na hmen werden hiermit bestätigt. Im übrigen verweise ich auf die Bestimmungen des Reichsviehseuchengesetzes.

Büdingen, den 17. November 1938.

Kreisamt Büdingen.

I. N.: Keffer.