Sonntag, 20. März 1938
' 1
Diese beträgt jährlich für di« Zeit vom 1. April bis 31. März:
a) für Warcrw«rkaufsautomaten:
1 und 2 Gelbeinwürfe
4 Geldeinwürfe
6 Geldeinwürf«
8 Geldeinwürfs
12 Geldeinwürfe
b) für onder« Autonmten
3. B. Waagautomaten
2 RM.
........ 4 „
• ...... • 5 „
6 ..
8
als Warenautomaten 2 40 ..
c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk bezw.
jeden Radioapparat je nach Große, Ankaufs- preis und Leistungsfähigkeit 5—40
Für besonders leistungsfähige Instrumente kann di« Ge
bührenabgabe bis auf den doppelten Betrag erhöht werden.
Bei Tischautomaten wird nicht für jeden einzelnen Tischautomaten der Mindeststempel erhoben, sondern es werden eine Anzahl — 20 bis 25 — zu einer Einheit zusammengefaßt, für die der Mindeststempel zu entrichten ist.
Entsteht die Abgabepflicht für die unter a), b) und c) aufgeführten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmäßigen Betrages. Klaviere, die ausschließlich für Ber- einszweckc benutzt werden, sind gebührenfrei. Solche Klaviere müßen durch Auffchrift oder durch einen an sichtbarer Stelle befestigten Zettel mit dem Vermerk „Benutzung nur dem Verein zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeichnet sein.
In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müßen die Klaviere geschloßen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter c angegebenen Gebührenbetrag zur Folge.
D-e Abmeldung von Automaten, Musikwerken und Radio- axparatcn kann nur bis 31. März jeden Jahres bei dem Kreist amt erfolgen. Wer dies unterläßt, ist zur Entrichtung der Abgabe für das kommende Rechnungsjahr — 1. April bis 31. März — verpflichtet. Die Erhebung der Gebühren, die Ausstellung der Jahreskarten. sowie die Entgegennahme von Anmeldungen findet bei uns, Zimmer 2, vormittags von 8 bis 12 Uhr statt.
Gleichzeitig fordern wir hiermit alle Inhaber von Jahreskarten für Automaten, Musikwerke und Radioapparate auf, die Gebührenabgabe für das Rechnungsjahr 10*38 — 1. April 1938 bis 31. März 1939 — bis spätestens 15. April 1938 bei uns, Zimmer 2, vormittags zwischen 8 und 12 Uhr, zu entrichten.
Ter Polizeidirektion Gießen und den Bürgermeistereien der Gemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Ve- kanntmachung auf ortsübliche Weife wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 1. März 1938.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Fuhr.
Dien st nachrichten.
Schmiedemeister Hermann Kaufmann von Kcßelbach wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Kesselbach ernannt.
Kressamt Friedberg
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Gleiserneuerungsarbeiten werden die beiden Straßenübergänge der „Reichsstraße Nr. 3" für jeglichen Verkehr an folgenden Tagen gesperrt:
Uebergang bei km 176,2 am 1. April 1938 von 0.30—9.00 Uhr, der Uebergang bei km 177,1 am 8. April 1938 von 0.30 bis 9.00 Uhr.
Umleitung erfolgt über Kloppenheim — Groß-Karben — Au rg-Gr äsen rode — Ilbenstadt nach Nieder-Wöllstadt und umgekehrt. Di« aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Friedberg, den 15. März 1938.
Kreisamt Friedberg. Dp. Braun.
Dirn st nachrichten.
Georg Karl Roßbach aus Ober-Nosbach wurde als Fried» Hofswärter und Totengräber der Gemeind« Ober-Rosbach ernannt und eidlich verpflichtet.
Kreisamt Büdingen
Dien st nachrichten.
Karl Hansel aus Höchst a. N. wurde als Ehrenfeldschlltze für dis Gemeinde Höchst a. N. ernannt und verpflichtet.
Otto Höfling von Vindfachfen wurde auf weitere 6 Jahre rum Bürgermeister der Gemeinde Vindsachfen ernannt und verpflichtet.
Adolf Lupp von Nidda wurde auf weitere 6 Jahre zum ersten Beigeordneten der Stadt Nidda ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Lauterbach
Vetr.: Urlaub des Kreisveterinärarzics Veterinärrat Dr. Ohly, Lauterbach.
Krcisvcterinärarzt Betcrinärrat Dr. Ohly in Lauterbach ist vom Mittwoch, dem 16. März, bis Freitag, dein 1. April 1938 beurlaubt. Di« Vertretung in allen Amtsgeschäften erfolgt durch Veterinärrat Dr. Schmidt, Alsfeld (Fernruf Alsfeld 255). Die Vertretung in der Ergänzungsfleischbeschau ist aus der kreisamtlichen Bekanntmachung, die Einteilung der Fleischbeschaubezirk« im Kreis« Lauterbach betreffend, vom 24. September 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 109 vom 28. September 1937) zu ersehen.
Di« Bürgermeister wollen für alsbaldige ortsübliche Bekanntmachung des Vorstehenden Sorg« tragen.
Lauterbach, den 17. März 1938.
Kreisamt Lauterbach. I. V.: Schindel.
Hn die Bürgermeistereien der Kreise
Gießen, Lriedberg, Bübingen, Kisfeld, Lauterbach u. Schotten
Ls kommt wiederholt vor, daß von Bürgermeistereien Kmtsverkündigungsbläiter bei uns angefordert werden, da sie dieselben nicht aufbewahrt haben. Wir machen die Bürgermeistereien darauf aufmerksam, das; wir keine Amtsblätter nachliefern können und bitten Sie, stets das Amtsblatt zu beachten und aufzubewahren.
Oberhessische Tageszeitung
amtsverkündigungsblatl
—■ ■— —■■■■■■■...................................


