Kmtsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und HIsfelb
Nr. 7K. 7»akrganq 1938 Beilage der Ob erhessische n Tageszeitung Gießen. 20. Mai 1938
Kreisamt Gießen
Bekanntmachung.
Bett-: Durchführung der Fleifchverkaufsordnung; hier: den Berkaus von Hackslcisch.
An die Bürgermeister und die Gendarmeriestationen des Kreises. ,
Nach § 5 unserer Polizeiverordnung über „den Verkehr mit Fleisch und allen Ufingen von Tieren herstammenden Fleisch-- rvaren" vom 18. Oktober 1924 darf Hackfleisch mährend der warmen Jahreszeit nicht vorrätig gehalten .werden, sondern ist •frei Bedarf stets frisch herzustellen.
Ich weise auf diese Vorschrift sowie auf die Bestimmungen der Reichsverordnung Wer Hackfleisch vom 24. Juli 1936 (RGBl. I <5. 570) hin und empfehle, ihre Durchführung zu überwachen.
Gießen, den 18. Mai 1938.
\ Kreisamt Gießen.
I. V.: Weber.
Bett.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeind« Sich. Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Lich erloschen ist, hebe ich die mit Verfügung vom 22. April 1938 getroffenen Maßnahmen wieder auf.
G i e ß e n, den 19. Mai 1938.
Kreisamt Gießen. I
I. V.: Weber.
Kreisamt Lauterbach
Verordnung
betr. Schußzcit für Dachse vom 10. Mai 1938.
Auf Grund des § 38 Ms. 6 der Ausführungsverordnung zum Reichsjagdgesetz wird folgendes' verordnet:
§ 1
8 38 Ws. 1 Ziffer 14 der Ausführungsverordnung zum Reichsjagdgesetz erhält folgende Fassung: .
14. Dachse vom 1. Juli bis 15. Januar.
§ 2
Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 10. Mai 1938.
Der Reichsjägetmeister.
I. A.: Scherping.
Kreisamt Alsfeld
Der Reichsstatthalter in Hessen.
— Landesregierung — Darmstadt, den 7. Mal 1938. Abteilung VII.
Zu Nr. VII/I. 1751.
Betreff: Reichsopfer- und Werbet«« des Reichsvevbandes für Deutsche Jugendherbergen und der Hitler-Jugend am 14. und 15. Mai 1938.
An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen.
Durch Verfügung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 23. Februar 1938 — 58 SB II 4/38 — 9227 — und des Herrn Reichsschatzmeisters vom 4. März 1938 Zch.: KVL/Str/Vr. 3. 3. 1938 ist dem Reichsverband für Deutsche Jugendherbergen ein Reichsopfer- und Werbetag am 14. und 15. Mai genehmigt worden.
2000 Häuser des I u g e nd he rb e r gs ver bandes mit 250 000 Betten geben dem Millionenheer der Deutschen Jugend täglich Gelegenheit, auf Fahrt und Wanderung Deutschlands Gaue und Menschen kennen zu lernen und in wertvoller Gemeinschaftserziehung heranzuwachsen.
Noch entsprechen viele Jugendherbergen nicht den Erfordernissen, die wir Erzieher bei unseren Klassenwanderungen und Schullandheimausenthalten an eine neuzeitlich eingerichtete Jugendherberge stellen müssen. An anderen wanderwichtigen 1
Orten ist überhaupt keine Jugendherberge vorhanden. Aus diesem Grunde ergibt sich die Notwendigkeit des weiteren Ausbaues des Jugendherbergswerkes.
Wir hessischen Erzieher wollen uns daher mit voller Kraft für das Gelingen des Reichsopfer- und Werbetages am 14. und 15. Mai einsetzen.
Auf Grund einer Vereinbarung mit dem Leiter des Landesverbandes Rhein-Main, Eebietsführer Geißler, erhält jede Schule 10 Prozent des von ihr gesammelten Betrages in Wan- dergutfcheinen zu rückvergütet. Außerdem werden für die besten Schulen Werbepreise ausgesetzt.
Für die Durchführung des Werbetages erhalten Sie in den nächsten Tagen vom Landesverband Rhein-Main unmittelbar di« erforderlichen Unterlagen.
Im Auftrag: Ringsbausen.
Der Reichsstatthalter in Hessen.
— Landesregierung — Darmstadt, den 7. Mai 1938. Abteilung VII.
Zu Nr. VII/IV. 27183.
Betreff: Bezug der Halbmonatsfchrist „Wille und Macht", Führerorgan der nationalsozialistischen Jugend.
An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen.
Neben dem Elternhaus sind Schule und Hitler-Jugend die vom Führer eingesetzten Erziehungsberechtigten für die deutsche Jugend. Nur eine enge Fühlungnahme untereinander wird den Erziehungserfolg dieser Stellen sichern.
Ein Mittel hierzu stellen die Zeitschriften, Monatsheft« und dgl. bar, die von den Erziehungsfieaustragten herausge- geben werden.
Ich empfehle daher den mir unterstellten Dienststellen den Bezug der obengenannten Halbmonatsschrift. Durch Auflage der Heft« im Lehrerzimmer oder durch ander« geeignete Maßnahmen ist ihr Inhalt allen Erziehern zugänglich zu machen.
Im Auftrag: Ringshaus« n.
Der Reichsstatthalter in Hessen.
— Landesregierung — Darmstadt, den 4. Mai 1938.
Abteilung VII.
Zu Nr. VII/I 1728.
Betreff: Beurlaubungen zu Fahrten und Lagern des BDM.
An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Mädchenschulen.
Das abschriftlich nachstehende Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis und mit dem Bemerken, daß von seiten des BDM die erste Hessen-Nassau-Fahrt vom 13. bis 20. Mai, die zweite vom 2. bis 9. Juni und das Sommerlager vom 20. Mai bis 15. September stattfindet.
2m Auftrag: Ni nashausen.
Abschrift.
Der Reichsstatthalter in Hessen.
— Landesregierung — Darmstadt, den 4. Mai 1938.
Abteilung VII.
Zu Nr. VII/I 1728.
Betreff: s. oben.
An den BDM-Obergau 13 (Hessen-Nassau) Wiesbaden.
Zu Ihrem Schreiben vom 30. März 1938 — 316/3 —
Bei vollster Anerkennung der Maßnahmen auf dem Gebiet der Fahrt- und Lagererziehung ist es mir doch nicht möglich, die Jungmädel llassenweise innerhalb der Schulzeit zu beurlauben. Neben Fahrt und Lager der Einheiten im BDM, für die durch meine Verfügungen vom 22. März und 20. April 1938 — zu Nr. VII/IV 26 510 und Nr. VII/IV. 26 926 — entsprechende Förderung gesichert wurde, kann nicht noch darüber hinaus, ohne ganz wesentliche Benachteiligung der Jugend und Störung des Unterrichtsbetriebs eine Beurlaubung für eine beim BDM an sich nicht gegebene Gemeinschaft erfolgen.
Sollte es zukünftig beabsichtigt und möglich sein, die Fahrt- und Lagererziehung innerhalb der Klasscngcmeinschasten durch- zusühren, dann bin ich unter der Voraussetzung, daß keine weiteren Beurlaubungen notwendig werden, bereit, die betreffenden Klaffen während der Schulzeit freizugeben.
Im Auftrag: Ringshausen.


